Lärm

Lärmschutz kann auch heißen: Ruhe bewahren

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Fachtagung zum Schutz ruhiger Gebiete

In der öffentlichen Diskussion um hohe Lärmbelastungen ist „Lärm macht krank“ eine oft zitierte – und auch von der Wissenschaft getragene – Aussage. Eine vom Verkehrsministerium unterstützte Fachtagung des Arbeitsring Lärm der Deutschen Gesellschaft für Akustik (ALD) nahm nun eine andere Perspektive in den Fokus: Die Bedeutung der Ruhe und den Schutz sogenannter „ruhiger Gebiete“.

Verkehr, Industrie und Gewerbe, der Lärm der Stadt: die Ruhe wird in unserer heutigen, oft von Hektik und Stress geprägten Zeit, zu einem zunehmend raren und damit schützenswerten Gut. „Zur Ruhe kommen, das ist deshalb nicht nur in der Vorweihnachtszeit ein sprichwörtliches Bedürfnis für die Menschen“, so Thomas Marwein, Beauftragter der Landesregierung für den Lärmschutz in seinem Grußwort zur Veranstaltung.

„Ruhige Gebiete zu bewahren, sehe ich als wichtigen Anspruch an unsere Gesellschaft. Das betrifft sowohl den Schutz von Naturräumen als Lebens- und Erholungsräume, als auch die Schaffung kleiner „Ruheoasen“ in Städten, die endlich wieder menschengerechter werden müssen“. Die Vielfältigkeit des Themas spiegelte sich auch in der Bandbreite der Experten wider, die am 6. Dezember 2017 im Haus der Wirtschaft referierten und das Thema unter rechtlichen, medizinischen und planerischen Aspekten beleuchteten. Das spiegelt wider, dass das Thema eine Aufgabe für viele verschiedene Ebenen darstellt: für die Raumplanung, für Stadtplaner und Architekten wie auch für die Politik.

Nicht zuletzt eröffnet die EU-Umgebungslärmrichtlinie den Städten und Gemeinden über die Lärmaktionsplanung bemerkenswerte Handlungsspielräume, ruhige Gebiete zu identifizieren und als solche festzulegen und zu schützen – eine Möglichkeit, von der bislang nur wenige Gemeinden in ihren Lärmaktionsplänen Gebrauch machen.

„Ruhige Gebiete werden in Zukunft zu einem nicht zu unterschätzenden Standortfaktor werden“, zeigt sich Thomas Marwein überzeugt und appelliert an die Gemeinden, sich diesem besonderen Aspekt der Lärmaktionsplanung künftig stärker zu widmen. Beim Thema ruhige Gebiete, besonders in ländlichen Gebieten, tritt dabei besonders deutlich zutage, wie sinnvoll eine interkommunale Zusammenarbeit bei der Lärmaktionsplanung sein kann und wie essentiell es ist, die Bürgerinnen und Bürger in die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen einzubeziehen: Wer sollte besser wissen, wo es gilt, die Ruhe zu schützen und so Lebens- und Erholungsqualität vor Ort zu bewahren?

Weitere Informationen

Der Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung

Der Schutz der „Ruhe“ als Aufgabe der Lärmaktionsplanung

Extern: Präsentationen der Fachtagung finden Sie auf der Homepage der Deutschen Gesellschaft für Akustik (ALD) (Öffnet in neuem Fenster)

Quelle:

Der Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung

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