Fluglärm

Land muss bei Verhandlungen über Staatsvertrag mit der Schweiz einbezogen werden

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Baden-Württemberg muss nach den Worten der Lärmschutzbeauftragten des Landes, Gisela Splett, bei den Verhandlungen der deutschen Bundesregierung mit der Schweiz über einen Staatsvertrag zur Lösung des Fluglärmstreits einbezogen werden. „Der Löwenanteil der Anflüge auf den Flughafen Zürich gehen über baden-württembergisches Gebiet. Die Landesregierung muss mit am Tisch sitzen, wenn mit der Schweizer Regierung über den Staatsvertrag verhandelt wird. Denn die vom Fluglärm betroffenen Menschen in Südbaden und am Bodensee erwarten zu Recht, dass das Land ihre Interessen angemessen vertritt“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur in Stuttgart.

Deshalb sei es mehr als unerfreulich, dass die Landesregierung erst über die Medien von der Absichtserklärung erfahren hat, die Bundesminister Dr. Peter Ramsauer mit seiner Schweizer Kollegin Doris Leuthard zur Lösung des seit Jahren währenden Streits über den Fluglärm am vergangenen Wochenende unterzeichnete. „Noch nicht einmal das extra zur Einbindung von Land und Region geschaffene Gremium war eingebunden. Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Bund und Land sieht anders aus“, kritisierte Staatssekretärin Splett.

Sie sieht die Absichtserklärung ungeachtet des Bestrebens nach einem gut nachbarschaftlichen Verhältnis mit der Schweiz äußerst skeptisch: "Leider enthält die Erklärung keinerlei konkrete Aussagen oder Bezugsgrößen zur Begrenzung der Zahl der Anflüge auf den Flughafen Zürich über deutschem Gebiet. Die Landesregierung steht jedoch voll und ganz hinter der 'Stuttgarter Erklärung', wonach die Zahl der Anflüge auf maximal 80.000 pro Jahr beschränkt werden soll, soweit die Schweiz technisch nachweisen kann, dass diese Zahl notwendig ist. Daneben ist zur Sicherung der Nachtruhe auch die Beibehaltung der Sperrzeiten unverzichtbar."

Quelle:

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

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