Luftreinhaltung

Nach der Entscheidung: Luftreinhaltepläne müssen überarbeitet werden

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Bundesverwaltungsgericht weist Revision gegen Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Luftreinhaltung überwiegend zurück.

Minister Hermann: Nun besteht Rechtsklarheit – Luftreinhaltepläne müssen überarbeitet werden

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart überwiegend zurückzuweisen, schafft nach den Worten von Verkehrsminister Winfried Hermann die notwendige Rechtsklarheit. „Wir werden entsprechend dem Urteil verantwortungsvoll im Sinne des Gesundheitsschutzes handeln“, sagte der Minister am Dienstag, den 27. Februar 2018 in Stuttgart. Zwar müsse die Urteilsbegründung im Detail noch sorgfältig geprüft werden, klar sei aber, dass die Luftreinhaltepläne auf der Basis des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts umgehend überarbeitet werden müssen. Bei Verkehrsbeschränkungen müsse die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

In Folge der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts müssten nun in den Luftreinhalteplan Stuttgart weitere wirksame Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid aufgenommen werden. Dazu können auch Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge mit einem hohen Schadstoffausstoß gehören.

Minister Hermann wies darauf hin, dass in Folge der Gerichtsentscheidung in den Ländern sehr verschiedene Wege zur Luftreinhaltung beschritten werden könnten: „Wenn der Bund nicht handelt, wird es absehbar einen Flickenteppich unterschiedlicher Maßnahmen geben. Das ist die Folge der jahrelangen Versäumnisse der Bundesregierung, die ihrer staatlichen Verantwortung bisher in keiner Weise gerecht wurde. Das Bundesgericht hat deshalb die Bundesregierung auch zum Handeln aufgefordert und das Fehlen einer Blauen Plakette festgestellt.“

Der Minister erklärte: „Es bleibt die Aufgabe des Bundes, mit dem Bundesimmissionsschutzrecht eine praktikable Lösung für ganz Deutschland zu schaffen. Wir fordern nach wie vor eine Blaue Plakette, die eine konsequente Fortentwicklung der erfolgreichen grünen Plakette darstellt.“ Im Übrigen sei eine grundlegende Verkehrswende in den hochbelasteten Ballungsräumen notwendig. Der Verkehr müsse auf umwelt- und klimafreundliche Verkehrsmittel verlagert werden. D.h. die Autos müssen sauberer werden und alle sind aufgerufen, verstärkt auf Busse und Bahnen umzusteigen.

Außerdem gebe es in Stuttgart in Folge der Debatte über Luftreinhaltung bereits einen sehr hohen Anteil an modernen Dieselfahrzeugen, die die Abgasnorm Euro 6 einhalten.

 

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PM vom 28.02.18: Ausnahmen von möglichen Verkehrsbeschränkungen werden wirtschaftliche und soziale Belange berücksichtigen

Fragen und Antworten zu den geplanten Verkehrsbeschränkungen

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