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Ausbau und Betrieb der Breisgau-S-Bahn

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Die finanziellen Rahmenbedingungen für einen weiteren Ausbau der Breisgau-S-Bahn in der Stadt Freiburg und den beiden Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen stehen fest: Am 6. Juli unterzeichneten für das Land Staatssekretärin Gisela Splett MdL (Verkehrsministerium Baden-Württemberg) sowie die Vorsitzende des Zweckverbands Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF), Landrätin Dorothea Störr-Ritter und ihre Vertreter Oberbürgermeister Dieter Salomon (Freiburg) und Landrat Hanno Hurth (Landkreis Emmendingen) einen langfristigen Vertrag, der Umfang und Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs im Gebiet des ZRF ab Dezember 2018 verbindlich regelt.

Mit dem heute unterzeichneten Vertrag gewinnt der Zweckverband langfristige Planungs- und Finanzierungssicherheit. Die Vereinbarung konkretisiert die „Freiburger Erklärung“ vom Dezember 2007, mit der das Land und der ZRF die Weichen für den Ausbau der Breisgau-S-Bahn gestellt haben. Auf Basis der „Freiburger Erklärung“ hatte die Zweckverbandsversammlung des ZRF am 18. Mai das umfassende Investitionsprogramm über 2018 hinaus beschlossen. Mit der heutigen Unterzeichnung durch Staatssekretärin Gisela Splett und die ZRF-Vorsitzenden wird dieses ambitionierte Ausbauprogramm nun verbindlich - Grundlage für die geplante Ausschreibung des gesamten S-Bahnbetriebs in der Region.

Der „S-Bahn-Vertrag“ avisiert eine deutliche Ausweitung des S-Bahnverkehrs. Im Regelfall sollen die S-Bahnen tagsüber im Halb-Stunden-Takt fahren. Auf der Rheintalbahn werden nach dem viergleisigen Ausbau die S-Bahnen abschnitts-weise im 20-Minuten-Takt unterwegs sein. Weitere Taktverdichtungen sind auch auf der West-Ost-Achse zwischen Breisach und Himmelreich (Breisacher Bahn und Höllentalbahn) vorgesehen, um der steigenden Nachfrage entsprechen zu können.

„Besteller“ der S-Bahn-Leistungen ist das Land als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr. Da der Umfang des S-Bahn-Angebots in der Region Freiburg jedoch über den landesweiten Standard des Integrierten Taktfahrplanes (ITF) hinausgeht, ist auch der ZRF in der Pflicht zur finanziellen Beteiligung. Der „S-Bahn-Vertrag“ sieht eine jährliche Beteiligung des Zweckverbands an den laufenden Betriebskosten vor, wobei die vom ZRF zu erbringende Kostenbeteiligung pro Zugkilometer allerdings in der absoluten Höhe limitiert ist.
Verbandsvorsitzende Dorothea Störr-Ritter: „Dieser regionale Beitrag ist ein fairer Kompromiss zwischen den Erwartungen des Landes und den Möglichkeiten des ZRF. Er gewährleistet, dass die Aufwendungen des Zweckverbands finanzierbar bleiben“.

Die Vereinbarung zwischen Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg und Land Baden-Württemberg wird ab Dezember 2018 auf 15 Jahre abgeschlossen, mit der erklärten Absicht beider Vertragspartner, darüber hinaus einen nachfragegerechten S-Bahn-Verkehr sicher zu stellen.

Staatssekretärin Splett freute sich, dass die Region Freiburg schon seit Jahren beispielgebend und mit großem Engagement auf den umweltfreundlichen ÖPNV setzt. „Mit der Vertragsunterzeichnung über den Betrieb der S-Bahn werden die Weichen für eine nachhaltige Mobilität in der Region gestellt. Die hier lebenden und arbeitenden Menschen können sich auf einen modernen und noch attraktiveren Nahverkehr auf der Schiene freuen“, so Splett.

Quelle:

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

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