„Der genehmigte Vorentwurf zu Horber Hochbrücke wurde dem BMVBS vorgelegt“, bestätigte der baden-württembergische Minister für Verkehr und Infrastruktur Winfried Hermann in Stuttgart. Die Prüfung des Vorentwurfs sei abgeschlossen und eine Genehmigung erteilt worden. Im nächsten Schritt müsse das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung den Gesehen-Vermerk erteilen.
Sofern der Bund den Gesehen-Vermerk erteilt und Änderungen an der Planung nicht erforderlich sind, wird das Land das Planfeststellungsverfahren vorbereiten und einleiten. Auf Grund der Unterfinanzierung im Bundesfernstraßenbau sei ein konkreter Zeitpunkt für die Finanzierung des Projekts durch den Bund momentan jedoch noch nicht möglich. „Wir wollen aber zumindest die rechtlichen Vorausset-zungen für den Bau der Hochbrücke schaffen“, bekräftigte Hermann.
Zudem stellte der Minister nochmals klar, dass er in seiner Stellungnahme zum IRP-Entwurf dem Bund bereits mitgeteilt habe, dass im Teil D auch Projekte enthalten seien, die aufgrund ihres Planungsstandes grundsätzlich für einen Austausch mit Projekten im Teil C in Frage kommen. Hier habe er speziell die Neckartalbrücke Horb im Zuge der B 32 genannt, was die Bedeutung des Projekts nochmals unterstreiche.
Aktuell priorisiert das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die bereits planfestgestellten Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs mit dem Ziel, die verkehrlich und ökologisch am besten vertretbaren Maßnahmen für Neubeginne benennen zu können, sobald die dafür erforderlichen finanziellen Spielräume vorhanden sind. In diese Bewertung wird zu gegebener Zeit auch die Hochbrücke Horb mit einbezogen.
Quelle:
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg