Fußverkehrs-Checks bringen Politik und Bürgerinnen und Bürger zusammen. Gemeinsam geht es darum zu analysieren, wie der Fußverkehr vor Ort attraktiver werden kann. Jedes Jahr können sich interessierte Kommunen für den Check bewerben.
Bei den Fußverkehrs-Checks bewerten Bürgerinnen und Bürger, Politik und Verwaltung gemeinsam die Situation des Fußverkehrs vor Ort. In Workshops und Begehungen erarbeiten sie Vorschläge, wie die Wege zu Fuß künftig noch attraktiver und sicherer gestaltet werden können. Das Ministerium für Verkehr unterstützt Kommunen bei der Durchführung von professionellen Fußverkehrs-Checks.
Für Kommunen, die den Fußverkehrs-Check als Einstieg in eine kontinuierliche Fußverkehrsförderung nutzen wollen, gibt es seit diesem Jahr die Möglichkeit, sich um einen Fußverkehrs-Check-Plus zu bewerben. Dabei erhalten fünf der 15 ausgewählten Städte und Gemeinden eine ausführliche Beratung zu Fußverkehrskonzepten sowie eine Betreuung bei entsprechenden Ausschreibungen und Förderanträgen.
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg unterstützt Kommunen bei der Durchführung eines professionellen Fußverkehrs-Checks. Bei diesem partizipativen Verfahren bewerten Bürgerinnen und Bürger, Politik und Verwaltung gemeinsam die Situation des Fußverkehrs vor Ort. In Workshops und Begehungen erfassen sie die Stärken und Schwächen im örtlichen Fußverkehr und erarbeiten Vorschläge, wie die Wege zu Fuß künftig noch attraktiver und sicherer gestaltet werden können. Die Fußverkehr-Checks tragen dazu bei, den Fußverkehr stärker in das Bewusstsein von Politik, Verwaltung und Bürgerschaft zu rücken und eine neue Geh-Kultur im Land zu entwickeln. Die Maßnahme wird vom Ministerium für Verkehr finanziert.

Die Fußverkehrs-Checks folgen einem standardisierten Ablauf, den die Kommunen inhaltlich individuell ausgestalten können (s. Graphik oben, Quelle: Planersocietät 2015). In einer Nachbereitung werden abschließend die Hinweise und Empfehlungen für Politik und Verwaltung zusammengestellt. Eine Auftakt- und eine Abschlussveranstaltung auf Landesebene rahmen die Maßnahme ein.
Die Fußverkehr-Checks bieten Kommunen die Chance, in die systematische Förderung des Fußverkehrs einzusteigen bzw. diese zu vertiefen und gleichzeitig die Bürgerbeteiligung zu stärken. Dabei werden sie professionell durch ein Fachbüro unterstützt, das die Fußverkehrs-Checks vorbereitet, moderiert und auswertet.
Aufbauend auf den Begehungen und Workshops erhalten die Kommunen:
- Status quo-Bericht zum Fußverkehr
- Stärken-Schwächen-Analyse
- Maßnahmenplan mit Prioritäten und Kostenplanung
- Anregungen und Hinweise für eine Verstetigung der Fußverkehrsförderung in der Kommune
Mit den Fußverkehrs-Checks als erste landesweite Maßnahme ist Baden-Württemberg 2015 in die systematische Fußverkehrsförderung gestartet. Seitdem gehen sie jedes Jahr in eine neue Runde. 2018 hat das Ministerium dies zum Anlass genommen, um die Fußverkehrs-Checks 2015 und 2016 evaluieren zu lassen. Was die Durchführung der Fußverkehrs-Checks in den Teilnehmerkommunen bewirkt hat, illustrieren die folgenden Dokumente:
Faktenblatt zur Evaluation der Fußverkehrs-Checks 2015 und 2016
Was bewirken die Fußverkehrs-Checks – Präsentation der Ergebnisse aus der Evaluation
Abschlussbericht zur Evaluation der Fußverkehrs-Checks 2015 und 2016
Der Leitfaden geht aus den Erfahrungen der Fußverkehrs-Checks 2015 des Landes Baden-Württemberg hervor. Er gibt Kommunen und anderen interessierten Akteuren Hinweise, wie Fußverkehrs-Checks eigenständig durchgeführt werden können. Dazu stellt er die Methode der Fußverkehrs-Checks Schritt für Schritt vor und gibt praktische Tipps für ihre Durchführung. Die Fußverkehrs-Checks haben sich als Instrument in der systematischen Fußverkehrsförderung bewährt. Der Leitfaden ist dazu gedacht, Kommunen und andere Akteure dazu zu motivieren, diese Methode anzuwenden.
