Unterwegs in ganz Deutschland, das geht mit dem "D-Ticket JugendBW". Das Ticket für junge Menschen ist für viele der günstigste Weg mobil zu sein. Ob zur Schule, in die Uni oder auf dem Weg in den Urlaub, das Ticket gilt immer und überall.
Wer vom D-Ticket JugendBW profitiert
Kinder und Jugendliche können das Ticket kaufen. Auch Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende bekommen es. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass diese in Baden-Württemberg wohnen beziehungsweise ihre Schule oder Hochschule im Land ist. Auch dürfen sie ein bestimmtes Alter nicht überschreiten.
Das "D-Ticket JugendBW" kaufen, können ...
- Kinder, Jugendliche und Schüler:innen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs.
- Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs (mit einem Ausbildungsnachweis).
Das Ticket kann man bei den Verkehrsverbünde in Baden-Württemberg und im Internet kaufen.
Das kostet das Jugendticket
Das "D-Ticket JugendBW" kostet aktuell 473 Euro pro Jahr (Stand Januar 2025). Es ist damit deutlich günstiger als das reguläre Deutschland-Ticket. Das Ticket ist die günstigste Möglichkeit für junge Menschen in Baden-Württemberg, bundesweit den Nahverkehr zu nutzen.
Das "Deutschlandticket JugendBW" ist ein Gemeinschaftsprojekt. Das Land arbeitet mit den Landkreisen, Stadtkreisen und Verkehrsverbünden zusammen. Für die Rabattierung des Deutschlandtickets für junge Menschen übernimmt das Land Baden-Württemberg 70 Prozent der anfallenden Kosten. Die Stadt- und Landkreise die restlichen 30 Prozent. Insgesamt stellt das Land für das JugendticketBW und für das "D-Ticket JugendBW" bis zum Jahr 2025 rund 327 Millionen Euro zur Verfügung.
Häufige Fragen zum neuen "D-Ticket JugendBW"
(Stand: Januar 2025)
Das D-Ticket JugendBW ist ein günstigeres Deutschland-Ticket für junge Menschen in Baden-Württemberg.
Kaufen können das Ticket:
- Kinder, Jugendliche und Schüler:innen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs
- Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs, die sich in Ausbildung befinden und einen Nachweis vorlegen.
Voraussetzung ist, dass Sie in Baden-Württemberg wohnen beziehungsweise Ihre Schule oder Hochschule in Baden-Württemberg ist.
Auch junge Menschen, die in Hessen, Rheinland-Pfalz oder Bayern wohnen, können das „D-Ticket JugendBW“ bekommen, wenn ihre Schule oder Hochschule in Baden-Württemberg ist.
Das "D-Ticket JugendBW" gibt es seit dem 1. Dezember 2023.
Sie haben noch kein Ticket? Dann können Sie es bei Ihrem Verkehrsverbund kaufen. Sie erhalten das Ticket über den Verkehrsverbund, in dem sie wohnen, zur Schule gehen oder studieren.
Das Ticket kostet aktuell 473 Euro pro Jahr. Der Preis wurde zum 1. Januar 2025 um 9 Euro pro Monat erhöht. Bei der Preisumstellung bestand ein Sonderkündigungsrecht. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihren Verkehrsverbund.
Das "D-Ticket JugendBW" gilt überall, wo das normale Deutschland-Ticket auch gilt. Also in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland. Dazu gehören alle RE, RB, S-Bahnen, Straßen-/Stadtbahnen und Busse.
Das Ticket gilt nicht in den Zügen des Fernverkehrs (etwa ICE, EC, IC, Flixtrain, TGV, …) und in Fernbussen.
Bei speziellen Bahnverbindungen in Baden-Württemberg, wie der Intercity-Strecke von Stuttgart nach Konstanz (Gäubahn), Bahnstrecken in die Schweiz, Seilbahnen und Fähren auf dem Bodensee gelten die folgenden Bedingungen.
Sonderfälle in Baden-Württemberg | |
Strecke | Gültigkeit des D-Ticket JugendBW |
Intercity-Strecke Stuttgart – Singen – Konstanz (Gäubahn) | ja |
Strecke Schaffhausen –Jestetten –Lottstetten | ja |
Strecke Erzingen – Schaffhausen – Singen | ja |
Strecke Lörrach – Basel Bad Bf – Basel SBB | ja |
Strecke Konstanz – Kreuzlingen | nein |
Grenzüberschreitende Fahrten nach Frankreich | nein (Ausnahme: Ticket gilt in Regiobus-Linie 220 von Lörrach zum EuroAirport in Frankreich) |
Seilbahn-Verbindungen | ja, solange Teil des ÖPNV (zum Beispiel Standseilbahn Stuttgart) |
Fähr-Verbindungen (Bodensee) | nein (Ausnahme: Mit der Regiobus-Linie 700 von Konstanz nach Meersburg mit der Fähre) |
Es können mit dem Ticket keine anderen Personen oder Hunde mitgenommen werden. Auch die Mitnahme eines Fahrrads ist nicht im Ticket enthalten.
Aber: Die Fahrradmitnahme ist im Regionalverkehr (bwtarif) in Baden-Württemberg meistens kostenlos. Fahrräder können immer außerhalb der morgendlichen Stoßzeit (Montag bis Freitag zwischen 6 und 9 Uhr) mitgenommen werden. Manche Bundesländer haben vergleichbare Regelungen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Fahrt.
Das Ticket gilt an allen Tagen rund um die Uhr.
Nein. Das „D-Ticket JugendBW“ gilt nur für die 2. Klasse.
Nein. Das Ticket gibt es nur als Jahresabo. Nach dem ersten Jahr kann es monatlich gekündigt werden.
Grundsätzlich gelten die Kündigungsregelungen und Bestimmungen der jeweiligen Verbünde. Zu Sonderkündigungsrechten im ersten Vertragsjahr zählen etwa ein Umzug oder ein Schul-, Studien- oder Ausbildungsortwechsel. Andere Kündigungsgründe werden im Einzelfall von den Verbünden entschieden.
Das JugendticketBW gab es bis zum 30. November 2023. Es wurde dann automatisch auf das "D-Ticket JugendBW" umgestellt. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Verkehrsverbund.
Das „D-Ticket JugendBW“ ist ein Jahresabo. Es läuft mindestens ein Jahr. Ist das erste Jahr vorbei, können Sie das Ticket monatlich kündigen.
Das entscheidet jeder Verkehrsverbund selbst. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Verkehrsverbund.
Ja. Auch Studierende, die außerhalb von Baden-Württemberg studieren, aber hier wohnen, bekommen das "D-Ticket JugendBW".
Das Deutschlandsemesterticket für Studierende ist ein rabattiertes Deutschlandticket und ist 40 Prozent günstiger als ein normales Deutschlandticket. Es wird auch in Baden-Württemberg angeboten. Wegen seiner vollsolidarischen Finanzierung müssen die Studierenden einer Hochschule aber darüber abstimmen, ob dieses Ticket an ihrer Hochschule eingeführt wird. Bitte informieren Sie sich an Ihrer Hochschule, ob es das Ticket bei Ihnen gibt.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die Bürgerreferent:innen wenden.