Förderprogramm

Bürgerbusse

Eine Frau steigt in Ebersbach an der Fils aus dem Bürgerbus (Bilderquelle: Wolfram Kastl/dpa)

Allgemeines und Ziele der Linien- und Bürgerbusförderung

  • Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)
  • Erhöhung des Anteils von im ÖPNV eingesetzten Bussen vor allem mit Antrieben aus erneuerbaren Energien als Beitrag zur europäischen Strategie für emissionsarme Mobilität unter Berücksichtigung der besonderen Struktur des Busverkehrs im Ländlichen Raum
  • Die Förderung dient insbesondere zur Umstellung auf eine emissionsfreie Mobilität und zur Verwirklichung der Ziele des Europäischen Grünen Deals, zur Verringerung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor durch den Einsatz von sauberen und emissionsfreien Fahrzeugen
  • Unterstützung lokal organisierter, ehrenamtlich getragener, Verkehrsangebote („Bürgerbusse“)

Investitionsförderung für Bürgerbusse

Gefördert wird die Beschaffung von Bürgerbussen:

  • Kleinbus mit 6 bis 8 Sitzplätzen (zzgl. Fahrersitz)
  • Beschaffung von niederflurigen oder barrierefreien Fahrzeugen
  • Fahrzeug muss überwiegend im Linienverkehr nach § 42, § 43 Satz 1 Nr. 2 oder § 44 PBefG eingesetzt werden.
  • Vorführfahrzeuge werden unter bestimmten Bedingungen ebenfalls gefördert (s. Ziffer 8.5. der Richtlinie Busförderung).
  • Geförderte Fahrzeuge sind mit einem Logo des Zuwendungsgebers zu kennzeichnen.
  • Differenzierung nach Antriebsart
    • emissionsfreie Fahrzeuge: Batteriebusse, Brennstoffzellenbusse
    • saubere Fahrzeuge: Plug-in-Hybrid-Busse
    • sonstige Antriebsarten
  • Förderfähig ist darüber hinaus die Nachrüstung von Fahrzeugen, die deren Einstufung als Fahrzeuge mit batterieelektrischem oder mit Brennstoffzellenantrieb erlaubt.

Beihilferechtlichen Grundlagen

  • Emissionsfreie und saubere Fahrzeuge
    • Art. 36b AGVO
  • Fahrzeuge mit sonstigen Antriebsarten
    • Bestehen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) nach VO (EG) Nr. 1370/2007 und Bestätigung des Aufgabenträgers erforderlich
    • Tatbestandlicher Ausschluss einer Beihilfe und anwaltliche Stellungnahme erforderlich
    • De-minimis-VO und De-minimis-Erklärung erforderlich
    • Genehmigte Bundesprogramme und anwaltliche Stellungnahme erforderlich

Antragsberechtigte für die Bürgerbusförderung

  • (Bürgerbus-)Vereine
  • Verkehrsunternehmen
  • Kommunen
  • Landkreise

Fördersatz/Förderquote

Der Fördersatz richtet sich nach der beihilferechtlichen Grundlage.

Emissionsfreie und saubere Fahrzeuge

Förderung der umweltschutzbezogenen Investitionsmehrkosten: Die umweltschutzbezogenen Investitionsmehrkosten werden anhand eines Vergleichs der Beschaffungskosten mit den Kosten eines konventionellen Referenzbusses gleicher Größe ermittelt. Die Differenz zwischen den Ausgaben dieser beiden Investitionen sind die umweltschutzbezogenen und somit zuwendungsfähigen Ausgaben.

Für Fahrzeugumrüstungen gilt: zuwendungsfähig sind die reinen Investitionskosten der Umrüstung.

Referenzwerte und Preisobergrenzen für Linien- und Bürgerbusse zur Berechnung der Zuwendungen in den Kategorien 1 und 2 (Nettopreise)

 

Referenzwert

(in EUR)

Preisobergrenze (in EUR)

Preisobergrenze (in EUR)

Preisobergrenze (in EUR)

Preisobergrenze (in EUR)

Preisobergrenze (in EUR)

EG-Fahrzeugklasse

Verbrennerfahrzeug

Batterie

Brennstoffzelle

Oberleitung

Batterie (Umrüstung)

Brennstoffzelle (Umrüstung)

Klein (M1)

niederflurig

50.000

180.000

--

--

90.000

--

Klein (M1)

