FUSSVERKEHR

Fußverkehrs-Checks 2019 widmen sich den Themen Sicherheit und Mobilitätsbarrieren

Minister Hermann: Interesse älterer Menschen stärker berücksichtigen

Die Sicherheit und Mobilität älterer Menschen, die zu Fuß unterwegs sind, müssen nach den Worten von Verkehrsminister Winfried Hermann stärker berücksichtigt werden. Denn nach neuen Untersuchungen verlassen immer weniger ältere Menschen das Haus, weil sie sich auf den Straßen und Wegen unsicher fühlen.

Minister Hermann: „Wir brauchen bessere Bedingungen für den Fußverkehr. Fußverkehr ist für ältere Menschen der Schlüssel zum gesellschaftlichen Leben. Schon heute verlässt jeder sechste über 65 und sogar ein Viertel der über 75-Jährigen das Haus nicht. Das ist alarmierend!“

Auf einer Veranstaltung zum Thema Fußverkehr am 30. April in Stuttgart, sagte der Minister weiter: „Beim Thema Verkehr reden viele nur von den Menschen zwischen 30 und 60 Jahren, die über 60 Prozent ihrer Wege mit dem Auto fahren und zu weniger als 20 Prozent zu Fuß gehen. Aus dem Blick geraten oftmals Kinder und Alte, die dagegen häufiger zu Fuß unterwegs sind.“ Hermann beruft sich auf die Verkehrserhebung „Mobilität in Deutschland“ (MiD 2017), für die in Baden-Württemberg 35.000 Personen befragt wurden.

Wie die Bedingungen für den Fußverkehr verbessert werden können, darüber sprachen die Teilnehmer auf der Veranstaltung. Ein erster Schritt könnte der vom Ministerium seit dem Jahr 2015 geförderte Fußverkehrs-Check sein, der dieses Jahr die Themen Sicherheit und Mobilitätsbarrieren in den Fokus rückt.

Den acht teilnehmenden Kommunen am Fußverkehrs-Check 2019 überreichte Minister Hermann Urkunden mit den Worten: „Das Gehen ist die natürlichste und unabhängigste Form der Fortbewegung. Doch Fußgänger werden bei der Verkehrsplanung häufig vergessen. Gleichzeitig sind sie im Straßenverkehr besonders schutzbedürftig. Das gilt insbesondere für Kinder, Ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen. Die Fußverkehrs-Checks sind für die Kommunen daher ein idealer Einstieg in die Förderung des Fußverkehrs.“ 

Erfolgsprojekt Fußverkehrs-Checks: Teilnehmende Kommunen 2019

Am Fußverkehrs-Check 2019 nehmen teil: Freudenberg, Heidelberg, Leutkirch im Allgäu, Linkenheim-Hochstetten, Möglingen, Reutlingen, Tuttlingen und Wannweil. Zusätzlich zu diesen Kommunen nehmen die Stadt Leinfelden-Echterdingen und die Gemeinde St. Leon-Rot eigenfinanziert teil.

Für die ausgewählten Städte und Gemeinden trägt das Land die Kosten für die Fußverkehrs-Checks.

Mittels des Checks können die Kommunen gemeinsam mit den Bürgern den Fußverkehr vor Ort systematisch und von Experten unterstützt unter die Lupe nehmen und bewerten. In einem zweiten Schritt werden Maßnahmen entwickelt, um die Situation vor Ort zu verbessern. Ziel ist es, den Fußverkehr in Politik und Verwaltung als eigenständige und wichtige Mobilitätsform ins Bewusstsein zu rücken, konkrete Verbesserungen anzustoßen und einen Impuls für eine verstärkte Förderung des Fußverkehrs vor Ort zu setzen.

Eine Fachjury bestehend aus Vertretern des Gemeinde- und des Städtetags Baden-Württemberg, der Universität Stuttgart, des Fachverbands FUSS e. V., der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg sowie des Ministeriums für Verkehr hatte die acht Kommunen aus fast 60 Bewerbungen ausgewählt. 

