LGVFG

Abschließende Lesung des LGVFG im Landtag

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Mit der Novelle des LGVFG fördert das Land verstärkt neue Technologien und Barrierefreiheit im ÖPNV. Die Förderung kommunaler Verkehrsprojekte wird ökologisch, nachhaltig und kommunalfreundlich ausgestaltet. 

In Baden-Württemberg werden im Öffentlichen Personennahverkehr künftig Barrierefreiheit und neue Technologien stärker gefördert. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte am Mittwoch im Landtag bei der abschließenden zweiten Lesung der Novelle des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG): „Durch die Ausweitung der Fördertatbestände wird es zum Beispiel möglich sein, die Einführung elektronischer Ticket-, Fahrgastinformations- und Anschlusssicherungssysteme sowie moderner Leittechnik ebenso zu unterstützen wie die Barrierefreiheit bei öffentlichen Verkehrsmitteln.“ Unmittelbar vor Verabschiedung der LGVFG-Novelle durch den Landtag unterstrich der Minister, dass durch Absenkung der Förderquote das Geld auf mehr und auf kleinere kommunale Verkehrsprojekte gerade auch im ländlichen Raum verteilt werden kann. Und im kommunalen Straßenbau würden aus dem LGVFG künftig unter anderem auch mehr Lärmschutzmaßnahmen gefördert.

Minister Hermann bezeichnete die Einführung von Festbeträgen als einen wesentli-chen Fortschritt. Sie sorge für mehr Sorgfalt, Kostenklarheit und Wirtschaftlichkeit in der Planung kommunaler Verkehrsprojekte sowie für mehr Sicherheit in der Haushaltsplanung des Landes. Außerdem komme das Land damit einer wiederholten Forderung des Landesrechnungshofes nach.

In der Fahrzeugförderung werde die Beschränkung auf Standard-Omnibusse aufgehoben. Förderfähig werden auch andere Fahrzeuge, die Bedürfnisse nach innovativen und alternativen Bedienformen (z.B. Bürgerbusse, Rufbusse, etc.) erfüllen. Die Fahrzeuge müssten aber für den Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz geeignet und barrierefrei sein. 

Weitere Informationen:

Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) stellt im Bereich der Ver-kehrsinfrastruktur das wichtigste Fördergesetz des Landes dar. Es zielt auf die Förde-rung von Infrastrukturvorhaben mit zuwendungsfähigen Kosten unter 50 Millionen Euro ab. Das Land erhält zu diesem Zweck vom Bund nach dem sogenannten Entflechtungsgesetz bis zum Jahr 2019 Kompensationszahlungen im Umfang von jährlich rund 165,5 Millionen Euro, wovon unter der früheren Landesregierung 60 Prozent (rund 100 Millionen Euro) in den kommunalen Straßenbau gingen. Dieses Verhältnis wurde in Schritten verändert, so dass vom Jahr 2014 an dem Umweltverbund (d.h. öffentlicher Verkehr, Fuß- und Radverkehr) nunmehr 60 Prozent der Mittel und damit 100 Millionen Euro zur Verfügung stehen. 40 Prozent der LGVFG-Mittel sind für kommunale Straßenbauvorhaben vorgesehen. 

Die bundesgesetzliche Vorgabe, die Mittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Ver-kehrsinfrastruktur einzusetzen, entfiel Ende 2013. Das LGVFG schreibt schon in seiner bisherigen Fassung diese verkehrliche Zweckbindung für die Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz nun durch Landesgesetz fort, die nach gegenwärtigem Stand am 31. Dezember 2019 auslaufen werden. Die Landesregierung setzt sich seit Jahren für eine Nachfolgeregelung ein. Bei den Bund-Länder Finanzgesprächen stehen noch in diesem Jahr hierzu Entscheidungen an. Während die Länder auf eine neue Finanzierungsgrundlage drängen, lehnt der Bundesfinanzminister diese ab.

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