Luftreinhaltung

Mögliche Verkehrsbeschränkungen: wirtschaftliche und soziale Belange berücksichtigen

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Minister Hermann: Ausgewogene Luftreinhaltepolitik nur im Paket möglich

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem gestern verkündeten Urteil (Az.: 7 C 30.17) die Einführung von Verkehrsbeschränkungen unter gewissen Voraussetzungen für zulässig erachtet. Verkehrsminister Winfried Hermann weist dabei unbegründete Befürchtungen zurück. „Auch für den Fall von Verkehrsbeschränkungen wird es Ausnahmen geben, die relevante wirtschaftliche und soziale Belange berücksichtigen. Das Ausnahmekonzept für Stuttgart liegt seit April 2017 vor. Darin sind Ausnahmen vom Handwerker bis zum Pizzabäcker und vom Taxigewerbe bis zum Busverkehr vorgesehen. Ausnahmen sind ohnehin gesetzlich vorgesehen und auch im Rahmen der Umweltzonen bereits jahrelange Verwaltungspraxis“, erklärte der Minister am Mittwoch, 28. Februar in Stuttgart.

Er betonte, dass Verkehrsbeschränkungen nur ein Teil einer umfassenden Strategie zur Luftreinhaltestrategie sein können: „Wir fördern Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr, wir bringen die Nachrüstung von Fahrzeugen voran, wir fördern saubere Fahrzeuge mit Elektroantrieb – nur all das zusammen macht aus Einzeldiskussionen ein tragfähiges Konzept.“ Notwendig sei zudem, dass die Automobilindustrie endlich ihrer Verantwortung gerecht werde und für eine zügige Nachrüstung älterer Dieselfahrzeuge mit einer wirksamen Abgasreinigung sorge.


Für Verkehrsbeschränkungen in Stuttgart wäre vorgesehen, für folgende Gruppen bis zum 31.12.2021 Ausnahmen zuzulassen:

  • Kraftfahrzeuge im Lieferverkehr
  • Kraftfahrzeuge im Linienverkehr
  • Einsatz-, Hilfs- und Versorgungsfahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs
  • Quell- und Zielfahrten von Reisebussen
  • Taxen und Fahrzeuge im Mietwagenverkehr mit Genehmigung nach § 49 Abs. 4 PBefG
  • Carsharing-Fahrzeuge
  • Fahrten mit Wohnmobilen zu Urlaubszwecken


Generelle Ausnahmen nach Anhang 3 der 35. BImSchV:

  • Mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“
  • Fahrten von Menschen mit Behinderung (Personen, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" nachweisen)
  • Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVO (u.a. Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei, Zolldienst, Rettungsdienst, Bau und Unterhaltung von Straßen, Müllabfuhr)
  • Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit
  • Zivile Kfz zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr
  • Oldtimer mit entsprechendem Kennzeichen nach Fahrzeug-Zulassungsverordnung


Hinweis: Die gesamte geplante Ausnahmekonzeption können Sie dem Entwurf des Luftreinhalteplans vom Mai 2017 (ab Seite 73) entnehmen. Dieser ist hier abrufbar.

Weitere Informationen

PM vom 27.02.18: Nach der Entscheidung: Luftreinhaltepläne müssen überarbeitet werden

Fragen und Antworten zu den geplanten Verkehrsbeschränkungen

Weitere Meldungen

Der Blick aus dem Inneren eines Tunnels auf das Tunnelende.
Straße

Tunnel Albstadt-Laufen: Mehr Sicherheit und moderne Technik auf der B 463

Handybildschirm mit dem CiCoBW-Ticket
bwegt

Nie mehr als 72 Euro: Land und Verbünde führen Preisobergrenze bei CiCoBW ein

Mehrere Radfahrer:innen fahren auf einem breiten Fahrradweg aneinander vorbei.
STADTRADELN

Baden-Württemberg startet mit Schwung ins STADTRADELN 2026

Absperrung auf einer Straße. Im Hintergrund eine Autobrücke.
Straßeninfrastruktur

Land unterstützt Kommunen beim Umbau der Straßeninfrastruktur

Minister Hermann und die Bine von bwegt klatschen sich ab
bwegt-Wanderweg

Eröffnung: 14. bwegt-Wanderweg Tübingen-Rottenburg

Eine Person fährt mit einem Fahrrad über einen Weg mit einem großen Fahrradsymbol.
Radwege

Diese Radwege werden ab 2026 gebaut

Ein Zug fährt an einem mit Häusern übersäten Hügeln durch eine grüne Landschaft.
Schiene

Starker Bahnknoten Stuttgart: Grundlage für den Erhalt der Panoramabahn vereinbart

Schild warnt vor Straßenschäden.
Straße

500 Millionen Euro für Straßen-Erhalt im Land

Icon eines Gesetzbuches mit aufgedrucktem Paragrafenzeichen.
Landesmobilitätsgesetz

Bilanz nach einem Jahr Landesmobilitätsgesetz

Älteres Ehepaar geht Gehweg entlang
Fußverkehr

Land startet Modellprojekt für barrierefreie und sichere Gehwege

Das Bild zeigt den Raum unter einer Brücke. Links ist ein Fluss zu sehen und daneben ein Waldweg.
Straßenbrücken

Land nutzt versiegelte Flächen für Tiere und Pflanzen

Busse laden an einer Ladesäule.
Elektromobilität

Land fördert 213 emissionsfreie Busse

Eine Kundenbetreuer von Arverio steht an der Türe eines Zuges.
Sicherheit

Austausch zu Sicherheit für Bahnverkehr und Pilotvorhaben

Der RABus hat die Farben schwarz und gelb und sieht einem Kleinbus ähnlich.
Autonomes Fahren

RABus-Ergebnisse sollen autonomen Regelbetrieb im ÖPNV voranbringen

Arbeiter in Warnwesten arbeiten mit Schaufeln auf einer Baustelle an einer Straße.
Straßenbau

Mehr Ruhe im Ortskern: Bau der Umgehungsstraße Rißtissen beginnt