Die baden-württembergische Lärmschutzbeauftragte Gisela Splett, MdL hat selbst Hand angelegt, damit ein bisher nur nächtlich geltendes Verbot für Lkw-Durchgangsverkehr auf Bundesstraßen im Gebiet zwischen den Autobahnen A5, A6, A8 und A 81 künftig rund um die Uhr gilt. Die Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur schraubte am Montag in Pfinztal-Berghausen ein Zusatzschild „22 - 06 Uhr“ ab und setzte damit die Ausdehnung der Sperrung symbolisch in Kraft.
Damit werden schwere Lkw über 12 Tonnen, die keine Ziele innerhalb des Autobahnquadranten haben, auf die Autobahn verwiesen. Mautausweichverkehr wird zurück gedrängt und die Anwohnerinnen und Anwohner in den stark belasteten Ortsdurchfahrten werden von Lkw-Durchfahrtsverkehr entlastet. Möglich wird die nun ganztägige Regelung nach einer Prüfung durch die Regierungspräsidien Stuttgart und Karlsruhe.
Pfinztal-Berghausen (Landkreis Karlsruhe) weist eine besonders hohe Belastung der Ortsdurchfahrt auf. Staatssekretärin Splett setzte deshalb am Kreuzungspunkt der Bundesstraßen 10 und 293 durch das Abschrauben des Zusatzschildes das ganztägige Verbot für Lkw-Durchgangsverkehr persönlich in Kraft. Dies ist der Auftakt für entsprechende Änderungen der Beschilderung für die 10 betroffenen Bundesstraßen-Streckenabschnitte.
Die Lärmschutzbeauftragte wies auf die hohe Lärm- und Abgasbelastung in der Ortsdurchfahrt hin, machte aber auch deutlich, welche Maßnahmen bereits ergriffen worden sind: 2006 ist die nächtliche Sperrung für den Lkw-Durchgangsverkehr im Zuge der B 10 und der B 293 eingeführt worden, ebenso die Beschränkung auf 30 km/h in der Nacht. 2010 und 2012 sind die Tempo-30-Regelungen auf den Tag und auf eine längere Strecke ausgedehnt worden. Dies habe die Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner reduziert.
„Durch das Nacht-Fahrverbot für den Durchgangsverkehr konnte nicht nur neuer Mautausweichverkehr vermieden, sondern auch bereits vor der Einführung der Lkw-Maut schon vorhandener Lkw-Durchgangsverkehr auf die A 5, die A 6 und die A 8 verlagert werden“, erläuterte Gisela Splett. „Von der Ausdehnung der Regelung auf den ganzen Tag erhoffe ich mir nun nochmal eine spürbare Entlastung für die Ortsdurchfahrt in Pfinztal-Berghausen und in den anderen betroffenen Kommunen. Ich danke allen Beteiligten, die zur Umsetzung dieser Maßnahme beigetragen haben.“
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Unter Durchgangsverkehr ist der Lkw-Verkehr über 12 Tonnen zGM zu verstehen, der einen bestimmten Bereich nur durchqueren will, ohne dort ein konkretes Ziel oder An-liegen zu haben. Es handelt sich genau genommen um den Verkehr, dessen Fahrt dazu dient, ein Ziel in einem Umkreis von mehr als 75 Kilometer Luftlinie zu erreichen. Wenn das Fahrtziel innerhalb des 75-Kilometer-Korridors liegt, handelt es sich nicht um Durchgangsverkehr, das Befahren der Straße ist also gestattet.
Im Einzelnen werden folgende Bundesstraßenabschnitte in die Maßnahme mit einbezogen (die fett markierten sind diejenigen, die von Staatssekretärin Splett durch das Abschrauben der Schilder „aktiviert“ werden):
- B 3 zwischen B 10 bei Karlsruhe und B 35 bei Bruchsal
- B 10 zwischen B 3 bei Karlsruhe und B 293 in Pfinztal
- B 10 zwischen Anschlussstelle (AS) Pforzheim-Ost (A 8) bis AS Stuttgart-Zuffenhausen (A 81)
- B 27 zwischen AS Heilbronn/Neckarsulm (A 6) und AS Ludwigsburg-Nord (A 81)
- B 35 zwischen B 3 bei Bruchsal und B 10 bei Illingen
- B 292 zwischen B 3 bei Bad Schönborn und B 39 in Angelbachtal-Eichtersheim
- B 293 zwischen B 10 in Pfinztal-Berghausen und Heilbronn
- B 294 zwischen AS Pforzheim-Nord (A 8) und Bretten.
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