Der Leitfaden kann hier heruntergeladen werden:
Fußverkehrs-Checks 2022
Um eine Teilnahme an der achten Runde der Fußverkehrs-Checks haben sich 52 Kommunen beworben. Eine Fachjury aus Vertreterinnen und Vertretern des Gemeindetags und des Städtetags Baden-Württemberg, der Hochschule Karlsruhe, der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V., des Verkehrsclubs Deutschland Baden-Württemberg e. V., der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg sowie des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg unterstützte die Auswahl der 15 Kommunen. Folgende Auswahlkriterien wurden zugrunde gelegt:
• Besondere Motivation für die Teilnahme
• Möglichst unterschiedliche Themen, Zielgruppen und Rahmenbedingungen in den Kommunen
• Berücksichtigung des Jahresmottos „Schritt für Schritt zu Fußverkehrsnetzen“
Auf der Auftaktveranstaltung zu den Fußverkehrs-Checks 2022 am 29. Juni 2022 gab Staatssekretärin Elke Zimmer MdL die Teilnahmekommunen der achten Runde der Checks offiziell bekannt.

Kartenansicht der Bewerber- und Teilnehmerkommunen 2022 (PDF)
Die Präsentation zum offiziellen Teil der Auftaktveranstaltung zu den Fußverkehrs-Checks 2022 kann hier heruntergeladen werden: Präsentation zum offiziellen Teil der Fußverkehrs-Checks 2022 (PDF)
Fußverkehrs-Checks 2021
Der Abschluss der Fußverkehrs-Checks 2021 wurde mit dem Auftakt zu den Fußverkehrs-Checks 2022 verbunden. Auf der Veranstaltung am 29. Juni 2022 im Literaturhaus konnten sich die kommunale Fachebene der Teilnehmerkommunen der Fußverkehrs-Checks 2021 und 2022 austauschen.
Abschlussbericht des ausführenden Fachbüros an das Land (PDF)
So lief das Bewerbungs- und Auswahlverfahren ab
Um eine Teilnahme an der siebten Runde der Fußverkehrs-Checks haben sich 59 Kommunen beworben. Eine Fachjury aus Vertreterinnen und Vertretern des Städtetags Baden-Württemberg, der Hochschule Karlsruhe, der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V., des Verkehrsclubs Deutschland Baden-Württemberg e.V., der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg sowie des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg unterstützte die Auswahl der 15 Kommunen. Folgende Auswahlkriterien wurden zugrunde gelegt:
• Besondere Motivation für die Teilnahme
• Möglichst unterschiedliche Themen, Zielgruppen und Rahmenbedingungen in den Kommunen
• Berücksichtigung des Jahresmottos „Mehr Miteinander im Straßenverkehr“
Auf einer digitalen Auftaktveranstaltung zu den Fußverkehrs-Checks 2021 am 23. Juni 2021 gab Minister Winfried Hermann MdL die Teilnehmer der siebten Runde der Checks offiziell bekannt.

Kartenansicht der Teilnehmerkommunen 2021 (PDF)
Die Präsentation zum offiziellen Teil der Auftaktveranstaltung zu den Fußverkehrs-Checks 2021 kann hier heruntergeladen werden: Präsentation zum offiziellen Teil der Fußverkehrs-Checks 2021 (PDF)
Fußverkehrs-Checks 2020
Der Abschluss der Fußverkehrs-Checks 2020 fand coronabedingt ausschließlich als digitaler Erfahrungsaustausch auf Fachebene statt.
Der Abschlussbericht des ausführenden Fachbüros an das Land finden Sie hier.

