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Genehmigungsverfahren für den Albaufstieg im Zuge der A 8 wird fortgeführt

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Graphik des künftigen und jetztigen Autobahnverlauf auf der A8/ Albaufstieg (Quelle: Stuttgarter Zeitung)

Download: Vollansicht der Graphik (Öffnet in neuem Fenster) (Quelle: Stuttgarter Zeitung)

Nach neunjähriger Unterbrechung kann das Planfeststellungsverfahren zum Albaufstieg an der A 8 zwischen Gruibingen und Hohenstadt endlich zu Ende geführt werden. Der Bund nimmt seine frühere Entscheidung zurück, das Verfahren ruhen zu lassen. Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur hat das Land gebeten, das Planfeststellungsverfahren fortzuführen und zum Abschluss zu bringen. „Ich freue mich, dass der Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt unserer mehrfach geäußerten Bitte nachkommt und zur A 8 eine Entscheidung gefällt hat. Die Aufforderung, das unterbrochene Planfeststellungsverfahren zu Ende zu führen, nehmen wir gerne an“, sagte Landesverkehrsminister Winfried Hermann am Dienstag, 1. Juli in Stuttgart.

Das Planfeststellungsverfahren war im Jahr 2005 auf Drängen des Bundes kurz vor dem Abschluss gestoppt worden. Da der Bund den Ausbau als sogenanntes F-Modell mit einer Maut auf dieser Teilstrecke realisieren wollte, sollte nun zunächst die Finanzierungsfrage geklärt werden.

„Die jetzige Entscheidung des Bundes bedeutet für mich den Abschied vom sogenannten F-Modell“, stellte Minister Hermann fest. Er bemängelte zugleich: „Die bisher durchgeführten jahrelangen Untersuchungen einer öffentlich-privaten Finanzierung haben zu keinem Ergebnis geführt. Deshalb sollte das Vorhaben aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.“

Für die Fortführung des Verfahrens sind zunächst eine Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung und der artenschutzrechtlichen Untersuchungen erforderlich. Beide Untersuchungen waren vor dem Stopp des Verfahrens abgeschlossen worden und müssen nun auf den aktuellen Stand gebracht werden. „Dies erfordert Sorgfalt, Zeit und Geld“, betonte der Minister. Die Arbeiten würden mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen. Danach müssen die Planfeststellungsunterlagen ergänzt und erneut öffentlich ausgelegt werden. Zu untersuchen und festzulegen seien dabei auch die auszuführenden Tunnelquerschnitte und die Aufrechterhaltung einer Umfahrungsstrecke. „Das gibt uns auch die Gelegenheit, die Bürgerinnen und Bürger wie bereits im bisherigen Verfahren erneut mit einzubeziehen“, erläuterte Minister Hermann.

Er unterstrich zugleich: „Wir werden alles tun, um das Projekt zu beschleunigen und dafür zu sorgen, dass der Ausbau dieser bedeutenden Achse als eines der ersten Vorhaben im neuen Bundesverkehrswegeplan in Angriff genommen werden kann.“

Download: Chronologie zum Ausbau der A8 zwischen Karlsruhe und Ulm (Öffnet in neuem Fenster)

 

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