Sonst. barrierefrei

40.000

80.000

--

--

50.000

--

Klein (M2)

120.000

270.000

340.000

--

100.000

170.000

Midi (M3)

220.000

450.000

550.000

--

230.000

220.000

Solo (M3)

230.000

570.000

590.000

570.000

340.000

360.000

Gelenk (M3)

320.000

730.000

800.000

660.000

410.000

480.000

  • Der Fördersatz richtet sich nach der Unternehmensgröße
    • Mittlere und große Unternehmen: 70 %
    • Kleinunternehmen: 75 %.
  • Zur Unterstützung einer möglichst schnellen Umstellung der in Baden-Württemberg eingesetzten Fahrzeuge auf emissionsarme Antriebsformen wird die Beihilfeintensität beginnend ab dem Förderjahr 2025 jährlich um 5 Prozentpunkte abschmelzen.
  • Aus beihilferechtlichen Gründen muss, um effektiven Wettbewerb zu ermöglichen, bei emissionsfreien und sauberen Fahrzeugen eine Reihung der Anträge erfolgen.

Für die Reihung gilt Folgendes:

  • Das Kriterium eingereichtes Angebot (beantragte Beihilfe geteilt durch die Fahrzeugeinheitszahl) wird mit 75 Prozent,
  • das Kriterium Ländlicher Raum (Einsatzort des Fahrzeugs) mit 15 Prozent,
  • das Kriterium Kleines Unternehmen mit 10 Prozent gewichtet.

Es wird bei der Reihung nicht zwischen Beschaffung und Umrüstung von Fahrzeugen differenziert, sondern ein einheitliches Reihungsverfahren durchgeführt. Die auf Basis der Antragsreihung bei emissionsfreien und sauberen Fahrzeugen jeweils schlechtesten 5 Prozent der Anträge können nicht in die Programmaufstellung übernommen werden.

Fahrzeuge mit sonstigen Antriebsarten

  • Neufahrzeuge
    • 40.000 Euro für Niederflurbusse
    • 20.000 Euro für sonstige barrierefreie Busse
  • Gebrauchtfahrzeuge
    • 25 Prozent des Anschaffungspreises, höchstens 15.000 Euro für Niederflurbusse
    • 25 Prozent des Anschaffungspreises, höchstens 10.000 Euro für sonstige barrierefreie Busse

Verfahren

Antragszeitraum:

  • Förderanträge können jährlich bis zum 31. Oktober (Antragszeitraum) gestellt werden.
  • Die Antragstellung ist zugleich auch die Anmeldung zum Busprogramm. Es ist keine separate Anmeldung notwendig!
  • Die Antragsformulare können von der Internetseite der L-Bank heruntergeladen werden.
  • Die Antragstellung ist über ein gesondert eingerichtetes E-Mailpostfach bei der L-Bank Baden-Württemberg möglich.

Anträge für das Busförderprogramm 2025 können ab dem 01.10.2024 gestellt werden.

Programmfeststellung:

Das Ministerium für Verkehr stellt jährlich zum 01.03. das Busprogramm fest.

Kontakt

L-Bank
Bereich Wirtschaftsförderung, Abteilung 4
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart

Anlagen und weitere Informationen

Richtlinie Busförderung (PDF, barrierefrei)

Anlage 1 - Technische Richtlinie (PDF, barrierefrei)

Praxisleitfaden „BürgerBusse in Fahrt bringen“
Flyer: "BürgerBusse in Fahrt bringen"

L-Bank: Antragsstellung
Zukunftsnetzwerk ÖPNV: Bürgerbusse im Linienverkehr

Aktuelle Meldungen zu Förderungen

Mitarbeiter auf einer Baustelle im Gespräch (Bild: stock.adobe.com/ Agnor Mark Rayan)
  • STRASSE

Rund 46 Millionen Euro für kommunale Straßen und Brücken

Mit rund 46 Millionen Euro Schwerpunkt des Landesförderprogramms 2024-28 zum kommunalen Straßenbau: Modernisierung von Brücken und Einrichtung verkehrsberuhigter Ortsmitten.

Ladekabel für ein E-Auto wird in das Fahrzeug gesteckt.
  • E-Mobilität

Charge@BW bringt Schub bei Ladeinfrastruktur und für die E-Mobilität

7.000 Ladeplätze in Wohnhäusern und rund 1.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte hat das Land seit Juli 2023 gefördert. Es können weiterhin Anträge gestellt werden.

