Strasse

L 154 im Landkreis Waldshut –Kostenzusage des Landes für die Sanierung

Verkehrsfreigabe der Albtalstrecke mittelfristig geplant

Ein guter Tag für den Landkreis Waldshut und seine Bürgerinnen und Bürger: Die Baumaßnahmen im Bereich der Landesstraße L 154 (untere Albtalstrecke) werden vom Land Baden-Württemberg finanziert!

Vertreter des Verkehrs- und Umweltministeriums, des Regierungspräsidiums Freiburg, des Landratsamtes Waldshut sowie die Abgeordneten Sabine Hartmann-Müller MdL, Felix Schreiner MdB und Reinhold Pix MdL und Vertreter der Anliegerkommunen (Albbruck, Dachsberg, Görwihl und St. Blasien) wurden seitens des Regierungspräsidiums Freiburg im Rahmen einer Sitzung im Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 24.01.2018 über die Ergebnisse des FFH-Gutachtens (Flora, Fauna, Habitat) informiert. Dieses Naturschutzgutachten war vom Regierungspräsidium veranlasst worden, nachdem eine Vorprüfung ergeben hatte, dass in Verbindung mit den Hangsicherungsmaßnahmen wesentliche Eingriffe in FFH-Schutzgebiete möglich sind.

Die Strecke zwischen der Tiefensteiner Brücke und Hohenfels (Albbruck) musste seit Pfingsten 2015 für den gesamten Verkehr gesperrt werden, nachdem nach Abgang eines großen Felsblockes und weitergehenden Untersuchungen die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden konnte.

Die vom Regierungspräsidium Freiburg beauftragten Gutachter kommen laut Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer nun zu dem Ergebnis, dass die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen dazu führen, dass in prioritär geschützte Lebensraumtypen und geschützte Arten eingegriffen wird und die Erheblichkeitsschwelle des § 34 Bundesnaturschutzgesetz überschritten wird. Nach der gesetzlichen Systematik des Bundesnaturschutzgesetzes besteht allerdings die Möglichkeit zur Abwendung von Gefahren für Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer durch Minimierung der Eingriffe in Verbindung mit den erforderlichen Kohärenzmaßnahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) die Hangsicherungsmaßnahmen entlang der Strecke durchzuführen, damit die Strecke für den Verkehr wieder freigegeben werden kann.

Ministerialdirektor Dr. Lahl: „Die Albtalstraße hat eine wichtige Bedeutung für den Landkreis Waldshut. Wir werden uns zukünftig angesichts der klimatischen Veränderungen auf schwierigere Verhältnisse in den Tälern einrichten müssen. Die Möglichkeiten müssen ausgelotet und Lösungen gefunden werden, damit auch Straßen, die in anspruchsvollen und sensiblen Gebieten verlaufen, für den Verkehr aufrechterhalten werden können“. Folge ist, dass nun die fachtechnische Detailplanung vergeben wird, um die baulichen Maßnahmen im Einzelnen zu planen und mit den naturschutzrechtlichen Erfordernissen in Einklang zu bringen.
 
Das Landratsamt Waldshut wird in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Freiburg die fachtechnische Planung beauftragen und die Federführung für die Gesamtmaßnahme übernehmen. Landrat Dr. Kistler: „Ich freue mich, dass die fachtechnische Planung nun vergeben werden kann.  Die Kosten für die Sanierung werden durch das Land Baden-Württemberg getragen. Ein wichtiges Zeichen für den Landkreis Waldshut und das richtige Zeichen für die Ländlichen Räume in Baden-Württemberg“.

Einigkeit unter den beteiligten Behörden besteht, dass zusätzlich eine behördliche Begleitgruppe für die Ausarbeitung der fachtechnischen Planung unter Vorsitz des Landratsamtes Waldshut eingerichtet wird, um alle Interessen und Notwendigkeiten zu bündeln, damit die technische Detailplanung und die erforderliche Grünplanung entsprechend vorbereitet werden kann.  Allen Beteiligten ist bewusst, dass die fachtechnische Planung und die Sanierung anspruchsvolle Aufgaben sind.

Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer: „Diese Aufgabe ist in einem naturschutzfachlich sensiblen Gebiet umzusetzen. Die Eingriffe so zu planen, dass Folgen für Natur und Umwelt minimiert und kompensiert werden können, wird eine große Herausforderung für alle Akteurinnen und Akteure sein“. Die Umsetzung soll so schnell wie möglich erfolgen, die derzeit vegetationsarme Zeit soll bereits für die fachtechnische Planung genutzt werden. Angesichts des Gebietscharakters, der Größe des Gebietes sowie der erforderlichen Maßnahmen können die Baumaßnahmen jedoch nicht ‚von heute auf morgen‘ umgesetzt werden, da sicherlich auch während der Umsetzung noch unterschiedliche Detailfragen zu klären und Abstimmungen auch mit den Grundstückseigentümern vorzunehmen sind.

Ministerialdirektor Dr. Lahl: „Angesichts des bisherigen Zeitablaufes wäre es mir das Liebste, wenn die Maßnahme möglichst schnell umgesetzt werden könnte, um die Verkehrsfreigabe zu ermöglichen. Allerdings bin ich mir bewusst, dass dafür beispielsweise ein Jahr ein zu geringer Zeitrahmen ist, so dass auch unter Berücksichtigung des Engagements aller Beteiligten ein längerer Zeitrahmen bis zur Verkehrsfreigabe erforderlich werden wird. Zu berücksichtigen ist, dass Maßnahmen in Millionenhöhe umzusetzen sind“.

Die Bürgermeister der vertretenen Kommunen bedankten sich beim Regierungspräsidium Freiburg für die Vorarbeiten und beim Verkehrsministerium Baden-Württemberg dafür, dass dieses eine entsprechende Unterstützung zugesagt hat und für die Kosten der Sanierung einsteht.

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