Rheinbrücke

Bundesrechnungshof hält zweite Rheinquerung weder für notwendig noch für wirtschaftlich

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Das am 24. April 2015 vom Bundesrechnungshof veröffentlichte Prüfergebnis zur zweiten Rheinbrücke bei Karlsruhe kommt zu einem klaren Ergebnis: Die bestehende Rheinbrücke Maxau ist ausreichend leistungsfähig, eine zweite Brücke würde die Stausituation sogar weiter verschärfen (Quelle: Bundesrechnungshof: Bemerkungen 2014 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes, vom 24. April 2015). 

Staatssekretärin Gisela Splett, MdL im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur äußerte sich am 24.04.15 in Stuttgart zu diesem Ergebnis: „Wir nehmen das Prüfungsergebnis des Bundesrechnungshof zur Kenntnis. Es ist zunächst Sache des Bundes, sich damit auseinander zu setzen. Wir werden aber das Gespräch mit dem Bundesverkehrsministerium und Rheinland-Pfalz hierzu suchen. Wir haben – nicht zuletzt im Rahmen des Faktenchecks – auf Probleme und offene Fragen der vorliegenden Planungen für die zweite Rheinbrücke hingewiesen. Der Bundesrechnungshof hat diese Fragen nun aus seiner Sicht eindeutig beantwortet.“ 

Die Rheinbrücke Maxau verbindet an der Bundesstraße B 10 Wörth in Rheinland-Pfalz und Karlsruhe in Baden-Württemberg. Wegen Staus im morgendlichen Berufsverkehr in Richtung Karlsruhe auf der B 10 wurde als Lösung eine zweite Rheinquerung nördlich der bestehenden Rheinbrücke geplant, die in der Raumschaft Karlsruhe als äußerst umstritten gilt. Ein Faktencheck während des laufenden Planfeststellungsverfahrens Ende des Jahres 2011 sowie die anschließende Einsetzung einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe „Leistungsfähige Rheinquerung“ hatten zum Ziel, die Notwendigkeit und Wirksamkeit der Lösung zu prüfen. Die erzielten Ergebnisse fließen in die laufende Planfeststellung ein.

Weiterführende Informationen zum Faktenscheck „Leistungsfähige Rheinquerung“ sind unter folgendem Link einsehbar:

www.mvi.baden-wuerttemberg.de

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