Fussverkehr

Fußverkehr-Checks: Verkehrsminister Hermann zeichnet 15 Kommunen aus

Die 15 ausgewählten Kommunen: Bad Krozingen, Bretten, Crailsheim, Fellbach, Filderstadt, Göppingen, Hüfingen, Karlsruhe, Kehl, Königsfeld im Schwarzwald, Mannheim, Ochsenhausen, Reutlingen, Schwetzingen und Stuttgart.
Minister Winfried Hermann: „Die Fußverkehrs-Checks haben die Anliegen der zu Fuß Gehenden stärker in das Bewusstsein der Menschen gerückt."
Fußverkehr-Checks Ablauf

„Mehr als 60 Kommunen wollten sich bereits dieses Jahr mit dem Land beim Fußverkehr engagieren“, stellte Winfried Hermann am 27. Juli 2015 bei der Bekanntgabe der für die Fußverkehrs-Checks des MVI ausgewählten Kommunen fest. „Fußverkehr ist ein bedeutsames Thema für die bisher in unserem Verkehrsalltag benachteiligten Bevölkerungsgruppen, zum Beispiel für Kinder und Senioren. Wir müssen hier die Sicherheit erhöhen und die Lebensqualität stärken“, so Minister Hermann weiter. Im Rahmen der Auftaktveranstaltung zu den Fußverkehrs-Checks gab  der Minister für Verkehr und Infrastruktur in Stuttgart die 15 ausgewählten Kommunen bekannt: Bad Krozingen, Bretten, Crailsheim, Fellbach, Filderstadt, Göppingen, Hüfingen, Karlsruhe, Kehl, Königsfeld im Schwarzwald, Mannheim, Ochsenhausen, Reutlingen, Schwetzingen und Stuttgart. 

„Die Resonanz auf die Maßnahme war so positiv, dass wir vom ursprünglichen Motto der Fußverkehrs-Checks „Zehn Kommunen, zwei Füße, eine Idee!“ kurzerhand abgewichen sind. Jetzt kommen 15 Kommunen in den Genuss eines Fußverkehrs-Checks“, erklärte der Verkehrsminister weiter. Er ermutigte aber zugleich auch diejenigen Kommunen, die nicht zum Zuge gekommen sind, dennoch auf dem Gebiet des Fußverkehrs aktiv zu werden. 

Bei den Fußverkehrs-Checks bewerten Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung und Politik im Rahmen von Workshops und Begehungen im Dialog die Situation für den jeweils örtlichen Fußverkehr. Mit der Unterstützung des Fachbüros Planersocietät erarbeiten sie einen konkreten Maßnahmenplan, um die Wege zu Fuß künftig noch attraktiver und sicherer zu gestalten. „Ziel der Fußverkehrs-Checks ist es, den Fußverkehr bei Politik und Verwaltung als eigenständige und wichtige Mobilitätsform ins Bewusstsein zu rücken. Denn Fußverkehr ist Basismobilität für alle“, betonte Minister Hermann. 

Etwa ein Viertel der Wege in Baden-Württemberg wird schon heute zu Fuß zurückge-legt und dennoch sind die Bedingungen oftmals nicht zufriedenstellend. Schulkinder kommen nicht sicher über große Straßen, ältere Menschen trauen sich Fußwege nicht mehr zu, weil Sitzgelegenheiten fehlen. Die Lösungsansätze, die in den ausgewählten Kommunen entwickelt werden, können exemplarisch für andere Kommunen des Landes sein, und sie werden wichtige Impulse für die weitere Fußverkehrsförderung des Landes geben. 
Die Auswahl der Modellkommunen hat eine Fachjury aus Vertreterinnen und Vertretern des Städte- sowie Gemeindetags, der Universität Stuttgart, des Fachverbands FUSS e. V., der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg sowie des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur vorgenommen.

Die Aufgabe war aufgrund der hohen Qualität der Bewerbungen schwierig. Entscheidend für die Auswahl war eine möglichst große Bandbreite von Fußverkehrsthemen von der Barrierefreiheit über die Schulwegsicherheit bis hin zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Darüber hinaus sollten bei der Auswahl Kommunen mit unterschiedlicher Größe, Topographie und Erfahrung im Bereich der Fußverkehrsförderung berücksichtigt werden. 

Bilanz der ersten Runde Fußverkehrs-Checks

Seit Sommer 2015 haben 15 ausgewählte Kommunen im Rahmen der Fußverkehrs-Checks des Landes Baden-Württemberg die Bedingungen für zu Fuß Gehende bei sich vor Ort unter die Lupe genommen. Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertretern von Verbänden und aus Politik und Verwaltung wurden Schwachstellen im kommunalen Fußverkehr aufgedeckt und Lösungsansätze entwickelt. Die Erfahrungen aus der ersten Runde der Fußverkehrs-Checks wurden am 1. Februar 2016 auf einer landesweiten Veranstaltung im VM vorgestellt. Verkehrsminister Winfried Hermann MdL, die Teilnehmerkommunen und das betreuende Fachbüro Planersocietät diskutierten die Erkenntnisse und Schlussfolgerungen aus der Maßnahme und gaben einen Ausblick auf die weiteren geplanten Schritte der Fußverkehrsförderung in Baden-Württemberg. Wolfgang Aichinger vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) gab darüber hinaus Anregungen, wie die Förderung des Fußverkehrs mit Hilfe einfacher Maßnahmen rasch und kostengünstig starten kann.

Die 15 ausgewählten Kommunen

Die folgenden Städte und Gemeinden Baden-Württembergs nehmen an den Fußverkehrs-Checks teil:

  • Bad Krozingen
  • Bretten
  • Crailsheim
  • Fellbach
  • Filderstad
  • Göppingen
  • Hüfingen
  • Karlsruhe
  • Kehl
  • Königsfeld im Schwarzwald
  • Mannheim
  • Ochsenhausen
  • Reutlingen
  • Schwetzingen
  • Stuttgart

So lief das Bewerbungs- und Auswahlverfahren ab

Vom 1. Juni bis 10. Juli 2015 konnten sich alle Städte und Gemeinden des Landes Baden-Württemberg um die Teilnahme an den Fußverkehrs-Checks bewerben. Über 60 Kommunen sind dem landesweiten Aufruf gefolgt und haben ihre Bewerbung um die Maßnahme eingereicht. Aufgrund des großen Interesses an den Fußverkehrs-Checks hat das Ministerium die Zahl der teilnehmenden Kommunen kurzfristig von ursprünglich zehn auf 15 Kommunen erhöht.

Die Auswahl der 15 Kommunen hat eine sechsköpfige Fachjury aus Vertreterinnen und Vertretern des Städte- sowie Gemeindetags, der Universität Stuttgart, des Fachverbands FUSS e.V., der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg sowie des Ministeriums für Verkehr vorgenommen. Folgende Auswahlkriterien wurden zugrunde gelegt:

  • Möglichst breites Spektrum an unterschiedlichen Typen von Kommunen (z.B. Größe, Lage, Topographie, Funktion und zentralörtliche Bedeutung)
  • Möglichst breites Spektrum an Erfahrungshintergründen zur Förderung des Fußverkehrs
  • Besondere Motivation für die Teilnahme
  • Schwerpunktthemen, Quartiere und Zielgruppen


Die Verkündung der 15 ausgewählten Kommunen und die Übergabe der Urkunden erfolgte Ende Juli 2015 im Ministerium für Verkehr durch Minister Winfried Hermann MdL.

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