Ruhige Gebiete

Der Schutz der „Ruhe“ als Aufgabe der Lärmaktionsplanung

Mehrere Menschen blicken vom Königstuhl auf Heidelberg und die Rheinebene (Bild: Fotolia.com)

Die Lärmbelastung durch Umgebungslärm ist aus Sicht der Bevölkerung eines der drängendsten Umweltprobleme.

Eine bedeutsame Maßnahme für mehr Ruhe und Förderung der Gesundheit sieht der Beauftragte der Landesregierung für den Lärmschutz, Herr Thomas Marwein MdL, in den ruhigen Gebieten. Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist es auch Ziel der Lärmaktionspläne, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen.

„Neben dem Schutz der Menschen vor hohen Lärmbelastungen durch geeignete Maßnahmen kommt insbesondere in einem so dicht besiedelten und wirtschaftlich starken Bundesland wie Baden-Württemberg, der Ruhe eine immer bedeutendere Rolle zu“, so Marwein und ergänzt: „Das „ruhige Gebiet“ ist nicht zwingend ein Ort der Stille, in dem besonders niedrige Lärmwerte gelten oder festgelegt werden müssen“. Als bedeutsamen Faktor sehe er eine wahrnehmbare Ruhe, die die Lebensqualität der Menschen, auch nur bei kurzer Aufenthaltszeit, verbessert.

Ziel des Verkehrsministeriums und des Lärmschutzbeauftragten ist es, den Schutz ruhiger Gebiete stärker in der Lärmaktionsplanung der zuständigen Städte und Gemeinden zu etablieren.