Lärmschutz

Lärmaktionspläne: Gewinn für Lärmschutz und Lebensqualität

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Minister Hermann: Erlass erweitert Handlungsspielraum der Kommunen

„Ruhe tut gut. Mit dem überarbeiteten Erlass zur Lärmaktionsplanung können die Kommunen jetzt deutlich mehr als früher unternehmen. Jetzt sind die Bürgermeister und Gemeinderäte am Zug“, erklärte Landesverkehrsminister Winfried Hermann, MdL. Erst vor kurzem hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit einem Urteil die Rolle der Städte und Gemeinden bei der Lärmaktionsplanung gestärkt und deren Handlungsspielräume für den Lärmschutz ausgeweitet. Das Verkehrsministerium hat daher den „Kooperationserlass – Lärmaktionsplanung“ überarbeitet. Dieser ist für die Landesbehörden verbindlich.

In Baden-Württemberg sind fast 600 Städte und Gemeinden dazu verpflichtet, einen Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen zu erstellen. Lärmaktionspläne sind ein zentrales Instrument des Lärmschutzes vor Ort. Sie machen unter anderem Vorgaben zum Straßenumbau, zu Verkehrsregelungen wie Tempolimits und zum Vorrang leiser Verkehrsmittel.

Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes wurde deutlich, dass die Städte und Gemeinden, die einen Lärmaktionsplan aufstellen, das Heft des Handelns in der Hand haben. Sie können mit Plan weitgehender als ohne darüber entscheiden, ob beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Durchfahrverbote aus Lärmschutzgründen angeordnet werden. Damit geht aber auch eine gestiegene Verantwortung einher, denn Maßnahmen müssen in allen Aspekten abgewogen wurde. Verbesserungen an der einen Stelle dürfen nicht zu unzumutbaren Verschlechterungen an anderer Stelle führen. Daher ist eine möglichst frühzeitige und umfassende Mitwirkung der Öffentlichkeit von großer Wichtigkeit für eine erfolgreiche Lärmaktionsplanung.
 

Lärmaktionsplanung ist eine echte Chance für Lebensqualität

Lärmaktionspläne können aber auch deutlich mehr bewirken als ein kurzes „Tempo 30“-Stück in der Ortsdurchfahrt. So gibt der „Kooperationserlass-Lärmaktionsplanung“ Hinweise zum Umbau von Hauptverkehrsstraßen zu einer ruhigen und sicheren Ortsmitte. Vorteilhaft ist es, die Lärmaktionsplanung mit anderen Planungsbereichen wie dem Städtebau oder der Verkehrsentwicklungsplanung zu verknüpfen. Ziel einer Lärmaktionsplanung ist auch der Schutz bislang ruhiger Gebiete. Wird bei der Lärmaktionsplanung „größer gedacht“ und werden auch die Vorteile einer interkommunalen Zusammenarbeit genutzt, kann ein echter Gewinn für Lärmschutz und Lebensqualität entstehen.

Um dieses Bewusstsein in den Gemeinden zu stärken, lädt das Verkehrsministerium Kommunalvertreter, Fachbehörden und Planungsbüros zu einer Reihe von Informations- und Schulungsveranstaltungen im Rahmen der „Roadshow Lärmaktionsplanung“ ein. Die nächsten Termine sind am 27. November 2018 in Sigmaringendorf sowie am 6. Dezember 2018 in Bad Mergentheim. Weitere Informationen zur „Roadshow Lärmaktionsplanung“ finden sich unter www.roadshow-lap-bw.de.

Der „Kooperationserlass – Lärmaktionsplanung“ ist für die Landesbehörden verbindlich. Für Kommunen sowie betroffenen Bürger stellt er eine Informationsquelle und Handlungsempfehlung dar. Er ist hier zu finden.

Weitere Meldungen

Auf den Boden eines Parkplatzes ist als Symbol ein Auto mit einem Stromladestecker aufgemalt.
E-Carsharing

Neue Förderung: E-Carsharing für 66 Standorte

Versuchsprojekt Digitale Parkkontrolle
Scancars

Effizientere Parkraumkontrolle mit Scan-Fahrzeug in Heidelberg

Nahverkehrszug der ÖBB vom Typ Siemens Desiro ML im Vorarlberg
Bodensee

Neuer grenzüberschreitender REX ab Dezember 2026

von links nach rechts: Staatssekretär des Bundesministeriums für Verkehr Stefan Schnorr,  Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn AG Evelyn Palla, Bayerischer Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr sowie Vorsitzender der Landesverkehrsministerkonferenz Christian Bernreiter (CSU) sowie der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann vor dem Auftakt des Sicherheitsgipfel bei der Deutschen Bahn.
Sicherheit

Sicherheitsgipfel der Deutschen Bahn in Berlin

Kinder gehen zu Fuß und mit dem Tretroller zur Schule. Ein Schild zeigt den verkehrssicherten Schulweg an.
Sicherheit

Mehr Verkehrssicherheit vor Schulen durch Schulstraßen und Schulzonen

Fußgänger (Bild: ARTENS/ Fotolia.com)
Fußverkehr

Neue Strategie: Baden-Württemberg stärkt das Gehen im Alltag

Parken und Mitfahren (Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung, DIN-Normen und Verkehrsblatt)
Mitfahren BW

Verkehrsministerium startet Plattform Mitfahren-BW

Schiene

Land stärkt kommunale Nebenbahnen – Verträge gelten rückwirkend für 2025

Viele Kinder freuen sich und halten ein Banner hoch.
MOVERS

Hermaringer Kinder holen den ersten Platz bei den „Schulwegprofis“

Ein Zug steht an einem Gleis des Stuttgarter Hauptbahnhofs.
Digitaler Knoten

Förderung: 340 Millionen Euro für digitalen Knoten Stuttgart

Seitenansicht eines Doppelstockzuges
Schiene

Zusätzliche 26 Coradia-Max-Züge für Baden-Württemberg

Ein Passagierzug des Typs Lint 54 fährt auf einer Schiene.
Qualität

Schiene: Verbesserungen für die Fahrgäste dringend notwendig

bwshuttle
bwshuttle

Land fördert fünf neue bwshuttle-Angebote

Icon eines Fahrrads. Darüber der Text "Mein Bike, mein Weg, mein Vorteil mit JobBike BW.
Rad

Landesbedienstete fest im Sattel: 5 Jahre JobBike BW

Ein Bus unterwegs auf einer Landstraße.
Regiobus

In 2026: bwregiobus-Netz wächst auf 52 Linien an