Kartenansicht der Bewerber- und Teilnehmerkommunen 2020
Die Präsentation zum offiziellen Teil der Auftaktveranstaltung zu den Fußverkehrs-Checks 2020 kann hier heruntergeladen werden: Präsentation zum offiziellen Teil der Fußverkehrs-Checks 2020
Fußverkehrs-Checks 2019
Der Abschluss der Fußverkehrs-Checks 2019 fand coronabedingt ausschließlich als digitaler Erfahrungsaustausch auf Fachebene statt.
Den Abschlussbericht des ausführenden Fachbüros an das Land finden Sie hier (pdf-Datei).
So lief das Bewerbungs- und Auswahlverfahren ab
Um eine Teilnahme an der fünften Runde der Fußverkehrs-Checks haben sich 57 Kommunen beworben. Eine sechsköpfige Fachjury aus Vertreterinnen und Vertretern des Gemeindetags und des Städtetags, der Universität Stuttgart, des Fachverbands FUSS e.V., der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg sowie des Ministeriums für Verkehr nahm die Auswahl der acht Kommunen vor. Folgende Auswahlkriterien wurden zugrunde gelegt:
- Möglichst breites Spektrum an unterschiedlichen Typen von Kommunen (z.B. Größe, Lage, Topographie, Funktion und zentralörtliche Bedeutung)
- Möglichst breites Spektrum an Erfahrungshintergründen zur Förderung des Fußverkehrs
- Besondere Motivation für die Teilnahme
- Schwerpunktthemen, Quartiere und Zielgruppen
Auf einer Veranstaltung zu den Fußverkehrs-Checks 2018 und 2019 am 30. April 2019 im Ministerium für Verkehr gab Minister Winfried Hermann MdL die Teilnehmer der fünften Runde der Checks offiziell bekannt.
Bewerbungsaufruf Fußverkehrs-Checks 2019 für Kommunen (pdf-Datei)

Kartenansicht der Bewerber- und Teilnehmerkommunen 2019
Die Präsentation zum offiziellen Teil der kombinierten Abschluss- und Auftaktveranstaltung zu den Fußverkehrs-Checks 2018 und 2019 kann hier heruntergeladen werden:
Präsentation zum offiziellen Teil der Fußverkehrs-Checks 2018 und 2019
Fußverkehrs-Checks 2018
Der Abschluss der Fußverkehrs-Checks 2018 wurde mit dem Auftakt zu den Fußverkehrs-Checks 2019 verbunden. Auf der Veranstaltung am 30. April 2019 im Verkehrsministerium wurden die Ergebnisse aus der vierten Runde der Fußverkehrs-Checks vorgestellt und in einer Podiumsdiskussion mit Vertretern der Teilnehmerkommunen und Verkehrsminister Winfried Hermann MdL diskutiert.
Factsheet Fußverkehrs-Checks 2018
Der Abschlussbericht des ausführenden Fachbüros an das Land finden Sie hier.
So lief das Bewerbungs- und Auswahlverfahren ab
Um eine Teilnahme an der vierten Runde der Fußverkehrs-Checks haben sich 59 Kommunen beworben. Eine sechsköpfige Fachjury aus Vertreterinnen und Vertretern des Gemeindetags und des Städtetags, der Universität Stuttgart, des Fachverbands FUSS e.V., der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg sowie des Ministeriums für Verkehr nahm die Auswahl der acht Kommunen vor. Folgende Auswahlkriterien wurden zugrunde gelegt:
- Möglichst breites Spektrum an unterschiedlichen Typen von Kommunen (z.B. Größe, Lage, Topographie, Funktion und zentralörtliche Bedeutung)
- Möglichst breites Spektrum an Erfahrungshintergründen zur Förderung des Fußverkehrs
- Besondere Motivation für die Teilnahme
- Schwerpunktthemen, Quartiere und Zielgruppen
Auf einer Veranstaltung zu den Fußverkehrs-Checks 2017 und 2018 am 07. Mai 2018 im Ministerium für Verkehr gab Minister Winfried Hermann MdL die Teilnehmer der vierten Runde der Checks offiziell bekannt.

