Lärmschutz

Besserer Schutz vor Fluglärm an Landeplätzen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Flugzeug am Himmel (Bild: Fotolia.com/ lansc)

Landesregierung bewirkt Verschärfung der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung

Das Bundesverkehrsministerium und das Bundesumweltministerium werden mit der Einbeziehung der Ultraleichtflugzeuge und Gyrokopter (Tragschrauber) die Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung verschärfen und damit den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm in der Umgebung von Landeplätzen deutlich verbessern. Landeplätze sind mittelgroße Flugplätze – weder Flughäfen noch Segelflugplätze. Die beiden Bundesministerien greifen damit eine Forderung der Landesregierung Baden-Württemberg auf, die sie im Bund-Länder-Fachausschuss Luftfahrt erhoben hat. Das förmliche Verfahren zur Änderung dieser Verordnung, bei dem auch der Bundesrat beteiligt wird, soll in Kürze starten. Dies teilte das Bundesverkehrsministerium in der letzten Sitzung des Ausschusses im Mai 2019 mit.

Auslöser der Forderung der Landesregierung waren Resolutionen der zwei nordbadischen Gemeinden Altlußheim und Oberhausen-Rheinhausen Ende 2017 bzw. Anfang 2018. Die Bevölkerung dieser Gemeinden beklagte sich über den Fluglärm, der von dem linksrheinischen, auf rheinland-pfälzischem Gebiet gelegenen Flugplatz Speyer ausgeht. Besonders unangenehm aufgefallen sind dabei tief fliegende Ultraleichtflugzeuge und recht laute Gyrokopter, die ihre Kreise auch über den beiden rechtsrheinischen Gemeinden drehen. Beide Luftfahrzeugtypen fallen als sog. Luftsportgeräte bisher nicht in den Anwendungsbereich der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung. Die beiden badischen Gemeinden forderten, dies zu ändern. Die Landesregierung unterstützte diese Forderung.

Ziel der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung ist der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm durch Einschränkungen des Flugbetriebs an Landeplätzen mit mehr als 15.000 Flugbewegungen im Jahr. Kleinere Flugzeuge ohne Lärmschutzzeugnis dürfen an diesen Landeplätzen zu besonders lärmsensiblen Zeiten, etwa täglich zwischen 13:00 und 15:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ab 13:00 Uhr, nicht starten und landen. Flugzeuge mit Lärmschutzzeugnis dürfen nur Überlandflüge (Landung frühestens nach einer Stunde) durchführen. Keine Beschränkungen gelten nur für Flugzeuge, die erhöhten Schallschutz vorweisen können.

In der Praxis bedeuten die vorgesehenen Änderungen, dass mehr Landeplätze in den Anwendungsbereich der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung fallen und die recht lauten Gyrokopter dort in den Schutzzeiten in der Regel nicht mehr fliegen dürfen. Die relativ leisen Ultraleichtflugzeuge bis 472,5 kg Abflugmasse erfüllen dagegen die erhöhten Schallschutzanforderungen und sind deshalb im Betrieb nicht beschränkt.

Verkehrsminister Hermann begrüßt die angekündigten Änderungen: „Ich freue mich vor allem darüber, dass die Bevölkerung rund um die Landeplätze demnächst noch besser vor Fluglärm geschützt wird. Und ich freue mich auch, dass die Forderung der beiden badischen Gemeinden und der Landesregierung bei den für die Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung verantwortlichen Bundesministerien auf ein offenes Ohr gestoßen ist. Gute Argumente setzen sich eben durch.“

Weitere Meldungen

Kinder gehen zu Fuß und mit dem Tretroller zur Schule. Ein Schild zeigt den verkehrssicherten Schulweg an.
MOVERS

Neues Radfahrabzeichen BW stärkt Fahrradkompetenz von Kindern

Überwachsene Bahnschienen führen in die Ferne.
Schiene

Reaktivierung von Schienenstrecken: Land schreitet fokussiert voran

Junge Menschen steigen aus einem Zug am Bahnsteig aus.
Mobilität

Städte und Gemeinden machen ihre Verkehrsangebote mit Mobilstationen sichtbarer

Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen halten ihre Urkunde hoch, mit Staatssekretär Rainmund Haser.
Fußverkehr

Fußverkehrs-Checks 2026: 15 Kommunen setzen sich für bessere Fußwege ein

Rückseite eines Fahrkartenautomates.
Schiene

Fahrkartenkauf aus einer Hand auch im Südwesten des Landes

Lkws auf einem Parkplatz (Bild: Fotolia.com/ B. Wylezich)
Niedrigwasser

Baden-Württemberg verlängert Erleichterungen für Lkw-Transporte

Ein Straßenwärter mit orangenen Klamotten läuft auf einer Brücke.
Brücken

Taskforce treibt Ersatzneubau der Kochertalbrücke bei Unterkochen voran

Eine Frau schließt ihr Fahrrad ab an einem Radstellplatz.
Mobilität

Für mehr und bessere Rad-Stellplätze entlang der Filstalbahn

Staatssekretär eröffnet die Straße durch das Schneiden eines Bandes.
Straße

L 600a bei Heidelberg: Leistungsfähige Verbindung wieder frei

Ein Mann fährt auf einem Fahrrad.
JobBike

40.000 JobBikes für Landesbeschäftigte

Straßenbegleitgrün
Straßenoasen

Wettbewerb „Straßenoasen“ geht in die nächste Runde

Vier Menschen mit Fahrradhelm lächeln in die Kamera
Stadtradeln

Die Sieger der STADTRADELN-Derbys stehen fest

Auf einer Autobahn fahren Lastwagen und Autos nebeneinander (Bild: Fotolia.com/ Gina Sanders)
LKW

Weitere Erleichterungen für Lkw-Transporte wegen Niedrigwassers

Lkws auf einem Parkplatz (Bild: Fotolia.com/ B. Wylezich)
LKW

Baden-Württemberg erleichtert Lkw-Transporte wegen Niedrigwassers

Arbeiter in Warnwesten arbeiten mit Schaufeln auf einer Baustelle an einer Straße.
Fahrbahndeckenerneuerung

B 35 zwischen Bruchsal und Graben-Neudorf wird saniert