Was wird gefördert?
In der Regel wollen Menschen ihre Wege stressfrei, günstig, umweltfreundlich und sicher zurücklegen. Dafür kombinieren sie verschiedene Verkehrsmittel: Sie lassen das Fahrrad am Busbahnhof stehen und fahren mit dem Bus in den Nachbarort, sie parken das Auto am Stadtrand und fahren mit der Bahn ins Zentrum oder verabreden sich zur gemeinsamen Fahrt mit anderen auf dem Mitfahrparkplatz. Das entlastet die Straßen und ist gut fürs Klima. Über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) bezuschusst das Land Baden-Württemberg daher die Vernetzung verschiedener Verkehrsmittel. Beispiele aus den Förderbereichen:
- An P+M-Parkplätzen kann man das eigene Auto kostenfrei abstellen und die Fahrt gemeinsam mit anderen fortsetzen.
- Bike+Ride-Anlagen machen den Umstieg vom Auto auf die Kombi Fahrrad+ÖPNV attraktiver und erweitern den Einzugsbereich von Haltestellen.
- Multimodale Knoten verknüpfen Bus und Bahn mit mindestens zwei weiteren Verkehrsmitteln, z. B. mit Auto und Fahrrad durch Park+Rideund Bike+Ride-Anlagen.
Wer kann Fördermittel erhalten?
- Gemeinden und Landkreise
- Kommunale Zusammenschlüsse, insbesondere Zweckverbände
- Vorhabenträger des ÖPNV
- Verkehrsunternehmen
Angaben zur Höhe der Förderung
Das Land fördert bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten und gewährt eine Planungskostenpauschale von 10 Prozent dieser Investitionen (aufgrund der Pandemie vorübergehend auf 15 Prozent erhöht). Bei besonders klimafreundlichen Maßnahmen, wie z.B. multimodalen Knoten, Park+Ride-Anlagen oder Fahrrad - abstellanlagen, liegt die Förderquote bei bis zu 75 Prozent.
Antrag stellen und loslegen
- Melden Sie Ihre Maßnahmen zur Aufnahme in das Förderprogramm an.
- Stellen Sie nach erfolgreicher Aufnahme in das Programm innerhalb von einem Jahr im Bereich Rad- und Fußverkehr (RuF) bzw. drei Jahren in den Bereichen Kommunaler Straßenbau (KStB) und ÖPNV einen Förderantrag.
- Nach der Bewilligung des Antrags kann die Realisierung Ihres Vorhabens beginnen.
Die Anmeldung und den Förderantrag richten Sie bitte an das zuständige Regierungspräsidium, das Sie gerne beratend unterstützt. Wenn Ihr Einzelvorhaben unterhalb der Bagatellgrenze liegt, können Sie mehrere kleine Vorhaben bündeln.
Programmanmeldung
Vorhaben für das Folgejahr können bis zum 30.09. im Bereich Rad- und Fußverkehr und bis zum 31.10. in den Bereichen Kommunaler Straßenbau und ÖPNV angemeldet werden. Bei bestimmten Vorhaben oder bei entsprechender Begründung ist auch eine unterjährige Programmaufnahme möglich.
Anlagen und weitere Informationen
Weitere Informationen der Regierungspräsidien
Flyer: Mobilitätsformen vernetzen - Förderung für Ihre Kommune (PDF, nicht barrierefrei)