ÖPNV

Übergangsweise reichen Bestellnachweise des D-Tickets aus

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In Baden-Württemberg werden in den ersten zwei Wochen nach Einführung des Deutschlandtickets auch Bestellnachweise bei Fahrscheinkontrollen anerkannt.

Aufgrund der hohen Nachfrage im Deutschlandticket in Baden-Württemberg kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass Kundinnen und Kunden ihr Deutschlandticket nicht rechtzeitig zum 1. Mai 2023 erhalten. Land und Verkehrsverbünde haben sich für diese Fälle auf eine kundenfreundliche und unbürokratische Lösung geeinigt.

Im Zeitraum vom 1. Mai bis inklusive 15. Mai 2023 gilt: Wer sein zum 1. Mai 2023 bestelltes Deutschlandticket noch nicht erhalten hat, kann bei Fahrten innerhalb Baden-Württembergs bei Fahrkartenkontrollen den Bestellnachweis (Auftragsbestätigung etc.) für das Deutschlandticket zeigen. Dieser wird im genannten Zeitraum in Kombination mit einem gültigen Lichtbildausweis auf Kulanzbasis als Fahrtberechtigung anerkannt. Sobald die Fahrgäste das Deutschlandticket erhalten haben, ist dieses selbstverständlich auch bei Fahrkartenkontrollen vorzulegen.

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