Wo läuft es sich schon gut und wo gibt es noch Verbesserungspotenzial? Die Fußverkehrs-Checks in Baden-Württemberg geben darauf eine Antwort. Der Schwerpunkt liegt 2024/25 auf sicheren Schulwegen und Schulstraßen. Damit Schülerinnen und Schüler eigenständig zu Fuß zur Schule gehen können, braucht es sichere und attraktive Gehwege. Zahlreiche Kommunen in Baden-Württemberg wollen ihre Schulwege verbessern und den Fußverkehr ‚checken‘ lassen. So viele wie noch nie: 65 Bewerbungen sorgen für einen Rekord bei den Fußverkehrs-Checks. Staatssekretärin Elke Zimmer hat im Rahmen der landesweiten Auftaktveranstaltung in Stuttgart die Urkunden an die 15 ausgewählten Kommunen überreicht. Damit gehen die Fußverkehrs-Checks bereits in die zehnte Runde.
15 Kommunen für den Fußverkehrs-Check ausgewählt
2024 führen folgende Kommunen einen Fußverkehrs-Check durch: Allensbach, Blaustein, Durmersheim, Heilbronn, Hirschberg an der Bergstraße, Kirchheim unter Teck, Laudenbach, Mutlangen, Osterburken, Plochingen, Ravensburg, Rechberghausen, Wehr, Wertheim und Wiesloch.
Staatssekretärin Elke Zimmer betonte bei der Auftaktveranstaltung: „Das große Interesse an den Fußverkehrs-Checks zeigt, dass unser diesjähriges Schwerpunktthema ‚Sichere Schulwege und Schulstraßen‘ bei vielen Städten und Gemeinden im Land weit oben auf der Tagesordnung steht und die Kommunen hier besonderen Handlungsbedarf sehen.“ Der eigene Schulweg ist für Kinder und Jugendliche besonders wichtig. Hier lernen Schülerinnen und Schüler, sich eigenständig und aktiv fortzubewegen – zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Roller. „Die Sicherheit auf diesen Wegen ist eine wichtige Voraussetzung, damit Schülerinnen und Schüler gerne selbstaktiv und klimafreundlich mobil sind und damit auch gleichzeitig etwas für ihre Gesundheit tun“, so Zimmer.
Schulwege und Schulstraßen als Schwerpunkt
Die Fußverkehrs-Checks unterstützen Kommunen bei der Verbesserung der Schulwege und zeigen attraktive und sichere Alternativen zum Elterntaxi auf. Zudem können die teilnehmenden Kommunen im Rahmen der Fußverkehrs-Checks herausfinden, an welchen Stellen Schulstraßen geeignet wären, um das morgendliche Verkehrschaos vor den Schulen zu vermeiden. Bei Schulstraßen handelt es sich um die meist temporäre Sperrung einer oder mehrerer Straßen im Umfeld einer Schule für den Autoverkehr während des Schulbeginns und nach dem Unterricht.
Das Thema „Schulwege und Schulstraßen“ ist ein Schwerpunktthema des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg und Teil der Fußverkehrsstrategie. Seit 2022 gibt es das Landesprogramm MOVERS – Aktiv zur Schule, das vom Verkehrs-, Kultus- und Innenministerium getragen wird. Ziel ist es, den aktiven und sicheren Schulweg von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Außerdem können sich Kommunen vom Land Schulwegekonzepte und Personalstellen zum Themenbereich Schulwege/Fußverkehr/Ortsmitten fördern lassen. Für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwege stehen Fördermittel über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) zur Verfügung.
Baden-Württemberg als Vorreiter
Alle Städte und Gemeinden wurden im April 2024 dazu eingeladen, sich um die Teilnahme an den Fußverkehrs-Checks 2024 zu bewerben. Für die ausgewählten Kommunen trägt das Land die Kosten für die Fußverkehrs-Checks. Bürgerinnen und Bürger, Politik und Verwaltung bewerten dabei gemeinsam in jeweils zwei Workshops und zwei Begehungen unter Anleitung eines qualifizierten Fachbüros die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger vor Ort. Bei den Fußverkehrs-Checks 2024 findet – passend zum Schwerpunkt – jeweils eine der Begehungen zusammen mit einer Schule statt.
Die Fußverkehrs-Checks gibt es seit 2015. Mehr als 100 Kommunen haben mittlerweile an den Fußverkehrs-Checks teilgenommen. Ziel der Checks ist es, den Fußverkehr stärker in das Bewusstsein von Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit zu rücken.
Der Fachjury, die die Teilnahmekommunen an den Fußverkehrs-Checks auswählt, gehören Vertreterinnen und Vertreter des Gemeinde- und des Städtetags Baden-Württemberg, des Landesprogramms MOVERS – Aktiv zur Schule, des Landeseltern- und des Landesschülerbeirates, des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) Baden-Württemberg, der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg sowie des Verkehrsministeriums an.