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Kabinett beschließt Maßnahmen zur Luftreinhaltung

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Baden-Württemberg bringt Bundesratsinitiative für eine blaue Plakette auf den Weg

Download: Grafiken Verkehrmessstationen in Baden-Württemberg (Öffnet in neuem Fenster)

„Saubere Luft ist eine der großen Herausforderungen der Verkehrs- und Umweltpolitik und für unsere Städte ein entscheidender Faktor an Lebensqualität“, unterstrich Verkehrsminister Winfried Hermann MdL die Bedeutung der am 18.10.2016 im Ministerrat verabschiedeten Vorlagen zur Luftreinhaltung. „Zwar hat sich durch die Umsetzung zahlreicher Maßnahmen die Luftqualität in Stuttgart in den vergangenen Jahren verbessert. An verkehrsreichen Straßen mit enger Bebauung kommt es jedoch immer noch zu massiven Überschreitungen. Wir müssen daher weitere konkrete und verbindliche Maßnahmen ergreifen, die zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte führen. Die blaue Plakette ist eine wichtige Voraussetzung, um allgemeine Dieselfahrverbote zu vermeiden. Saubere Euro-6-Dieselfahrzeuge sollen auch zukünftig in die blaue Umweltzone einfahren dürfen. Deshalb ergreifen wir auf Bundesebene mit einer Bundesratsinitiative zur Einführung der blauen Plakette die Initiative.“

Dagegen fordert die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) vom Land Baden-Württemberg in einem aktuellen Verfahren zum Luftreinhalteplan Stuttgart vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart eine undifferenzierte Sperrung Stuttgarts für alle Diesel. Vergleichbare Fälle hat die DUH in der Vergangenheit bereits gewonnen. Um die Herausforderungen der Luftreinhaltung in Stuttgart zu meistern, wurde eine Bundesratsinitiative zur blauen Plakette, eine Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen, sowie weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung in der Landeshauptstadt zur Anhörung freigegeben.

Bundesratsinitiative zur Änderung der 35. BImSchV (blaue Plakette)

Die Einführung einer blauen Umweltzone beschleunigt die Flottendurchdringung mit emissionsarmen Fahrzeugen und bewirkt dadurch eine deutliche Senkung der lokalen, innerstädtischen Emissionen. Aktuelle Berechnungen im Rahmen des Gesamt-Wirkungsgutachtens für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart zeigen, dass die Einführung einer verschärften (blauen) Umweltzone zu einer Reduzierung der Stickstoffoxid-Emissionen des Straßenverkehrs um 40 Prozent im Stadtgebiet Stuttgart führen würde. Damit stellt diese Maßnahme ein extrem wirkungsvolles Instrument dar. Im Verhältnis zu anderen in der Diskussion befindlichen Instrumenten, wie z. B. einer temporären Totalsperrung von Umweltzonen für motorisierte Fahrzeuge bzw. Dieselfahrzeuge, hat es eine geringe Eingriffstiefe. Es ist zudem ein Anreiz zur Modernisierung der Fahrzeugflotte, denn es bietet Benutzervorteile für besonders schadstoffarme Fahrzeuge der neuesten Technik. Blaue Umweltzonen würden in Baden-Württemberg dann eingeführt werden, wenn die Maßnahme auch im Hinblick auf die Flottenzusammensetzung insgesamt verhältnismäßig ist und der Ministerrat der Einführung in einem weiteren Kabinettsbeschluss zugestimmt hat.

Bevor die Anforderungen an die Stuttgarter Umweltzone mit der neuen Plakette verschärft werden können, muss der Bundesgesetzgeber jedoch die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) um diese neue (blaue) Plakette erweitern. Nachdem das Bundesumweltministerium die blaue Plakette aktuell zunächst auf Eis gelegt hatte, wird das Land Baden-Württemberg eine Bundesratsinitiative zur Änderung dieser Verordnung auf den Weg bringen. Baden-Württemberg strebt an, dass alle Benziner ab Euro 3 und alle Dieselfahrzeuge ab Euro 6/VI die blaue Plakette erhalten.

Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen

Zur Belastung mit dem Luftschadstoff Feinstaub PM10 tragen insbesondere holzbefeuerte Kamine und Öfen in Privathaushalten relevant bei. An der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor verursachen diese 22 Prozent der dort gemessenen Feinstaubbelastung. Damit sind Feuerungsanlagen nach dem Straßenverkehr der zweitgrößte Verursacher. Eine temporäre Beschränkung des Betriebs sogenannter Komfort-Kamine an Tagen mit Feinstaubalarm kann demnach zu einer deutlichen Emissionsminderung und zur Verringerung der Überschreitungstage für Feinstaub PM10 führen. Saubere Öfen mit Filter sollen von der Regelung ausgenommen sein. Der dem Kabinett vorgelegte Verordnungsentwurf wurde zur Anhörung freigegeben.

Zu dem Entwurf der Verordnung besteht die Möglichkeit, bis 5. Dezember 2016 gegenüber dem Ministerium für Verkehr, Abteilung 4, Stellung zu nehmen.

Download: Entwurf Luftqualitätsverordnung Kleinfeuerungsanlagen (Öffnet in neuem Fenster)

Download: Entwurf Luftqualitätsverordnung Kleinfeuerungsanlagen - Begründung (Öffnet in neuem Fenster)

Luftreinhaltung Stuttgart

Das „Konzept Luftreinhaltung für die Landeshauptstadt Stuttgart“ umfasst zahlreiche weitere Maßnahmen, die im Zuständigkeitsbereich und der Verantwortung des Landes Baden-Württemberg liegen. Damit die im Konzept formulierten Maßnahmen Eingang in den Luftreinhalteplan finden können, bedarf es einer weiteren Konkretisierung und verbindlichen Ausstattung mit finanziellen Mitteln. So sollen landesweite Förderprogramme und Infrastrukturmaßnahmen, welche zur Verbesserung der Luftqualität beitragen, wie beispielsweise die Förderung der Elektromobilität, die Förderung der Busflottenerneuerung und der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur mit Radschnellverbindungen, zeitnah beschlossen werden. Das Kabinett hat sich dafür ausgesprochen, dass die erforderliche Mittelausstattung dieser Maßnahmen abgesichert wird.

Weitere Informationen:

Grenzwertüberschreitungen

Für Feinstaub PM10 wurde die zulässige Anzahl von 35 Überschreitungen des Tagesmittelgrenzwertes von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor im Jahr 2015 mit 72 Überschreitungstagen deutlich überschritten. Der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter wurde im Jahr 2015 an der Spotmessstelle Stuttgart Am Neckartor mit 87 Mikrogramm pro Kubikmeter um mehr als das Doppelte überschritten. Der Stundenmittelgrenzwert für NO2 wurde an dieser Messstelle 2015 an 61 Stunden überschritten – zulässig sind 18 Stunden.

Feinstaubalarm

Seit Januar 2016 wird in Stuttgart Feinstaubalarm ausgelöst, wenn es durch ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der bodennahen Atmosphäre zu einem Anstieg der Luftschadstoffbelastungen und damit zu einer Gefahr der Grenzwertüberschreitung des Tagesmittelwertes für Feinstaub PM10 kommt. Durch temporäre Maßnahmen in diesem Zeitraum soll die Freisetzung von Feinstaub PM10 gemindert und damit eine Grenzwertüberschreitung vermieden werden. Konkret wurde bei Feinstaubalarm bislang an die Bürgerinnen und Bürger der Region Stuttgart appelliert, auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen, Fahrgemeinschaften zu bilden und auf den Betrieb von Komfort-Kaminen zu verzichten. Die aktuelle Feinstaubalarm-Saison begann am 15. Oktober 2016.

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