Das JugendticketBW richtet sich an Schülerinnen und Schüler, Studierende, Azubis und Freiwilligendienstleistende. Für 365 Euro im Jahr sind sie mit dem Ticket landesweit unterwegs. Ein Überblick über das beliebte Ticket für junge Leute.
Für einen Euro pro Tag können junge Menschen in Baden-Württemberg im gesamten Land Bus und Bahn fahren. Damit setzt die Regierung ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages um. Dank dem günstigen Preis und der landesweiten Gültigkeit macht das JugendticketBW den ÖPNV zum attraktivsten Verkehrsmittel für junge Leute in Baden-Württemberg.
Achtung: Das JugendticketBW wird durch ein vergünstigtes Deutschland-Ticket ersetzt
Zum 1. Dezember 2023 soll es ein vergünstigtes Deutschland-Ticket für junge Menschen zum Preis von 365 Euro in Baden-Württemberg geben. Das Ticket löst das bisherige JugendticketBW ab. Wer bisher ein Jugendticket hat, wird automatisch umgestellt.
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Wer vom Jugendticket profitiert
Das neue Ticket richtet sich an zwei Zielgruppen. Kinder und Jugendliche sowie Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende werden das Ticket kaufen können. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass diese in Baden-Württemberg wohnen beziehungsweise ihre Schule im Land ist und sie ein bestimmtes Alter nicht überschreiten.
Das Ticket erhalten, können ...
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs.
- Schüler:innen, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs.
Das Ticket ist an den Verkaufsstellen der Verkehrsverbünde im Land und im Internet erhältlich.
Für 365 Euro landesweit unterwegs
Das JugendticketBW kostet die Abonent:innen umgerechnet genau ein Euro am Tag. Dafür dürfen sie mit Bus und Bahn in ganz Baden-Württemberg fahren. Der Preis ist bewusst so günstig. Junge Menschen soll damit der Umstieg auf den klimafreundlichen ÖPNV so einfach wie möglich gemacht werden. Familien werden außerdem entlastet, da sie weniger für die Schülertickets ihrer Kinder zahlen müssen.
Vergünstigtes Deutschland-Ticket ersetzt JugendticketBW
Das JugendticketBW wird zum 1. Dezember 2023 zu einem vergünstigten Deutschland-Ticket. Für 365 Euro im Jahr können Schüler:innen, Studierende, Azubis und Freiwilligendienstleistende aus Baden-Württemberg dann in ganz Deutschland den ÖPNV benutzen. Bis zum Start wird das JugendticketBW weiter verkauft.
Der Umstieg auf das neue vergünstigte Deutschland-Ticket wird so einfach wie möglich erfolgen. Wer bisher ein JugendticketBW hat, muss zunächst nichts unternehmen. Es ist geplant, dass die Verkehrsverbünde die Abonennt:innen automatisch auf das neue Deutschland-Ticket umstellen.
Beim JugendticketBW arbeitet das Land mit den Landkreisen, Stadtkreisen und Verkehrsverbünden eng zusammen. Das Land übernimmt mit einer Förderung 70 Prozent der anfallenden Kosten. Insgesamt stehen für das JugendticketBW bis zum Jahr 2025 rund 327 Millionen Euro zur Verfügung.
Häufige Fragen zum Start des JugendticketBW
Das JugendticketBW ist am 1. März 2023 gestartet. Das sind Antworten auf häufig gestellte Fragen. (Stand: April 2023)
Das JugendticketBW wird durch ein vergünstigtes Deutschland-Ticket ersetzt. Die Umstellung erfolgt automatisch.
Das Ticket für junge Menschen ist ein preisgünstiges Jahreskartenangebot der Landesregierung, der baden-württembergischen Verkehrsverbünde und Kommunen, das zum 1. März 2023 eingeführt wurde.
Das Ticket soll junge Menschen in Ausbildung und Studium und ihre Familien entlasten und die öffentliche Mobilität für junge Menschen erlebbar machen und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Das JugendticketBW kostet 365 Euro im Jahr beziehungsweise 30,42 Euro im Monat. Für Studierende reduziert sich der Preis um den Solidarbeitrag im Rahmen der Semesterticket-Vereinbarung. Beispiel: An den Hochschulen, an denen vom Semesterbeitrag 30 Euro für das Semesterticket entfallen, zahlen Studierende bereits 60 Euro im Jahr für den ÖPNV. Diese werden auf den Kaufpreis des Jugendtickets angerechnet, somit kostet das Ticket in diesem Fall nur noch 305 Euro.
Das Ticket kann an den Verkaufsstellen des Verkehrsverbundes erworben werden, in dem die Käuferin oder der Käufer wohnt bzw. zur Schule geht oder studiert. Das Jugendticket gibt es auch als E-Ticket. Der jeweils ausgebende Verbund entscheidet darüber, ob es als Papier- oder E-Ticket ausgegeben wird.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, das Ticket im Schülerlistenverfahren zu erhalten.
