ÖPNV

Gegen Infektionsrisiko konsequent Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen und Bahnen tragen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
ÖPNV Gegen Infektionsrisiko konsequent Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen und Bahnen tragen

Land hat Bußgelduntergrenze bei Verstößen gegen Maskenpflicht von 25 auf 100 Euro angehoben

Die Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln können durch konsequentes Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung das Infektionsrisiko wirksam senken. Verkehrsminister Winfried Hermann und Sozialminister Manne Lucha erinnerten am Mittwoch gemeinsam an die Maskenpflicht in Bussen, Bahnen sowie in Bahnhöfen, an Haltestellen und auf Bahnsteigen. Gerade angesichts einer möglichen zweiten Infektionswelle müsse alles getan werden, um die Risiken einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 (Corona-Virus) zu verkleinern, betonten die beiden Minister. Da sich aber ein wachsender Teil der Fahrgäste nicht an die Maskenpflicht hält, hat das Land die Untergrenze für Bußgelder bei Verstößen angehoben.

Bei fehlendem Mund-Nasenschutz (MNS) im ÖPNV konnte bislang ein Bußgeld zwischen 25 und 250 Euro auferlegt werden. Angesichts der zunehmenden Nachlässigkeit und bisweilen mutwilligen Disziplinlosigkeit beim Befolgen der Maskenpflicht im ÖPNV wurde die Untergrenze des Bußgeldes nun deutlich erhöht: Künftig werden mindestens 100 Euro fällig. Der maximale Betrag von 250 Euro hat Bestand.

Minister Hermann sagte: „Jeder und jede einzelne kann und muss Verantwortung übernehmen, um angesichts der Corona-Pandemie die Gefahr einer Infektion zu verringern. Mit einer Alltagsmaske kann man das Risiko minimieren, andere anzustecken. Für viele Menschen gehören Fahrten mit den umwelt- und klimafreundlichen Bussen und Bahnen zum Alltag und so soll es auch bleiben können.“

Minister Lucha erklärte: „Wir alle haben es in der Hand, wie sich die Pandemie weiterentwickelt. Es geht nicht nur um einen selbst, sondern auch um den Schutz der anderen. Das Tragen von Alltagsmasken trägt entscheidend dazu bei, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Wir sind eine Verantwortungsgemeinschaft und es ist schlicht und einfach fahrlässig, wenn man so einfache, aber entscheidende Regeln wie das Tragen einer Maske nicht einhält.“

Weitere Meldungen

Ladekabel für ein E-Auto wird in das Fahrzeug gesteckt.
Elektromobilität

225 neue Ladepunkte für Elektro- und Hybridfahrzeuge der Polizei Baden-Württemberg

Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol, welches Sonderwege für Radfahrende kennzeichnet. Im Hintergrund sind Baumkronen.
Radwege

Mehr sichere Radwege im ganzen Land

Fußgänger und Fahrradfahrer
Rad und Fuß

Förderung für Rad- und Fußwege stärkt Verkehrssicherheit

Gewinnerinnen und Gewinner des Schulradeln 2024 auf dem gewonnenen Rad-Aktionstag
Schulradeln

1.000 Jugendliche feiern Schulradeln-Sieg in Ladenburg

Kopf eines Zuges.

DB Regio gewinnt Ausschreibung für Neckartal und Südbahn

Schild Strassenbau (Bild: stock.adobe.com/ Cevahir)
Straßenbauabteilung

Neuer Leiter in der Straßenbauabteilung

Ein Fahrzeug des Winterdienst räumt Schnee und streut Salz auf einer Straße im Dunkeln.
Radolfzell

Neues Salzlager in Radolfzell

Luftbild von der zweiten Rheinbrücke bei Karlsruhe
Rheinbrücke

Studie: Stärkung des rheinquerenden ÖPNV

Ein Maschine asphaltiert eine Straße.
Sanierunsprogramm 2025

Land investiert 425 Millionen Euro in Straßenerhalt

Busfahrer am Lenkrad
Fachkräfte

Ein Jahr Fachkräftebündnis: Gemeinsam für Mitarbeitende im ÖPNV

Staatssekretärin Elke Zimmer am Rednerpult während des Kick-offs von „Zukunft in Fahrt“
Personalgewinnung

„Zukunft in Fahrt“: Gemeinschaftsprojekt zur Personalgewinnung

Straße

B 10 Gingen–Geislingen: Bund hat Gesehenvermerk erteilt

Absperrung auf einer Straße. Im Hintergrund eine Autobrücke.
Straßenbau

2024: Rekordsummen zur Sanierung des Straßennetzes

Verkehrsministerium (Bild: Joachim E. Roettgers GRAFFITI)
Sanierung

Ersatzneubau B-30-Brücke bei Hochdorf

Adenauerbrücke im Zuge der B 10 zwischen Ulm und Neu-Ulm über der Donau
Brücke

Neue Adenauerbrücke als Investition in die Zukunft