ELEKTROMOBILITÄT

Bund bremst ambitionierte Länderregelungen zur Förderung der Elektromobilität aus

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Stromkabel steckt in einem Elektroauto um es aufzuladen.

Verkehrsminister Hermann fordert die Bundesregierung auf, für einen besseren Ausbau von Ladeinfrastruktur in Gebäuden zu sorgen

Der heute (15. Mai) im Bundesrat beratene Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) geht nach Auffassung von Landesverkehrsminister Winfried Hermann nicht weit genug. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass in bestimmten Fällen Stellplätze an und in Gebäuden mit Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektrofahrzeuge ausgestattet werden müssen. Der Gesetzentwurf sieht in der jetzigen Form nur eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Mindeststandards der EU-Gebäuderichtlinie vor. Der baden-württembergische Verkehrsminister kritisiert dessen bremsende Wirkung: „Elektromobilität kann nur eine wichtige Rolle spielen, wenn es deutlich mehr Ladestellen gibt. Folgen wir diesem Entwurf, dürften in 50 Jahren erst zehn Prozent der Fahrzeuge als Elektromobil unterwegs sein.“

Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass beim Bau oder der umfassenden Renovierung von Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen alle Stellplätze mit Leerrohren für eine spätere Nachrüstung mit den Kabeln für Ladeinfrastruktur ausgestattet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass eine spätere Nachrüstung technisch und wirtschaftlich möglich ist. Bei Nicht-Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen muss jeder fünfte Stellplatz mit Leerrohren ausgerüstet werden und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.

Verkehrsminister Hermann: „Ich bedauere, dass die Bundesregierung im Hinblick auf ihre Elektromobilitäts- und Klimaschutzziele nicht höhere Maßstäbe anlegt. Beispielsweise werden durch den Schwellenwert keine Ein- und Zweifamilienhäuser erfasst. Wir brauchen 2030 Ladepunkte für sieben bis zehn Millionen Fahrzeuge, diese müssen zu Hause oder bei der Arbeit geladen werden können. Zu allem Überfluss werden die Länder durch das Bundesgesetz gehindert, auf Länderebene eigene und ambitioniertere Regelungen umzusetzen.“ In Baden-Württemberg habe man sich bereits auf ambitioniertere Vorgaben verständigt, die man eigentlich in der Garagenverordnung umsetzen wollte, betont Hermann.

Hintergrund

Bis 2030 sollen sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sein. Laut Masterplan Ladeinfrastruktur der Bundesregierung besteht Bedarf an etwa genauso vielen nichtöffentliche Ladepunkten zu Hause als auch bei Arbeitgebern. Aktuell wird davon ausgegangen, dass bis zu 85 Prozent der Ladevorgänge im nichtöffentlichen Bereich stattfinden werden. Beispielsweise stehen Pkw am heimischen Standort im Mittel über 20 Stunden am Tag und könnten in dieser Zeit geladen werden.

In Baden-Württemberg hat sich die Landesregierung bereits vergangenes Jahr auf ambitioniertere Vorgaben verständig. So war vorgesehen, dass alle notwendigen Stellplätze bei Wohngebäuden und mindestens jeder zweite Stellplatz bei Nichtwohngebäuden mit Leerrohren ausgestattet werden. Des Weiteren war für Garagen von Nichtwohngebäuden die Ausstattung jedes zehnten notwendigen Stellplatzes mit einem nutzbaren Ladepunkt vorgesehen.

Die Bundesregierung beruft sich auf eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz, wodurch aus verfassungsrechtlichen Gründen die Bundesländer keine ergänzenden Regelungen zur Ausstattung von Stellplätzen mit Leitungsinfrastruktur und Ladepunkten umsetzen könnten.

Verkehrsminister Hermann: „Ich fordere die Bundesregierung auf, ambitioniertere und mutigere Vorgaben umzusetzen oder diese notwendige Aufgabe den Ländern als wichtiges Element zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu überlassen.“

Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrats wird die Bundesregierung gebeten, mit ambitionierteren Vorgaben den Gesetzentwurf nachzubessern und beispielsweise die Ausstattung mindestens jedes zehnten Stellplatzes bei Nichtwohngebäuden mit Ladeinfrastruktur vorzusehen.

Weiterführende Informationen im DIP

Weitere Meldungen

Auf den Boden eines Parkplatzes ist als Symbol ein Auto mit einem Stromladestecker aufgemalt.
E-Carsharing

Neue Förderung: E-Carsharing für 66 Standorte

Versuchsprojekt Digitale Parkkontrolle
Scancars

Effizientere Parkraumkontrolle mit Scan-Fahrzeug in Heidelberg

Nahverkehrszug der ÖBB vom Typ Siemens Desiro ML im Vorarlberg
Bodensee

Neuer grenzüberschreitender REX ab Dezember 2026

von links nach rechts: Staatssekretär des Bundesministeriums für Verkehr Stefan Schnorr,  Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn AG Evelyn Palla, Bayerischer Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr sowie Vorsitzender der Landesverkehrsministerkonferenz Christian Bernreiter (CSU) sowie der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann vor dem Auftakt des Sicherheitsgipfel bei der Deutschen Bahn.
Sicherheit

Sicherheitsgipfel der Deutschen Bahn in Berlin

Kinder gehen zu Fuß und mit dem Tretroller zur Schule. Ein Schild zeigt den verkehrssicherten Schulweg an.
Sicherheit

Mehr Verkehrssicherheit vor Schulen durch Schulstraßen und Schulzonen

Fußgänger (Bild: ARTENS/ Fotolia.com)
Fußverkehr

Neue Strategie: Baden-Württemberg stärkt das Gehen im Alltag

Parken und Mitfahren (Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung, DIN-Normen und Verkehrsblatt)
Mitfahren BW

Verkehrsministerium startet Plattform Mitfahren-BW

Schiene

Land stärkt kommunale Nebenbahnen – Verträge gelten rückwirkend für 2025

Viele Kinder freuen sich und halten ein Banner hoch.
MOVERS

Hermaringer Kinder holen den ersten Platz bei den „Schulwegprofis“

Ein Zug steht an einem Gleis des Stuttgarter Hauptbahnhofs.
Digitaler Knoten

Förderung: 340 Millionen Euro für digitalen Knoten Stuttgart

Seitenansicht eines Doppelstockzuges
Schiene

Zusätzliche 26 Coradia-Max-Züge für Baden-Württemberg

Ein Passagierzug des Typs Lint 54 fährt auf einer Schiene.
Qualität

Schiene: Verbesserungen für die Fahrgäste dringend notwendig

bwshuttle
bwshuttle

Land fördert fünf neue bwshuttle-Angebote

Icon eines Fahrrads. Darüber der Text "Mein Bike, mein Weg, mein Vorteil mit JobBike BW.
Rad

Landesbedienstete fest im Sattel: 5 Jahre JobBike BW

Ein Bus unterwegs auf einer Landstraße.
Regiobus

In 2026: bwregiobus-Netz wächst auf 52 Linien an