- Stadt Bad Wildbad (10.000 EW, LK Calw)
- Stadt Böblingen (50.000 EW, LK Böblingen)
- Stadt Ehingen (26.500 EW, Alb-Donau-Kreis)
- Gemeinde Kusterdingen (8.600 EW, LK Tübingen)
- Stadt Lörrach (49.000 EW, LK Lörrach)
- Stadt Neckarsulm (26.000 EW, LK Heilbronn)
- Stadt Pforzheim (125.000 EW, kreisfrei)
- Stadt Zell am Harmersbach (8.100 EW, Ortenaukreis)
Auf eigene Kosten beteiligt sich zusätzlich:
- Stadt Albstadt (45.000 EW, Zollernalbkreis)
Kartenansicht der Bewerber- und Teilnehmerkommunen 2018
Die Präsentationen und Dokumente der Auftaktveranstaltung können hier heruntergeladen werden:
Was bewirken die Fußverkehrs-Checks – Ergebnisse aus der Evaluation
(Philipp Hölderich, Planersocietät)
Faktenblatt zur Evaluation der Fußverkehrs-Checks 2015 und 2016
Bewerbungsüberblick zu den Fußverkehrs-Checks 2018
(Dr. Juliane Korn, Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg)
Fußverkehrs-Checks 2017
Der Abschluss der Fußverkehrs-Checks 2017 wurde dieses Jahr erneut mit dem Auftakt zu den Fußverkehrs-Checks 2018 verbunden. Auf der Veranstaltung am 07. Mai 2018 im Verkehrsministerium wurden die Ergebnisse aus der dritten Runde der Fußverkehrs-Checks vorgestellt und in einer Podiumsdiskussion mit Vertretern der Teilnehmerkommunen und Verkehrsminister Winfried Hermann MdL diskutiert.
Factsheet Fußverkehrs-Checks 2017
Der Abschlussbericht des ausführenden Fachbüros an das Land ist hier zu finden:
Abschlussbericht Fußverkehrs-Checks 2017
So lief das Bewerbungs- und Auswahlverfahren ab
2017 folgten erneut über 40 Kommunen dem Bewerbungsaufruf für die dritte Runde der Fußverkehrs-Checks. Eine sechsköpfige Fachjury aus Vertreterinnen und Vertretern des Gemeindetags und des Städtetags, der Universität Stuttgart, des Fachverbands FUSS e.V., der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg sowie des Ministeriums für Verkehr nahm die Auswahl der acht Kommunen vor. Folgende Auswahlkriterien wurden zugrunde gelegt:
- Möglichst breites Spektrum an unterschiedlichen Typen von Kommunen (z.B. Größe, Lage, Topographie, Funktion und zentralörtliche Bedeutung)
- Möglichst breites Spektrum an Erfahrungshintergründen zur Förderung des Fußverkehrs
- Besondere Motivation für die Teilnahme
- Schwerpunktthemen, Quartiere und Zielgruppen
Auf einer Veranstaltung zu den Fußverkehrs-Checks 2016 und 2017 am 05. Mai 2017 im Ministerium für Verkehr gab Minister Winfried Hermann MdL die Teilnehmer der dritten Runde der Checks offiziell bekannt.
Nach den erfolgreichen Durchgängen 2015 und 2016 mit insgesamt 24 teilnehmenden Kommunen verkündete Verkehrsminister Winfried Hermann MdL am 05. Mai 2017 auf der Veranstaltung zu den Fußverkehrs-Checks 2016 und 2017 die Teilnehmerkommunen der dritten Runde. Acht Städte und Gemeinden konnten von der Fachjury ausgewählt werden:
- Aalen (67.000 EW, Ostalbkreis)
- Backnang (37.000 EW, Rems-Murr-Kreis)
- Gerlingen (20.000 EW, LK Ludwigsburg)
- Meßkirch (8.400 EW, LK Sigmaringen)
- Neuenburg am Rhein (12.500 EW, LK Breisgau-Hochschwarzwald)
- Pfalzgrafenweiler (7.100 EW, LK Freudenstadt)
- Tauberbischofsheim (13.400 EW, Main-Tauber-Kreis)
- Wiesloch (27.000 EW, Rhein-Neckar-Kreis)
Auf eigene Kosten beteiligt sich zusätzlich:
- Göppingen (56.000 EW, LK Göppingen)
Fußverkehrs-Checks 2016
Der Erfahrungsaustausch zu den Fußverkehrs-Checks 2016 wurde dieses Jahr erstmalig mit dem Auftakt zu den Fußverkehrs-Checks 2017 verbunden. Auf der Veranstaltung am 05. Mai 2017 im Verkehrsministerium wurden die Ergebnisse aus der zweiten Runde der Fußverkehrs-Checks vorgestellt und in einer Podiumsdiskussion mit Vertretern der Teilnehmerkommunen und dem VM diskutiert. Verkehrsminister Winfried Hermann MdL würdigte das große Engagement der Teilnehmerkommunen 2016, das dazu beigetragen hat, den Fußverkehr zum Thema zu machen und den Dialog zwischen Bürgern, Verwaltung und Politik zu stärken.
