Was wird gefördert?
Radfahren macht Spaß, ist gesund, hält fit und schont Klima und Umwelt. Daher möchte das Land Baden-Württemberg Kinder und Jugendliche motivieren, häufiger mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren. Neben komfortablen und sicheren Radwegen sind dafür gute Fahrradabstellanlagen auf den Schulgeländen ein wichtiger Baustein. Fehlen sie, können Räder gar nicht angeschlossen werden oder werden an ungeeigneten Stellen angekettet. Wenn Schülerinnen und Schüler ihre Fahrräder nicht sicher vor Diebstahl oder Beschädigungen abstellen können, nutzen sie minderwertige, nicht verkehrssichere Fahrräder oder verzichten ganz darauf, zur Schule zu radeln. Daher fördert das Land Abstellanlagen an Schulen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Beispiele:
- Bügelständer sind günstig und ermöglichen es, Fahrräder sicher am Rahmen anzuschließen.
- Damit der Sattel trocken bleibt: Überdachungen für Abstellplätze schützen die Fahrräder vor Regen.
- In Fahrradboxen können die Räder wettergeschützt eingeschlossen werden.
Wer kann Fördermittel erhalten?
- Gemeinden und Landkreise
- Kommunale Zusammenschlüsse, insbesondere Zweckverbände
- Bevollmächtigte kommunale Baulastträger bei baulastträgerübergreifenden und zusammenhängenden Maßnahmen
Angaben zur Höhe der Förderung
Das Land fördert Fahrradabstellanlagen mit bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten.und gewährt eine Planungskostenpauschale von 10 Prozent dieser Investitionen (aufgrund der Pandemie vorübergehend auf 15 Prozent erhöht).
Antrag stellen und loslegen
- Melden Sie Ihre Maßnahmen zur Aufnahme in das Förderprogramm an.
- Stellen Sie nach erfolgreicher Aufnahme in das Programm innerhalb eines Jahres einen Förderantrag.
- Nach der Bewilligung des Antrags kann die Realisierung Ihres Vorhabens beginnen.
Die Anmeldung und den Förderantrag richten Sie bitte an das zuständige Regierungspräsidium, das Sie gerne beratend unterstützt. Wenn Ihr Einzelvorhaben unterhalb der Bagatellgrenze liegt, können Sie mehrere kleine Vorhaben bündeln.
Programmanmeldung
Vorhaben im Bereich Rad- und Fußverkehr können bis zum 30. September für das Folgejahr angemeldet werden. Der Bau von Fahrradabstellanlagen kann jederzeit für das laufende Jahr angemeldet werden.
Anlagen und weitere Informationen
aktivmobilBW: So fördert Baden-Württemberg den Fußverkehr
Weitere Informationen der Regierungspräsidien zum Radverkehr
Flyer: Fahrradabstellplätze an Schulen - Förderung für Ihre Kommune