Stuttgart 21

Kosten für Polizeieinsätze zum Schutz der S-21-Bauarbeiten keine Belastung für Verkehrsetat

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Die Kosten für die Polizeieinsätze zum Schutz der Bauarbeiten am Bahnprojekt Stuttgart 21 gehen nicht zu Lasten des Verkehrs- und Infrastrukturetats. „Das Geld wird durch eine verschobene Mittelzuführung zum Sondervermögen für S 21 erbracht, das vom Land für das Bauvorhaben angelegt wurde. Dies ist durch die Verzögerungen beim Projekt S 21 ohne Schaden möglich“, erklärte der Minister für Verkehr und Infrastruktur, Winfried Hermann in Stuttgart. Er sagte weiter: „In den Beratungen des Finanzausschusses des Landtags hat man sich sinnvollerweise darauf geeinigt, die Kosten für die Polizeieinsätze nicht auf die Ressorthaushalte zu verteilen, sondern durch eine Entnahme aus der Rücklage zu finanzieren.“

Er betonte mit Blick auf anderslautende Medienberichte, durch diese Art der Finanzierung werde der Etat des Ministeriums in keiner Weise belastet. Das Sondervermögen steht unter der Verwaltung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft und ist lediglich buchungstechnisch dem Etat des Verkehrsministeriums zugeordnet, das aber selbst auf die Mittel nicht zugreifen kann.

Der Finanzausschuss des Landtags hatte am Donnerstag beschlossen, die Ausgaben für die Polizeieinsätze im Zusammenhang mit S 21 in Höhe von 14 Millionen Euro zunächst aus dem Sondervermögen zu bezahlen. Die Rücklage soll demnach im Jahr 2013 aus allgemeinen Haushaltsmitteln wieder aufgefüllt werden.

„Spekulationen, wonach ausgerechnet ich als S-21-Kritiker nun den Polizeieinsatz übernehmen muss, sind völlig aus der Luft gegriffen“, fügte Minister Hermann hinzu.

Das bereits 2007 geschaffene Sondervermögen dient dazu, finanzielle Verpflichtungen aus dem Finanzierungsvertrag für Stuttgart 21 und den Zuschuss des Landes zur Neubaustrecke Wendlingen – Ulm abzudecken.

Quelle:

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

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