Die Beiträge zum Erfahrungsaustausch können hier heruntergeladen werden:
Factsheet Fußverkehrs-Checks 2016
Präsentation zu den Fußverkehrs-Checks 2016 und 2017
Der Abschlussbericht des ausführenden Fachbüros an das Land ist hier zu finden Abschlussbericht Fußverkehrs-Checks 2016.
So lief das Bewerbungs- und Auswahlverfahren ab
Vom 01. Juni bis 01. Juli 2016 waren alle Städte und Gemeinden des Landes Baden-Württemberg erneut aufgerufen, sich um eine Teilnahme an den Fußverkehrs-Checks zu bewerben. Das Interesse an der Maßnahme war auch 2016 erfreulich groß: 36 Kommunen sind dem landesweiten Aufruf gefolgt und haben ihre Bewerbung um einen Fußverkehrs-Check eingereicht.
Die Auswahl der acht Kommunen erfolgte mit Hilfe einer fünfköpfigen Fachjury aus Vertreterinnen und Vertretern des Städtetags, der Universität Stuttgart, des Fachverbands FUSS e.V., der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg sowie des Ministeriums für Verkehr. Folgende Auswahlkriterien wurden zugrunde gelegt:
- Möglichst breites Spektrum an unterschiedlichen Typen von Kommunen (z.B. Größe, Lage, Topographie, Funktion und zentralörtliche Bedeutung)
- Möglichst breites Spektrum an Erfahrungshintergründen zur Förderung des Fußverkehrs
- Besondere Motivation für die Teilnahme
- Schwerpunktthemen, Quartiere und Zielgruppen
Die Verkündung der acht ausgewählten Kommunen und die Übergabe der Urkunden erfolgte im Rahmen der landesweiten Auftaktveranstaltung Ende Juli 2016 im Ministerium für Verkehr durch Minister Winfried Hermann MdL.
Auf der landesweiten Auftaktveranstaltung zu den Fußverkehrs-Checks 2016 am 26. Juli 2016 im Ministerium für Verkehr gab Minister Winfried Hermann MdL die acht ausgewählten Kommunen der zweiten Runde offiziell bekannt:
- Bad Säckingen (17.000 Einwohner, Landkreis Waldshut)
- Freiburg im Breisgau (220.000 EW, Kreisfreie Stadt)
- Heilbronn (125.000 EW, Kreisfreie Stadt)
- Herrenberg (31.000 EW, LK Böblingen)
- Karlsbad (16.000 EW, LK Karlsruhe)
- Lahr (45.000 EW, Ortenaukreis)
- Ludwigsburg (93.000 EW, LK Ludwigsburg)
- Rangendingen (5.000 EW, Zollernalbkreis)
Auf eigene Kosten beteiligt sich zusätzlich:
- Singen (48.000 EW, LK Konstanz)
Fußverkehrs-Checks 2015

Seit Sommer 2015 haben 15 ausgewählte Kommunen im Rahmen der Fußverkehrs-Checks des Landes Baden-Württemberg die Bedingungen für zu Fuß Gehende bei sich vor Ort unter die Lupe genommen. Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertretern von Verbänden und aus Politik und Verwaltung wurden Schwachstellen im kommunalen Fußverkehr aufgedeckt und Lösungsansätze entwickelt. Die Erfahrungen aus der ersten Runde der Fußverkehrs-Checks wurden am 1. Februar 2016 auf einer landesweiten Veranstaltung im VM vorgestellt. Verkehrsminister Winfried Hermann MdL, die Teilnehmerkommunen und das betreuende Fachbüro Planersocietät diskutierten die Erkenntnisse und Schlussfolgerungen aus der Maßnahme und gaben einen Ausblick auf die weiteren geplanten Schritte der Fußverkehrsförderung in Baden-Württemberg. Wolfgang Aichinger vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) gab darüber hinaus Anregungen, wie die Förderung des Fußverkehrs mit Hilfe einfacher Maßnahmen rasch und kostengünstig starten kann.
