Staatssekretärin und Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung, Gisela Splett sieht sich von den zentralen Ergebnissen des am 22. Februar 2016 vorgestellten Gutachtens der Gesellschaft für Luftverkehrsforschung bestätigt: „Das Gutachten belegt, dass die Umsetzung des Ostkonzepts eine deutliche Zunahme der Überflüge über die Landkreise Waldshut, Schwarzwald-Baar-Kreis und Konstanz, und zwar bis zu 10.000 Flugbewegungen zusätzlich, bedeuten würde. Diese Mehrbelastung können wir den Menschen in Südbaden nicht zumuten, zumal eine wichtige Touristikregion davon betroffen wäre. Noch wichtiger ist: Das Gutachten präsentiert Alternativen, wie ohne Sicherheitsverluste die Anflüge auf den Flughafen Zürich stärker über Schweizer Gebiet geführt werden könnten. Ich bin mir sicher, dass das deutsche Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung diese Vorschläge bei seiner Prüfung, die nun ansteht, nicht wird übergehen können.“
Die Landesregierung hat sich mehrfach gegen die vom Flughafen Zürich beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung beantragte Genehmigung des neuen Ostanflugkonzepts ausgesprochen und das von den drei südbadischen Landkreisen in Auftrag gegebene Gutachten mit 35.000 Euro bezuschusst. Das neue Ostanflugkonzept sieht vor, dass alle Anflüge, auch die von Westen und Osten, auf die u.a. während der Sperrzeiten angeflogene Ost-West-Piste des Flughafens zunächst über den Südschwarzwald geführt werden. Die Schweiz sieht in einer besseren Entflechtung von An- und Abflügen einen Sicherheitsgewinn.
Weitere Informationen
Das Gutachten kann hier heruntergeladen werden: "Wirkungsanalyse „Fluglärm“ neuer An-/Abflugverfahren für den Flughafen Zürich im Rahmen des angestrebten Betriebsreglements 2014 auf den süddeutschen Raum" (Kurzfassung des Gutachtens).