Luftreinhaltung

Konzept Luftreinhaltung für die Landeshauptstadt Stuttgart

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Über das „Konzept Luftreinhaltung für die Landeshauptstadt Stuttgart“ haben Verkehrsminister Winfried Hermann, der Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn und Regierungspräsident Johannes Schmalzl am Montag, 27. Juli 2015 im Rathaus in einem Spitzengespräch im Rathaus beraten. Am Ende wurde eine Konzeption beschlossen, die über den Bund der Europäischen Kommission zugeleitet wird. Die Kommission hatte wegen Nichteinhaltung der Grenzwerte für Feinstaub unter anderem in Stuttgart gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Minister Hermann sagte: „Dies ist ein ambitioniertes Gesamtkonzept mit einer breiten Palette von Aktivitäten und Maßnahmen. Unser klares Ziel lautet: Die Grenzwerte werden definitiv bis 2020 bzw. 2021 eingehalten. Es geht um Gesundheitsschutz und darum, eine Verurteilung durch den EuGH zu verhindern. Die Konzeption beinhaltet zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der umweltfreundlichen Verkehrsmittel, der Information und der Aufklärung. Sollten dies Aktivitäten bis Ende 2017 nicht zum Erfolg führen, werden weitere wirksame Maßnahmen eingeleitet, um bei Feinstaubalarm die Einfahrt von Autos nach Stuttgart einzuschränken.“

Oberbürgermeister Kuhn erklärte: „Wir müssen einerseits die Mobilität in der Stadt sicherstellen und zugleich die Gesundheitsvorsorge gegenüber den Bürgern gewährleisten. Die Feinstaubwerte in Stuttgart sind ein Problem der gesamten Metropolregion. Alle müssen mitwirken, um die Grenzwerte einzuhalten: Politik, Bürger und Unternehmen. Als Automobilstadt können wir gerade auch aus der Industrie Innovationen erwarten. Wenn wir alle beschlossenen Maßnahmen umsetzen, dann verbessern wir die Mobilität in Stuttgart und der Region insgesamt.“

Regierungspräsident Schmalzl sagte: „Das Regierungspräsidium Stuttgart wird auf Basis der hier getroffenen Ergebnisse die Fortschreibung des Luftreinhalteplans betreiben. Klar ist dabei, dass alle an einem Strang ziehen müssen, um diese Ziele zu erreichen. Entscheidend muss am Ende sein: Die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen müssen nachweislich geeignet sein, die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten, und sie dürfen nicht unverhältnismäßig sein. An diesen Vorgaben wird sich die Arbeit meines Hauses zu orientieren haben, und darauf haben die Bürger der Landeshauptstadt einen Anspruch.“

Die zuständigen Behörden in Baden-Württemberg konkretisieren mit diesem Konzept die der Bundesrepublik Deutschland mit Schreiben vom 26. Januar 2015 übermittelten Grundzüge des Konzeptes zur Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub PM10 in Stuttgart und legen gleichzeitig ein Bündel an Maßnahmen vor, mit dem der Grenzwert für NO2 eingehalten werden kann. Über den aktuellen Zwischenstand und die konkreten, weiteren Schritte wird außerdem die Europäische Kommission informiert.

In mehreren Arbeitsgruppen unter Beteiligung des Landes Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart wurden rund 50 Maßnahmen geprüft und bewertet. 15 Maßnahmen zielen auf eine weitere Absenkung der Feinstaubwerte in Stuttgart. Sie sollen auch sicherstellen, dass der PM10-Grenzwert bis spätestens 2020/21 eingehalten wird. Gleichzeitig wird mit den Maßnahmen eine Reduzierung der Stickstoffoxidemissionen und die Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid bis 2020/21 erreicht.

Das Konzept sieht zwei Phasen vor. In einer ersten Phase wird die Bevölkerung durch Information und Verhaltenshinweise sensibilisiert und für eigenverantwortliches Handeln gewonnen. Zugleich werden in dieser Phase Maßnahmen zur Stärkung einer umweltverträglichen Mobilität intensiviert. Ihr Erfolg wird im Frühjahr 2017 bewertet. In einer zweiten Phase werden - soweit notwendig - weitere und neue Maßnahmen umgesetzt. Diese müssen verwaltungstechnisch vorbereitet werden und sie bedürfen der Akzeptanz. Thematisch verteilen sich die Maßnahmen auf fünf Bereiche:

1) Emissionsarme Fahrzeuge und Maschinen
2) 20 Prozent Verlagerung des Kfz-Verkehrs auf umweltverträgliche Verkehrsmittel
3) Warnstufe Feinstaub – Verkehr
4) Warnstufe Feinstaub – Komfortkamine  - Betriebsverbot bei Alarm ab 2016
5) Luftreinhaltung bei Stadtplanung und Bau.

Sollten alle Anstrengungen sowie die Maßnahmen der Phase 1 keine ausreichenden Verbesserungen der Luftschadstoffsituation erbringen, so sind in der Folge weitere verbindliche Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer deutlichen Reduktion der Luftschadstoffe führen. Bei Warnstufe Feinstaub wird dann per verkehrsrechtlicher Anordnung die Einfahrt nur noch für bestimmte Fahrzeuge oder Fahrten zugelassen. Hierfür stehen zwei Alternativen zur Verfügung, die weniger motorisierten Individualverkehr zur Folge haben:

  • Einfahrt nur noch für mit mindestens zwei Personen besetzte Fahrzeuge (Grüne Plakette) oder emissionsarme Fahrzeuge (Blaue Plakette)
  • Einfahrt nur mit entsprechendem Kennzeichen (gerade/ungerade Kfz-Kennzeichen). Elektro-Fahrzeuge haben freie Zufahrt.


Die Wirksamkeit der beiden Alternativen wird rechtzeitig überprüft und es wird entschieden, welche der beiden zum Einsatz käme.

Das Konzept zur Luftreinhaltung in der Landeshauptstadt Stuttgart sieht in dreierlei Hinsicht eine neue Herangehensweise vor.

  • Erstens verschränkt es im Handlungsfeld Verkehr die Luftreinhaltungspolitik kon-sequent mit allen Bereichen der Mobilitätspolitik.
  • Zweitens bezieht es neue Verursachergruppen in die Maßnahmenplanung ein, so zum Beispiel kleine Feuerungsanlagen (Komfortkamine) und Baumaschinen.
  • Drittens ist eine zeitliche Abfolge vorgesehen, um das Ziel der Grenzwertunterschreitung zu erreichen.

Download: Konzept Luftreinhaltung für die Landeshauptstadt Stuttgart

Themenseite Luftreinhalteplanung Stuttgart

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