Die Beiträge zum Erfahrungsaustausch können hier heruntergeladen werden:
Factsheet Fußverkehrs-Checks: 15 Kommunen, 2 Füße, 1 Idee!
Ergebnisse und Folgerungen aus den ersten kommunalen Fußverkehrs-Checks
Einfache Maßnahmen zur Fußverkehrsförderung von Wolfgang Aichinger, VCD
Der Abschlussbericht des ausführenden Fachbüros an das Land ist hier zu finden: Abschlussbericht Fußverkehrs-Checks 2015.
So lief das Bewerbungs- und Auswahlverfahren ab
Vom 1. Juni bis 10. Juli 2015 konnten sich alle Städte und Gemeinden des Landes Baden-Württemberg um die Teilnahme an den Fußverkehrs-Checks bewerben. Über 60 Kommunen sind dem landesweiten Aufruf gefolgt und haben ihre Bewerbung um die Maßnahme eingereicht. Aufgrund des großen Interesses an den Fußverkehrs-Checks hat das Ministerium die Zahl der teilnehmenden Kommunen kurzfristig von ursprünglich zehn auf 15 Kommunen erhöht.
Die Auswahl der 15 Kommunen hat eine sechsköpfige Fachjury aus Vertreterinnen und Vertretern des Städte- sowie Gemeindetags, der Universität Stuttgart, des Fachverbands FUSS e.V., der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg sowie des Ministeriums für Verkehr vorgenommen. Folgende Auswahlkriterien wurden zugrunde gelegt:
- Möglichst breites Spektrum an unterschiedlichen Typen von Kommunen (z.B. Größe, Lage, Topographie, Funktion und zentralörtliche Bedeutung)
- Möglichst breites Spektrum an Erfahrungshintergründen zur Förderung des Fußverkehrs
- Besondere Motivation für die Teilnahme
- Schwerpunktthemen, Quartiere und Zielgruppen
Die Verkündung der 15 ausgewählten Kommunen und die Übergabe der Urkunden erfolgte Ende Juli 2015 im Ministerium für Verkehr durch Minister Winfried Hermann MdL.
Bewerbungsaufruf Fußverkehrs-Checks 2015 für Modellkommunen.

Die folgenden Städte und Gemeinden Baden-Württembergs nehmen an den Fußverkehrs-Checks teil:
- Bad Krozingen (20.100 Einwohner, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald)
- Bretten (29.000 EW, LK Karlsruhe)
- Crailsheim (33.500 EW, LK Schwäbisch Hall)
- Fellbach (44.500 EW, Rems-Murr-Kreis)
- Filderstadt (45.000 EW, LK Esslingen)
- Göppingen (56.200 EW, LK Göppingen)
- Hüfingen (7.600 EW, Schwarzwald-Baar-Kreis)
- Karlsruhe (300.000 EW, Kreisfreie Stadt)
- Kehl (34.000 EW, Ortenaukreis)
- Königsfeld im Schwarzwald (5.900 EW, Schwarzwald-Baar-Kreis)
- Mannheim (311.500 EW, Kreisfreie Stadt)
- Ochsenhausen (8.900 EW, LK Biberach)
- Reutlingen (112.900 EW, LK Reutlingen)
- Schwetzingen (21.100 EW, Rhein-Neckar-Kreis)
- Stuttgart (594.000 EW, Landeshauptstadt)
Kontakt
Das beauftragte Fachbüro steht für Ihre Fragen gerne zur Verfügung:
Planersocietät
Dr. Michael Frehn/ Raphael Domin
Telefon: 0721 831693-0
info@fussverkehrs-checks.de
www.planersocietaet.de