Die Lärmbelastung durch Umgebungslärm ist aus Sicht der Bevölkerung eines der drängendsten Umweltprobleme.
Eine bedeutsame Maßnahme für mehr Ruhe und Förderung der Gesundheit sieht der Beauftragte der Landesregierung für den Lärmschutz, Herr Thomas Marwein MdL, in den ruhigen Gebieten. Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist es auch Ziel der Lärmaktionspläne, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen.
„Neben dem Schutz der Menschen vor hohen Lärmbelastungen durch geeignete Maßnahmen kommt insbesondere in einem so dicht besiedelten und wirtschaftlich starken Bundesland wie Baden-Württemberg, der Ruhe eine immer bedeutendere Rolle zu“, so Marwein und ergänzt: „Das „ruhige Gebiet“ ist nicht zwingend ein Ort der Stille, in dem besonders niedrige Lärmwerte gelten oder festgelegt werden müssen“. Als bedeutsamen Faktor sehe er eine wahrnehmbare Ruhe, die die Lebensqualität der Menschen, auch nur bei kurzer Aufenthaltszeit, verbessert.
Ziel des Verkehrsministeriums und des Lärmschutzbeauftragten ist es, den Schutz ruhiger Gebiete stärker in der Lärmaktionsplanung der zuständigen Städte und Gemeinden zu etablieren.
Mit der Broschüre Ruhige Gebiete - Leitfaden zur Festlegung in der Lärmaktionsplanung erhalten die Städte und Gemeinden praxisdienliche Hinweise und Hilfestellung bei der Identifizierung und dem Schutz ruhiger Gebiete. Der Leitfaden beantwortet, was ruhige Gebiete kennzeichnet, wie deren Festlegung im Lärmaktionsplan erfolgen kann und wie sich der Schutz ruhiger Gebiete auch planungsrechtlich verankern lässt. Am Thema Schutz ruhiger Gebiete wird deutlich, wie sinnvoll eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Verkehrs-, Stadt-, Umwelt-, Grünflächen- und Bauleitplanung sowie die interkommunale Abstimmung für die Lärmaktionsplanung sind. Auch der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange – hier sind beispielsweise Naturschutz- und Landschaftserhaltungsverbände oder der Tourismus denkbare Akteure – kommt beim Schutz ruhiger Gebiete eine besondere Bedeutung zu.
Am 6. Dezember 2017 fand die Fachtagung „Ruhige Gebiete in der Lärmaktionsplanung“ in Stuttgart statt. Sie wurde vom Arbeitsring Lärm der Deutschen Gesellschaft für Akustik (ALD) durchgeführt und vom Ministerium für Verkehr aktiv unterstützt. Neben Vertretern von Städten und Gemeinden, Planungs- und Ingenieurbüros nahm auch der Lärmschutzbeauftragte an der Veranstaltung teil. „In der Veranstaltung wurden Impulse gesetzt, wie beispielsweise die Umsetzung des planerischen Handelns der Kommunen sowie wichtige Informationen zu den rechtlichen Aspekten in der Umgebungslärmrichtlinie. Die Fachtagung kann so zur weiteren Qualitätssteigerung der Lärmaktionspläne baden-württembergischer Kommunen beitragen“: so Marwein.
Weitere Infomrationen zu der Veranstaltung „Ruhige Gebiete in der Lärmaktionsplanung“ finden Sie in folgender Pressemitteilung: Lärmschutz kann auch heißen: Ruhe bewahren.
Präsentationen der Fachtagung finden Sie auf der Homepage der Deutschen Gesellschaft für Akustik (ALD).