Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann MdL sagte am Freitag in der Länderkammer: „Für die Verkehrswende und den Klimaschutz spielt das autonome Fahren eine zentrale Rolle, etwa durch den Einsatz von Lieferrobotern im Güterverkehr oder bei der Erschließung ländlicher Regionen mit autonomen Ruftaxis und Bussen. Die jetzt beschlossene Verordnung ermöglicht einen technologischen Quantensprung auf diesem Gebiet. Deutschland nimmt damit eine Vorreiterrolle ein, und ich freue mich, dass wir in Baden-Württemberg einen wesentlichen Beitrag dazu leisten konnten. Im Zentrum der Verordnung stehen Sicherheitsanforderungen. Das ist wichtig, weil es für neue Technologien nur Akzeptanz geben kann, wenn die Bevölkerung Vertrauen in sie hat.“
Verordnung regelt die Anforderungen an autonome Fahrzeuge
Die Verordnung zum autonomen Fahren sieht Anforderungen vor, die sowohl von den Fahrzeugen als auch von der Strecke erfüllt werden müssen. Darüber hinaus gibt es auch Regelungen bezüglich der Leitstellen, der sog. „Technische Aufsicht“. Wesentlicher Inhalt der Verordnung sind Vorgaben, die ein sehr hohes Sicherheitsniveau sicherstellen.
Wesentliche Verbesserungen in den Beratungen
Vor der heutigen Beschlussfassung wurde die Verordnung in den Fachausschüssen des Bundesrates umfassend vorberaten. Minister Hermann hierzu: „Durch unsere Erprobungsvorhaben wie z.B. dem Testfeld Autonomes Fahren in Karlsruhe haben unsere Behörden in Baden-Württemberg eine große Expertise. Ich freue mich, dass wir diese gut in Beratungen einbringen konnten. Viele heute beschlossenen Verbesserungen gegenüber der ursprünglichen Entwurfsfassung der Verordnung gehen auf unsere Vorschläge zurück. Jetzt haben wir einen klaren und praxisgerechten Rechtsrahmen für den Einsatz autonomer Fahrzeuge im Regelbetrieb. Nunmehr liegt es an der Industrie, ihre innovativen technischen Entwicklungen weiter voranzutreiben.“