Ein Bus steht an einer Haltestelle.
  • ÖPNV

Land fördert über 200 umweltfreundliche Busse

Das Busförderprogramm 2024 mit rund 39 Millionen Euro unterstützt den Ausbau des Busverkehrs und die Umstellung auf klimaschonende Antriebe.

  • Klima

Förderung der Klimaanpassung: Mehr Grün in Städten

Viele Bäume und deutlich mehr Grün, dafür weniger versiegelte Flächen und Parkplätze – so können wir unsere Städte und Gemeinden auf die zunehmenden Hitze- und Trockenperioden besser vorbereiten.

Stromkabel steckt in einem Elektroauto um es aufzuladen.
  • E-Mobilität

Land startet großflächige Förderung von Ladeinfrastruktur

Baden-Württemberg wird elektrisiert: Zwei Millionen öffentlich und nichtöffentlich zugängliche Ladepunkte sind bis 2030 im Land das Ziel. Hierfür weitet das Verkehrsministerium die Fördermöglichkeiten aus.

Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol, welches Sonderwege für Radfahrende kennzeichnet. Im Hintergrund sind Baumkronen.
  • Infrastruktur

Bundes-Förderung für Radinfrastruktur verlängert

Das Land sowie der Bund unterstützen Kommunen bei Investitionen in die Radinfrastruktur. Das Bundesverkehrsministerium hat seine Mittel aufgestockt. Das Land ruft die Kommunen auf, die Mittel abzurufen.

Verkehrsministerium (Bild: Joachim E. Roettgers GRAFFITI)
  • ÖPNV

Land fördert Ausbau von On-Demand-Verkehren

Mit bedarfsorientiertem Angeboten lassen sich Lücken im öffentlichen Nahverkehrsnetz schließen. Deshalb hat das Land die Förderung solcher Angebote für interessierte Stadt- und Landkreise neu aufgelegt.

Staatssekretärin Zimmer und weitere Vertreter:innen der beteiligten Projektpartner beim SPatenstich in Bretten
  • Schiene

Auftakt in Bretten: Erneuerung von 51 Bahnhöfen

Startschuss für die Bahnhofsmodernisierungsinitiative „Bahnhof der Zukunft“ in Bretten: Neue Aufzüge für stufenfreien Einstieg und ein taktiles Bodenleitsystem sorgen für Barrierefreiheit.

  • Strasse

Mit Kurs auf nachhaltige Mobilität im kommunalen Straßenbau

Insgesamt 85 neue Maßnahmen wurden ins Förderprogramm 2023 zum kommunalen Straßenbau (LGVFG-KStB) aufgenommen. Brückensanierungen und verkehrsberuhigte Ortsmitten stehen im Vordergrund.

Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol, welches Sonderwege für Radfahrende kennzeichnet. Im Hintergrund sind Baumkronen.
  • RAD

Land baut Radwegenetz systematisch aus

Mit einem neu entwickelten Bedarfsplan sollen in den kommenden Jahren systematisch fehlende Radwege an Bundes- und Landesstraßen ausgebaut werden. Zudem erweitert das Land die Förderung kommunaler Rad- und Fußwege.

  • BUS

Land fördert in diesem Jahr über 250 Linien- und Bürgerbusse

Der Busverkehr in ländlichen Regionen wird in Baden-Württemberg mit Unterstützung des Landes kontinuierlich ausgebaut und Schritt für Schritt auf klimaschonende Antriebe umgestellt.

Erdkröte bei Straßenquerung
  • Artenschutz

Erdkröte, Grasfrosch & Co wandern wieder

Frühlingshafte Temperaturen bringen viele Kröten, Frösche und Molche dazu, zu ihren Laichplätzen zu wandern. Wenn ihr Weg über Straßen führt, sind sie in großer Gefahr.

Auf einer Autobahn fahren Lastwagen und Autos nebeneinander (Bild: Fotolia.com/ Gina Sanders)
  • Elektromobilität

Verkehrsministerium fördert klimafreundlichen Gütertransport

Umstieg auf klimaschonende Antriebsformen beim Gütertransport: Baden-Württemberg unterstützt den Einsatz batterieelektrischer oder mit einer Brennstoffzelle betriebener Lkw.

Regiobus im bwegt-Design auf einem Dorfplatz
  • ÖPNV

Neue Regiobuslinien erweitern ÖPNV-Angebot

Das Verkehrsministerium fördert 2022 zehn neue Regiobuslinien. Das Regiobusnetz wächst damit auf 46 Linien an und erreicht damit rund ein Drittel der Länge des Schienennetzes.

