Staatssekretärin Gisela Splett: „Landesregierung hat sich erfolgreich eingesetzt“
„Die Landesregierung hat ihre Hausaufgaben gemacht und sich im Bundesrat erfolgreich für die Erhaltung des bisherigen Schutzniveaus vor Fluglärm eingesetzt. Jetzt sind die Bundesregierung und die EU am Zug“, so Gisela Splett, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg und Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung, am 25.09.2015 in Stuttgart.
Am 25.09.2015 fand ein von Baden-Württemberg gemeinsam mit Hessen und Rheinland-Pfalz eingebrachter Entschließungsantrag eine große Mehrheit im Bundesrat. In diesem wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für eine Änderung der sogenannten SERA-Verordnung einzusetzen. Die SERA-Verordnung (Standardised European Rules of the Air) hat das Ziel, europaweit einheitliche Regeln im Luftverkehr zu schaffen. Sie setzt europaweit bei Flügen nach Sichtflugregeln über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen eine Mindestflughöhe von 300 Metern, in allen anderen Fällen von 150 Metern fest. Es sind keine davon abweichenden Regelungen für Überlandflüge möglich. In der bisherigen deutschen Luftverkehrsordnung war hingegen eine Mindestflughöhe bei Überlandflügen von 600 Metern vorgeschrieben.
Auf Grund des Geltungsvorrangs der SERA-Verordnung vor nationalem deutschem Recht ist der Bund verpflichtet, die Mindestflughöhe für Überlandflüge auch in der Luftverkehrsordnung auf 150 Meter abzusenken. Dadurch werden niedrigere Überlandflüge, die zu einer erhöhten Lärmbelastung für die Bevölkerung führen können, möglich. Dies lehnt die Landesregierung entschieden ab. Wegen der Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Bund und den Ländern kann sich aber nur der Bund auf europäischer Ebene für eine Änderung der SERA-Verordnung einsetzen. Vor diesem Hintergrund hat die große Mehrheit der Länder im Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, sich unverzüglich und nachdrücklich auf europäischer Ebene für eine Änderung der SERA-Verordnung einzusetzen. Das Ziel hierbei ist, die bisherige Mindestflughöhe für Überlandflüge von 600 Metern in Deutschland beizubehalten.