SPNV

Einigung mit dem Bund über Vorgehen bei den Bahnsteighöhen im Land

Bei der Frage nach den richtigen Bahnsteighöhen an Stationen in Baden-Württemberg wird es pragmatische Lösungen geben. Das ist das Ergebnis eines Telefonats vom 17. November 2017 von Ministerialdirektor Dr. Uwe Lahl mit dem zuständigen Unterabteilungsleiter beim Bundesverkehrsministerium. Danach gibt es von Seiten des Bundes keine strikte Vorgabe, dass alle Bahnsteige im Land auf 76 cm angehoben werden müssen. Vielmehr ist es gemeinsames Ziel aller Beteiligten, also von Bund, Land und Deutscher Bahn, möglichst viele Bahnsteige barrierefrei nutzen zu können.

Lahl hat mit dem Bund vereinbart, dass auf Linien, bei denen durchgängig Bahnsteige mit einer Höhe von 55 cm sinnvoll sind, Ausbauten in dieser Höhe weiterhin erfolgen können, wie z.B. in Villingen an der Schwarzwaldbahn. Einigkeit besteht darin, dass angesichts der langfristig wirkenden Investitionen in Bahnsteigerhöhungen ein zukunftsfähiges Konzept für den Ausbau gefunden werden muss. Hierzu wird sich der Bund mit den Ländern zu Beginn des neuen Jahres zusammensetzen. Beide Seiten waren sich einig darin, dass sogenannte Hybrid-Bahnsteige, an denen sowohl Züge die für 55 cm, als auch solche die für 76 cm ausgerichtet sind, barrierefrei halten können, in der Übergangszeit eine gute Konzeption seien. „Baden-Württemberg unterstützt langfristige Festlegungen, damit alle Investitionen in Bahnsteigerhöhungen auch in der Zukunft noch sinnvoll sind. Wichtig ist aber, dass wir zügig mit begonnenen und anstehenden Projekten fortfahren können und dass auch in Übergangszeiträumen weitestgehend Barrierefreiheit für die Fahrgäste erreicht wird“, so Ministerialdirektor Lahl. „Wir haben nun für Baden-Württemberg grünes Licht, um die laufenden Projekte gemeinsam mit der Deutschen Bahn Station & Service im Land sinnvoll weiterzuführen. Der Bund hat zugesagt, direkte Absprachen zwischen dem Land und der DB zu unterstützen, damit für möglichst viele Fahrgäste schnell Barrierefreiheit erreicht werden kann.“

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