Minister Hermann wies in seiner Rede auf den diesjährigen Schwerpunkt der Fußverkehrs-Checks hin, der unter dem Motto Gehen – sitzen – spielen die Themen Sicherheit und Mobilitätsbarrieren in den Fokus rückt. „Fehlende Sicherheit und Mobilitätsbarrieren verhindern, dass Menschen zu Fuß unterwegs sind. Wenn wir den Anteil am Fußverkehr erhöhen wollen, müssen unsere Maßnahmen auch darauf ausgerichtet sein, das zu Fuß gehen attraktiver und sicherer zu machen.“

Zwischen den Städten in Baden-Württemberg gibt es beim Fußverkehrsanteil erhebliche Unterschiede: Ulm hat zum Beispiel einen Fußverkehrsanteil von 30 Prozent, andere Kommunen – wie Mannheim oder Karlsruhe – dagegen nur 24 Prozent. Im ländlichen Raum sind es sogar weniger als 20 Prozent. Hermann sagte: „Unser Ziel ist es, den Anteil am Fußverkehr zu erhöhen. Wir unterstützen die Kommunen sehr gerne bei ihren Bemühungen, diese Bewegungsart zu fördern und Plätze und Wege insbesondere auch für die kleinen und die älteren Fußgänger gut und sicher zu gestalten.“ 

Fußverkehrs-Checks unter aktiver Beteiligung der Bürger vor Ort

Die Zahl der Bewerbungen war mit fast 60 Kommunen wie auch schon im Vorjahr sehr hoch. Für Hermann ein deutliches Signal, dass sich immer mehr Kommunen in Baden-Württemberg für den Fußverkehr engagieren. „Diese Mobilitätsart ist ein unverzichtbarer Baustein umweltschonender Fortbewegung, die wir gerne fördern.“

Der Verkehrsminister dankte auf der Veranstaltung auch den Kommunen und Bürgern, die im Jahr 2018 an den Fußverkehrs-Checks teilgenommen haben, für ihr Engagement und ihren Einsatz. Bei insgesamt 36 Vor-Ort-Begehungen und Workshops entwickelten im letzten Jahr Bürger gemeinsam mit Vertretern aus Verwaltung und Politik eine Vielzahl von maßgeschneiderten Maßnahmen, wie der Fußverkehr vor Ort unterstützt werden kann.

2018 nahmen Bad Wildbad, Böblingen, Ehingen, Kusterdingen, Lörrach, Neckarsulm, Pforzheim und Zell am Harmersbach am Fußverkehrs-Check teil. Die Stadt Albstadt nahm auf eigene Kosten teil.

Hintergrund

Bei den Fußverkehrs-Checks bewerten Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung und Politik im Rahmen von Workshops und Begehungen im Dialog die Situation des Fußverkehrs in ihrer Kommune. Mit der Unterstützung eines Fachbüros erarbeiten sie Vorschläge, um die Wege zu Fuß künftig noch attraktiver und sicherer zu gestalten. 

Die Fußverkehrs-Checks werden seit 2015 durchgeführt. Bereits 15 Prozent aller Kommunen in Baden-Württemberg haben sich inzwischen für eine Teilnahme an den Fußverkehrs-Checks beworben. In einer Evaluation der ersten beiden Runden 2015 und 2016 bestätigten die teilgenommenen Kommunen, dass die Fußverkehrs-Checks wirken und konkrete Maßnahmen in den Kommunen angestoßen werden konnten, um die Situation des Fußverkehrs vor Ort zu verbessern. Kommunen einigten sich zum Beispiel darauf, die Gehwegoberfläche zu verbessern oder ausreichend Geld für die Umsetzung eines Fußverkehrskonzeptes bereitzustellen.

Entscheidend für die Auswahl der Kommunen durch die Fachjury war unter anderem, dass die Kommunen das Thema Fußverkehr möglichst breit dachten und den diesjährigen Themenschwerpunkt Sicherheit und Mobilitätsbarrieren in ihre Überlegungen einbezogen. Darüber hinaus wurden bei der Auswahl Kommunen mit unterschiedlicher Größe, Topographie und Erfahrung im Bereich der Fußverkehrsförderung berücksichtigt.

Infos und Abschlussberichte der Fußverkehrs-Checks 2015 und 2016:
https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/fussverkehr/fussverkehrs-checks/

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