Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) hat mit Bescheid vom 19. Oktober 2015 die Wirbelschleppenvorsorgegebiete für den Flughafen Friedrichshafen in den Einflugschneisen der Flugzeuge über Friedrichshafen und Meckenbeuren deutlich vergrößert. Sie werden im Vergleich zu den bisherigen Vorsorgegebieten künftig mehr als dreimal so groß sein. Damit können mehr Eigentümerinnen und Eigentümer unter den in der luftrechtlichen Genehmigung detailliert festgelegten Voraussetzungen einen Kostenerstattungsanspruch für Wirbelschleppenvorsorgemaßnahmen, d.h. die Verklammerung von Dachziegeln oder das Anbringen von Schneefanggittern, gegenüber der Flughafen Friedrichshafen GmbH geltend machen.
Überzeugendes Gutachten
Das MVI stützt sich bei seiner Entscheidung auf die Empfehlungen eines Gutachtens der Gesellschaft für Luftverkehrsforschung (GfL), Dresden, vom Februar 2015. Es wurde vom Flughafen nach Wirbelschleppen-Schadensfällen auf Anordnung des MVI vom Dezember 2012 in Auftrag gegeben. Die neuen Vorsorgegebiete umfassen alle Wirbelschleppenvorfälle in den letzten fünf Jahren.
Das MVI hatte den Entwurf der Änderungsgenehmigung im April 2015 mit Frist bis zum 31. Juli 2015 in die Anhörung gegeben. Die Stadt Friedrichshafen und die Flughafen Friedrichshafen GmbH haben Einwendungen gegen das Gutachten erhoben und dazu Detailfragen gestellt. Die Gemeinde Meckenbeuren stimmte der Erweiterung der Wirbelschleppenvorsorgegebiete vorbehaltlich der Plausibilität der eingesetzten Flugzeuge zu.
Das MVI hat im August 2015 bei der GfL eine zusätzliche Stellungnahme zu den Fragen und Einwendungen der Flughafen Friedrichshafen GmbH in Auftrag gegeben und entsprechende Antworten erhalten. Das MVI hält das Gutachten der GfL, deren Empfehlungen und zusätzliche Erläuterungen für nachvollziehbar und plausibel.
Erhöhte Voraussetzungen für Kostenerstattungen
Das MVI hat die materiellen Voraussetzungen für einen Kostenerstattungsanspruch der Eigentümer im Vergleich zur alten Genehmigung erhöht und zusätzliche Verfahrenserfordernisse eingeführt, um die Kostenbelastung der Flughafen Friedrichshafen GmbH für die Wirbelschleppenvorsorgemaßnahmen in einem zumutbaren Rahmen zu halten. So muss die Vorsorgemaßnahme durch ein vom Flughafen anerkanntes Fachunternehmen durchgeführt werden und der Eigentümer hat dem Flughafen die Prüfung des Dachs auf seine Verkehrssicherheit zu ermöglichen. Das MVI hat diese Voraussetzungen auf Anregung der Flughafen Friedrichshafen GmbH im Vergleich zum Anhörungsentwurf noch weiter erhöht. So muss der Eigentümer dem Flughafen auch einen Kostenvoranschlag zur Prüfung vorlegen.
Keine nennenswerte Verkleinerung der Vorsorgegebiete ohne A 300 und B 757
Der Flughafen hat dem MVI im September 2015 eine Berechnung der Vorsorgegebiete unter der Annahme vorgelegt, dass die Flugzeugtypen Airbus A 300 und Boeing B 757 künftig vom Verkehr ausgeschlossen würden. Ein solcher Ausschluss würde jedoch nur zu einer marginalen Verkleinerung der Vorsorgegebiete führen. Der Flughafen hat deshalb keinen Antrag auf Ausschluss dieser Flugzeugtypen gestellt. Somit können die Vorsorgegebiete wie in der Anhörung vorgesehen festgesetzt werden.
Verkehrsminister Hermann begrüßt Neuregelung
Verkehrsminister Hermann stellt sich hinter die Neuregelung der Wirbelschleppenvorsorge: „Die Landesregierung hat die Verantwortung, die Menschen um den Flughafen vor den Gefahren der Wirbelschleppen zu schützen. Bei der Sicherheit des Luftverkehrs darf es keine Kompromisse geben. Die jetzt gefundene Regelung wird den Anforderungen der Gefahrenabwehr gerecht und hält zugleich die finanzielle Belastung des Flughafens in Grenzen.“
MVI und Flughafen sorgen für volle Transparenz
Der Bescheid zur Änderung der luftrechtlichen Genehmigung sowie die ergänzenden Stellungnahmen der GfL vom 25. August 2015 sowie vom 16. September 2015 finden Sie unter weitere Informationen. Der Bescheid enthält in seiner Begründung auch den vollen Wortlaut der in der Anhörung eingegangenen Stellungnahmen und die Entgegnungen des MVI.
Der Änderungsbescheid zur luftrechtlichen Genehmigung liegt außerdem in der Zeit vom 2. bis 16. November 2015 im Technischen Rathaus der Stadt Friedrichshafen und im Rathaus der Gemeinde Meckenbeuren zur Einsicht bereit.
Weitere Informationen zu den konkreten Vorsorgemaßnahmen werden zeitnah auf der Website des Flughafens Friedrichshafen veröffentlicht.
Weitere Informationen
MVI: Änderung der luftrechtlichen Genehmigung für den Verkehrsflughafen Friedrichshafen
Karte Wirbelschleppenvorsorgegebiet Meckenbeuren