Der Bund darf den umstrittenen Feldversuch mit sogenannten Gigalinern nach Überzeugung von Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann nicht ohne Zustimmung des Bundesrates unternehmen. Gegen den Entwurf für eine Verordnung, mit der das Bundesverkehrsministerium den Einsatz der Lang-LKW auf den Bundesautobahnen erproben lassen will, gebe es erhebliche rechtliche Bedenken, heißt es in einem Brief an Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer. „Der Verordnungsentwurf geht deutlich über die Ermächtigungsgrundlage des Straßenverkehrsgesetzes hinaus“, sagte Minister Hermann in Stuttgart. Der Entwurf habe keinen Ausnahmecharakter, weil er Bestimmungen mit einem eigenen Regelungsgehalt beinhalte.
Minister Hermann unterstrich unter Hinweis auf die grün-rote Koalitionsvereinbarung: “Baden-Württemberg lehnt diesen Feldversuch strikt ab. Wir werden uns an ihm auch nicht durch die Freigabe von Strecken im den Bundesautobahnen nachgeordneten Netz beteiligen. Die wesentlichen Gründe für unsere Ablehnung sind insbesondere weitere Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten von Bahn und Schiff, Verkehrssicherheitsprobleme im nachgeordneten Netz und die Überlastung der Park - und Rastinfrastruktur durch überlange LKW.“
Der baden-württembergische Minister für Verkehr und Infrastruktur wandte sich zugleich gegen die Absicht des Bundes, auch dann durch den Südwesten führende Bundesautobahnen nutzen zu wollen, wenn das Land sich nicht an dem Versuch beteiligen und keine entsprechenden Strecken melden würde. „Ich sehe hierin eine Abkehr von den bisherigen Absprachen, die stets von einer Inanspruchnahme auch von Bundesfernstraßen nur im Einvernehmen mit den jeweils betroffenen Ländern ausging“, betonte Minister Hermann.
Quelle:
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg