Was wird gefördert?
Laut Umfragen möchten über 80 Prozent der Menschen in Baden-Württemberg aus Klimaschutzgründen mehr Wege zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen. Dafür ist ein flächendeckendes Radnetz eine wichtige Voraussetzung. Daher fördert das Land über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) Maßnahmen zur Führung des Radverkehrs, die qualitätsvollen Standards für Sicherheit und Komfort entsprechen: Schutz- und Radfahrstreifen, baulich getrennte Radwege, Fahrradstraßen, Radschnellwege, Querungen, Fahrradampeln, Wegweiser und Zählstellen sowie Fahrradabstellanlagen. Beispiele:
- Alltagstaugliche Qualitätsradwege: Sanierung und Bau von Radwegen, die z. B. durch ihre Führungsform, Breite und Oberflächenbeschaffenheit attraktiv und sicher für Radfahrende sind.
- Radschnellwege: Das sind breite, direkte und möglichst kreuzungsfreie Wege, auf denen Radfahrerinnen und Radfahrer jeden Alters im eigenen Tempo direkt und sicher zum Ziel kommen.
- Querungshilfen: Ampeln, Verkehrsinseln, Brücken oder Unterführungen halten den Radverkehr im Fluss und verringern Zeitverluste.
Wer kann Fördermittel erhalten?
- Gemeinden und Landkreise
- Kommunale Zusammenschlüsse, insbesondere Zweckverbände und bevollmächtigte kommunale Baulastträger
Angaben zur Höhe der Förderung
- Das Land fördert bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten und gewährt eine Planungskostenpauschale von 10 Prozent dieser Investitionen (aufgrund der Pandemie vorübergehend auf 15 Prozent erhöht).
- Besonders klimafreundliche Maßnahmen wie den Umbau von Fahrspuren und Parkplätzen des Kfz-Verkehrs zu Radverkehrsanlagen, Querungshilfen oder Fahrradabstellanlagen fördert das Land mit bis zu 75 Prozent.
- Bis zu 90 Prozent Förderung können Sie durch eine Kombination der LGVFG-Mittel mit diversen Förderungen des Bundes erreichen:
- Sonderprogramm Stadt und Land
- Kommunalrichtlinie inkl. B+R-Offensive
- Förderprogramm Radnetz Deutschland
- Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege 2017–2030
Antrag stellen und loslegen
- Melden Sie Ihre Maßnahmen zur Aufnahme in das Förderprogramm an.
- Stellen Sie nach erfolgreicher Aufnahme in das Programm innerhalb eines Jahres einen Förderantrag.
- Nach der Bewilligung des Antrags kann die Realisierung Ihres Vorhabens beginnen.
Die Anmeldung und den Förderantrag richten Sie bitte an das zuständige Regierungspräsidium, das Sie gerne beratend unterstützt. Wenn Ihr Einzelvorhaben unterhalb der Bagatellgrenze liegt, können Sie mehrere kleine Vorhaben bündeln.
Programmanmeldung
Vorhaben im Bereich Rad- und Fußverkehr können in der Regel bis zum 30. September für das Folgejahr angemeldet werden. Jederzeit können Sie Vorhaben bis maximal 100.000 Euro, Vorhaben des RadNETZ BW, Radwege im Zuge von Bundes- und Landesstraßen in kommunaler Baulast, Radschnellwege sowie Fahrradabstellanlagen und begründete Einzelfälle anmelden.
Anlagen und weitere Informationen
aktivmobilBW: Übersicht über Fördermittel des Landes Baden-Württemberg für Rad- und Fußverkehr
Weitere Informationen der Regierungspräsidien zum Radverkehr
Flyer: Infrastruktur für den Radverkehr - Förderung für Ihre Kommune (PDF, nicht barrierefrei)