Vom JugendticketBW profitieren alle junge Menschen unter 21 Jahren und Menschen unter 27 Jahren, die sich in Aus- oder Fortbildung befinden und dies nachweisen können. Darunter fallen unter anderem Studierende, Auszubildende oder Freiwilligendienstleistende.
Studierende im Dualen Studium können das Jugendticket nutzen, wenn der Ort der Hochschule in Baden-Württemberg liegt.
Das ist von Verbund zu Verbund unterschiedlich. Denn jeder Verkehrsverbund pflegt seine eigenen Vertriebswege und wickelt seine Abos anders ab. Die Verbünde werden die Inhaberinnen und Inhaber von Schulabos oder andere Zeitkarten informieren.
Das JugendticketBW gilt in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs in Baden-Württemberg, hierzu gehören alle IRE, RE, RB, MEX, S-Bahn, Straßen-/Stadtbahn und Busse. Außerdem gilt es auf der IC-Linie Stuttgart – Singen (- Konstanz). Ansonsten gilt das JugendticketBW nicht in den Zügen des Fernverkehrs (beispielsweise ICE, EC, IC, Flixtrain, TGV…) und in den Fernbussen.
Bei speziellen Bahnverbindungen in Baden-Württemberg, wie Bahnstrecken in die Schweiz, Seilbahnen und Fähren auf dem Bodensee gelten die folgende Bedingungen.
Strecke | Gültigkeit des JugendticketBW |
---|---|
Intercity-Strecke Stuttgart – Singen – Konstanz (Gäubahn) | ja |
Strecke Schaffhausen –Jestetten –Lottstetten | ja |
Strecke Erzingen – Schaffhausen – Singen | ja |
Strecke Lörrach – Basel Bad Bf – Basel SBB | ja |
Strecke Konstanz – Kreuzlingen | nein |
Grenzüberschreitende Fahrten nach Frankreich | nein |
Seilbahn-Verbindungen | ja, solange Teil des ÖPNV (zum Beispiel Standseilbahn Stuttgart) |
Fähr-Verbindungen (Bodensee) | nein |
Das JugendticketBW gilt im Verkehrsverbund des eigenen Wohnortes und im ganzen restlichen Teil von Baden-Württemberg, der nicht durch diesen Verbund abgedeckt ist.
Wird das Jugendticket in einem grenzüberschreitendenden Verbund (zum Beispiel KVV) gekauft, dann können die Besitzerinnen und Besitzer des KVV JugendticketBW innerhalb des Verbundes über die Landesgrenzen hinausfahren. Das heißt: Sie können auch in den rheinlandpfälzischen Teil des KVV fahren.
Das Ticket gilt an allen Tagen rund um die Uhr.
Das JugendticketBW beinhaltet keine Mitnahmeregelung.
Das JugendticketBW ist ein persönliches Ticket, das nicht übertragen werden kann.
Die Fahrkarte ist nur in der zweiten Wagenklasse gültig. Ein Übergang in die erste Wagenklasse ist nicht möglich, auch nicht beim Kauf eines 1.- Klasse-Zuschlages.
Das JugendticketBW wird ausschließlich als Jahreskarte angeboten – entweder im Abo mit monatlicher Zahlung oder auch als Jahresticket mit Einmalzahlung im Voraus. Die Mindestbezugsdauer beträgt ein Jahr. Danach kann das Jahresabo flexibel zu jedem Monatsende gekündigt werden.
Die Verbünde können die Tickets im Ausbildungsverkehr weiterhin anbieten. Ob und in welchem Umfang sie diese Tickets weiterhin anbieten, liegt im Entscheidungsbereich der Verbünde.
Das JugendticketBW endet entweder, wenn es durch die Kund:innen gekündigt wurde oder bei Wegfall der Voraussetzungen zum Bezug des Tickets, also zum Ende des Monats, in dem die Abonnentin oder der Abonnent 21 beziehungsweise 27 Jahre alt wird und seine Fort- oder Weiterbildung abschließt.
Grundsätzlich gelten die Kündigungsregelungen und Bestimmungen der jeweiligen Verbünde. Zu Sonderkündigungsrechten im ersten Vertragsjahr zählen zum Beispiel ein Umzug oder ein Schul-, Studien- oder Ausbildungsortwechsel. Andere Kündigungsgründe werden im Einzelfall von den Verbünden entschieden.
Wenn die Ticket-Besitzer:innen das 27. Lebensjahr vollenden, können sie das JugendticketBW noch bis zum Ende ihres Jahresabos verwenden. Danach können sie andere Angebote der Verkehrsverbünde oder ab Mai das Deutschlandticket verwenden.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die Bürgerreferent:innen wenden.