Flächenverbrauch

Land bei Senkung von Flächenverbrauch auf gutem Weg

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Graphik Flächenverbrauch

Geringere Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche in den Jahren 2013/14 - Weitere Anstrengungen beim Flächensparen nötig

Staatssekretärin Gisela Splett, MdL hat sich dafür ausgesprochen, den Flächenverbrauch in Baden-Württemberg weiter zu senken. „Der sparsame Umgang mit freien Flächen trägt dazu bei, natürliche Lebensräume, wertvolle Böden, landwirtschaftliche Nutzflächen und die Artenvielfalt zu erhalten. Das Land ist dabei auf guten Weg,“ sagte Staatssekretärin Splett am 6. August 2015 bei der Vorstellung der neuen Ergebnisse zur Flächennutzung in Baden-Württemberg. Demnach sei der Flächenverbrauch im Südwesten von 6,7 Hektar pro Tag im Jahr 2012 auf etwa 5,3 Hektar pro Tag in den Jahren 2013 und 2014 zurückgegangen. An der grundsätzlich positiven Tendenz werde auch der wohl noch zu erwartende Nachschlag beim Flächenverbrauch durch abgeschlossene, aber statistisch noch nicht erfasste Flurbereinigungsverfahren voraussichtlich nichts Wesentliches ändern. Das Statistische Landesamt schätze diesen Zusatzwert auf bis zu ca. 0,3 Hektar pro Tag.

„Das Land sowie Kreise, Städte und Gemeinden müssen die gemeinsamen Anstrengungen für eine sparsame Flächennutzung fortsetzen“, betonte Staatssekretärin Splett. In den Jahren 2013 und 2014 nahm die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Baden-Württemberg nach den derzeit vorliegenden Daten des Statistischen Landesamtes um zusammen 3.841 Hektar (38,4 km2) oder 0,8 Prozent zu.

Staatssekretärin Splett betonte, bei konsequenter Fortführung einer verantwortungsvollen Flächenhaushaltspolitik im Land seien die „Flächensparziele“ erreichbar. Neben der bereits 2006 langfristig formulierten Netto-Null seien die für das Jahr 2020 angestrebten 3 Hektar pro Tag ein wichtiges Ziel. Damit wolle das Land entsprechend seinem Flächenanteil am Bundesgebiet seinen Beitrag für das Ziel des Bundes von 30 Hektar pro Tag im Jahr 2020 leisten. Dieses Ziel haben der Bund und alle Länder im November 2013 bekräftigt.

Die Staatssekretärin erklärte: „Wir setzen dazu auf einen Instrumentenmix mit drei strategischen Ansätzen. Erstens „Überzeugungsarbeit“, durch Fachinformation vor allem für kommunale EntscheidungsträgerInnen. Zweitens ökonomische Anreize, zu denen direkte finanzielle Unterstützung kommunaler Innenentwicklungsvorhaben durch Förderprogramme gehört, aber auch steuerliche Anreize insbesondere im Rahmen der auf Bundesebene nun anlaufenden Grundsteuerreform. Drittens durch die Sicherstellung der gleichmäßigen, wirkungsvollen Anwendung der rechtlichen Vorgaben, insbesondere des 2013 zugunsten der Innenentwicklung novellierten Baugesetzbuches des Bundes.“

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