  • ÖPNV

Öffentliche Verkehrsmittel auf Bestellung

Das Land will auch in ländlichen Regionen einen attraktiven ÖPNV gewährleisten. Öffentliche Verkehrsmittel auf Bestellung ergänzen dabei das Liniennetz.

Ein E-Auto tankt in einem Parkhaus an einer Ladesäule Strom
  • E-Auto

Förderung von E-Quartiershubs wird ausgeweitet

Neue E-Quartiershubs sollen Lademöglichkeiten für Laternen-Parker mit attraktiveren Stadtquartieren in Einklang bringen

Stromstecker steckt in E-Auto-Ladesäule.
  • E-Förderung

Fortführung der E-Auto-Förderung ist Beitrag zu klimaschonender Mobilität

Die Ampel-Koalition im Bund hat sich auf die weitere Förderung von E-Autos geeinigt: Die Sätze werden abgesenkt und Plug-in-Hybride werden ab 2023 nicht mehr gefördert.

Mehrere Elektroautos stehen in einem Parkhaus und werden laden.

Erster Förderaufruf zur Errichtung von urbanen Schnellladehubs

Das Ministerium für Verkehr fördert den Aufbau von neuen urbanen Schnellladehubs: Bis zum 22. August 2022 können Unternehmen und die öffentliche Hand eine Förderung beantragen.

Regiobus mit bwegt-Design an einer Haltestelle
  • ÖPNV

Regiobusse auf Erfolgsspur: 36 Linien mit Landesförderung

Mittlerweile ergänzen 36 Linien das Bahnnetz und tragen so zur Verkehrswende bei. Im Ministerrat hat Verkehrsminister Winfried Hermann am Dienstag (5. Juli) eine Zwischenbilanz gezogen.

Schienen (Bild: stock.adobe.com/ Nadia nb)
  • Reaktivierung

Großes Interesse an Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken

Das Land fördert zahlreiche Machbarkeitsuntersuchungen, um zu klären, welche Schienenwege reaktiviert werden können. Verkehrsminister Hermann spricht von einer Aufbruchstimmung.

Ein Regiobus unterwegs auf einer Landstraße.
  • ÖPNV

Land fördert den Ausbau des Regiobusnetzes

Verbessertes Programm zur Förderung von Regiobuslinien für 2022. Die Stadt- und Land-kreise können bis 31. Mai 2022 ihre Anträge einreichen.

Schmale Landstraße zwischen Rapsfeld und Bäumen (Bild: Fotolia.com/ beatuerk)
  • Strasse

Stärkung Brückensanierung und verkehrsberuhigte Ortsmitten

Anschub für Straßenbau und Sanierung: 81 neue Projekte im Volumen von rund 217 Mio. Euro werden ins Förderprogramm Kommunaler Straßenbau (KStB) 2022 aufgenommen. 2021 waren es 78 Programmanmeldungen im Volumen von 68 Mio. Euro.

Ein Elektroauto lädt an einer Ladesäule.
  • Elektromobilität

Gewaltiger Schub für Elektromobilität durch Landesinitiative

Mit der Förderung von Elektrofahrzeugen hat das Land seit 2017 massive Investitionen angestoßen. Mehr als eine halbe Milliarde Euro gehen auf das Konto der Landesinitiative Elektromobilität III.

Grüne Pflanzen zeichnen die Umrisse eines kleinen Elektroautos nach. Im Hintergrund ist das Symbol einer Batterie abgebildet. In einer Wolke steht CO2 free.
  • Mobilität

Neuer BW-e-Solar-Gutschein: Volle Ladung Sonne für E-Autos

Wer ein neues E-Auto anschafft und Besitzer einer Photovoltaikanlage ist, bekommt mit dem neuen BW-e-Solar-Gutschein bis zu 1.500 Euro vom Land. Das sind die Voraussetzungen.

Ein kleiner weiß, gelber Transporter steht als Bürgerbus umgebaut auf einem Platz.
  • Bus

Bürgerbusse als Teil der Verkehrswende

Immer mehr Bürgerbusse fahren in Baden-Württemberg. Der Amtchef des Verkehrsministeriums Berhold Frieß lobte das ehrenamtliche Engagement vieler Bürgerbusvereine.