Rote Kennzeichen

Bundesratsinitiative „Rote Kennzeichen“ mit großer Mehrheit angenommen

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Land setzt sich im Bundesrat für eine mittelstandsfreundliche und praxisgerechte Regelung des roten Händlerkennzeichens ein

Verkehrsminister Winfried Hermann brachte am 06. November in Berlin die sog. Initiative „Rote Kennzeichen“ in den Bundesrat ein. Mit großer Mehrheit wurde sie dort angenommen. Die Verordnung zur Änderung der Fahrzeugzulassungs-Verordnung wird nun der Bundesregierung vorgelegt, die über die Umsetzung entscheidet.

„Es kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass Unternehmen einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand betreiben müssen, der manche Kraftfahrzeug-Händler sogar in ihrer Existenz gefährdet“, so Minister Hermann vor dem Bundesrat. Nachdem mehrere Gerichte in den vergangenen Jahren bestimmte Fahrten mit roten Händlerkennzeichen als rechtswidrig eingestuft haben, setzte sich das Land Baden-Württemberg heute erfolgreich im Bundesrat für eine mittelstandsfreundliche und praxisgerechte Regelung ein.

Die bisherige Entwicklung steht klar im Widerspruch zu Sinn und Zweck des roten Händlerkennzeichens, das gerade zur Erleichterung der betrieblichen Abläufe bei den Fahrzeugherstellern und -händlern geschaffen wurde. „Das Land hat daher im Bundesrat den Antrag gestellt, dass in die Fahrzeug-Zulassungsverordnung ein neuer Fahrtzweck, die sogenannte Betriebsfähigkeitsfahrt, aufgenommen wird. Damit wollen wir die erforderliche Rechtsgrundlage schaffen, damit die Fahrzeughersteller und -händler nicht zuletzt zum Wohl des Kunden die erforderliche betriebliche Flexibilität zurück erhalten“, so Minister Hermann weiter.

In den vergangenen Jahren war es übliche Praxis, dass Fahrzeughersteller und -händler ihre Fahrzeuge mit roten Händlerkennzeichen beispielsweise zum Betanken, zur Waschanlage oder zur Reparatur gefahren haben. Denn die entsprechenden Einrichtungen und Dienstleistungen haben viele Betriebe nicht mehr auf dem eigenen Gelände. Bundesweit haben jedoch mittlerweile mehrere Gerichte entschieden, dass Fahrten mit roten Händlerkennzeichen zu diesen Zwecken auf der bisherigen Rechtsgrundlage nicht zulässig sind. Deshalb sind Fahrzeughersteller und -händler mittlerweile gezwungen, die Fahrzeuge auf einen Anhänger zu verladen. Halten sie sich nicht daran, laufen sie Gefahr, dass ihnen die zugeteilten roten Händlerkennzeichen wegen Unzuverlässigkeit entzogen werden. Durch diese vergleichsweise teuren Anhängertransporte entsteht besonders für kleinere Betriebe ein großer finanzieller Aufwand, den diese kaum stemmen können. Zudem geht die fehlende Flexibilität zulasten der Kunden, weil einzelne Fahrzeuge nicht mehr zeitnah bereitgestellt werden können.

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