Infrastruktur

Infrastruktur für klimafreundliche Mobilität schneller bauen

Beim neuen Beschleunigungsgesetz muss klimafreundliche Mobilität Vorrang bekommen, sagt Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann MdL – und kritisiert das Verfahren des Bundesverkehrsministers.

Das Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich ist am Freitag (12. Mai) im Bundesrat beraten worden. Baden-Württembergs Verkehrsminister Hermann MdL machte deutlich: „Wir müssen gerade beim Klimaschutz im Verkehr dringend Tempo aufnehmen. Wenn wir für Projekte wie den 200 Kilometer langen Ausbau der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel auch zukünftig noch 60 Jahre brauchen, werden wir die Klimaschutzziele im Verkehrssektor verfehlen.“

Klare Priorisierung entscheidend

Neben einer verlässlichen und auskömmlichen Finanzierung brauche es unter anderem eine klare Priorisierung zugunsten der klimafreundlichen Verkehrsträger auf Schiene und Wasser, so der Minister: „Wenn zu viele Straßenbaumaßnahmen priorisiert werden, ist das kein vorausschauendes Handeln für den Klimaschutz. Die Herausforderungen sind groß: Das bestehende Netz ist jahrzehntelang auf Verschleiß gefahren worden. Die Schienen sind marode, Schleusen zum Beispiel am Neckar zu kurz für moderne Binnenschiffe. Zudem müssen viele Straßenbrücken saniert werden.“

Die Ampel-Koalition hatte sich Ende März im Koalitionsausschuss auf richtige Schritte für einen schnelleren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur geeinigt:

Die Digitalisierung der Schiene soll vorangetrieben, um mehr Kapazitäten in das System zu bringen. Weiter sollen beim Ausbau der Infrastruktur PV-Anlagen entlang der Straßen und Bahnstrecken verstärkt mit geplant und gebaut werden. Marode Brücken müssen schneller und einfacher saniert bzw. ersetzt werden.

Hermann bemängelte: „Daher enthält der Gesetzesentwurf viele weitere Regelungen, z. B. zur Digitalisierung der Verwaltungsverfahren und zum Deutschlandtakt auf der Schiene. Diskutiert wurde öffentlich vor allem nur über einen Aspekt des Vorhabens: das überragende öffentliche Interesse an der Beseitigung von Engpässen an Autobahnen.“

Kritik am Vorgehen des Bundesministeriums

Ärgerlich sei das Vorgehen des Bundesverkehrsministeriums, so Hermann: „Im Koalitionsausschuss wurde vereinbart, dass die Festschreibung des überragenden öffentlichen Interesses bei den Straßenprojekten im Einvernehmen mit dem jeweils betroffenen Land erfolgen solle. Diese Zusage wird nun gebrochen. Die Festlegung der Strecken soll nun durch eine Verordnung des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) erfolgen, bei der die Länder nur angehört werden sollen.“

Die vom BMDV eingerichtete Beschleunigungskommission Schiene hat Ende Dezember 2022 umfassende Vorschläge gemacht, wie das Schienennetz schneller ausgebaut werden kann. Minister Hermann: „Leider finden sich – bis auf das überragende öffentliche Interesse – auch die Vorschläge der Kommission für ein „Moderne-Schiene-Gesetz“ nicht in der heute beratenen Vorlage.“ Daher fordern die Länder unter anderem:

  • der gänzliche Verzicht auf Genehmigungsverfahren für kleinere Maßnahmen, wie z. B. für Elektrifizierung, neue Weichen, längere Überholgleise,
  • klare gesetzliche Vorgaben zur Finanzierung der Digitalisierung der Schiene. Hierzu zählt insbesondere eine Bundesförderung für die Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit den notwendigen digitalen ETCS-Bordsystemen.

 „Darüber hinaus sollte das überragende öffentliche Interesse nicht nur für Schienenprojekte im Bedarfsplan gelten“, so der Landesminister weiter. „Auch der Ausbau des Schienengebundenen Personennahverkehrs (SPNV) ist für den Klimaschutz unverzichtbar und muss beschleunigt werden. Die Wasserstraße wird zukünftig ebenfalls eine größere Rolle beim Güterverkehr übernehmen müssen. Die Potentiale hierfür sind enorm. Der Stillstand schadet der Wirtschaft und der Gesellschaft. Eine glaubhaft klimafreundliche Verkehrspolitik ist ohne Wasserstraßen nicht möglich.“

Der Entwurf für das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz im Verkehrsbereich wird nun im Bundestag beraten und dann dem Bundesrat erneut zur Zustimmung vorgelegt.

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