Förderprogramm

LETS go!: Aufbau einer landesweiten Kontrollinfrastruktur für E-Tickets

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Rückseite eines Fahrkartenautomates.

Beschreibung

Die Landesregierung möchte den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), insbesondere die Nutzung des Linienverkehrs des ÖPNV, noch attraktiver machen. Mit der Einführung von elektronischen Tickets (E-Ticket) wird der Zugang zum ÖPNV erleichtert. Gefördert werden Maßnahmen, die primär den Nutzern des ÖPNV dienen und damit einhergehend zu flächenhaften Erleichterungen im Ablauf des ÖPNV führen. Die Attraktivitätssteigerung kann in diesem Fall durch Systeme für Elektronische Fahrausweise (E-Ticketing) erfolgen. In Verbindung mit der Einführung des Baden-Württemberg-Tarifs (BW-Tarif) besteht eine besondere Chance, unter Einbeziehung der in einigen Verbünden bereits vorhandenen E-Ticket-Systeme landesweit eine innovative, digitale Vertriebsinfrastruktur koordiniert einzuführen und zu vollenden. Ziel ist es, im öffentlichen Verkehr zeitgemäße Tickets und Tarife anbieten zu können. Das Programm ist bis 31.12.2021 begrenzt. Abweichend von Ziffer III. 1.1 der Förderrichtlinie sind Förderanträge für die Jahre 2019 bis 2020 bis zum 01. Dezember des jeweiligen Jahres und 2021 bis zum 01.Oktober beim Ministerium für Verkehr einzureichen.

Gegenstand der Förderung:

Das Ministerium für Verkehr fördert die Einrichtung von Kontroll- und Vertriebssystemen für E-Tickets auf Linien des straßengebundenen ÖPNV mit Kraftfahrzeugen (im Sinne des PBefG und der BO Kraft) und mit Straßenbahnen (im Sinne der BO Strab) sowie von Eisenbahnen in kommunaler Aufgabenträgerschaft durch die

  • Nachrüstung von vorhandenen Systemen und
  • Erweiterung von neu zu beschaffenden Systemen um die notwendigen Hard- und Softwarekomponenten
     

Anlagen und weitere Informationen:

„LETS go!“ – Ausführliche Beschreibung des Förderprogramms (PDF, nicht barrierefrei)
Anlage zum Förderprogramm „Vertriebskonzept BW-Tarif" (PDF, nicht barrierefrei)

Dokumente zur Mittelanforderung und Verwendungsnachweis vom 08.02.2019
Mittelanforderung: Dient der Beantragung von (Teil)auszahlungen der Zuwendung (PDF, nicht barrierefrei)
Verwendungsnachweis: Dient dem Nachweis der Verwendung der Zuwendung nach Abschluss des Vorhabens (PDF, nicht barrierefrei)Zahlenmäßiger Nachweis: Anlage zum Verwendungsnachweis (PDF, nicht barrierefrei)
Fotografische Vorher-Nachher-Dokumentation: Anlage zum Verwendungsnachweis (PDF, nicht barrierefrei)
Fahrzeugliste: Anlage zum Verwendungsnachweis (PDF, nicht barrierefrei)
Arbeitszeitliste: Anlage zum Verwendungsnachweis (PDF, nicht barrierefrei)
Formblatt: Ergebnisse der Ausschreibung im Falle einer Neubeschaffung (PDF, nicht barrierefrei)
Formblatt: Ergebnisse der Ausschreibung im Falle externer Projektkosten (PDF, nicht barrierefrei)

Rundschreiben an Verkehrsunternehmen und -verbünde vom 23.04.2018
LETS go Rundschreiben zum Zuwendungsantrag 23.04.2018 (PDF, nicht barrierefrei)
LETS go Anlage zum Rundschreiben 23.04.2018 (PDF, nicht barrierefrei)

Formblatt für den Antrag auf Zuwendung vom 18.06.2019
Abweichend von Ziffer III. 1.1 der Förderrichtlinie sind Förderanträge für die Jahre 2019 bis 2021 bis zum 01. Dezember des jeweiligen Jahres beim Ministerium für Verkehr einzureichen.

LETS go Antrag auf Zuwendung Formblatt (PDF, nicht barrierefrei)
LETS go Anleitung zum Antrag auf Zuwendung (PDF, nicht barrierefrei)

Kontakt:

Ministerium für Verkehr
Referat 35 – Tarife und Verkehrsverbünde
poststelle@vm.bwl.de

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