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Land schreibt weitere Netze im Schienenpersonennahverkehr aus

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Die Landesregierung bringt den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs in Baden-Württemberg weiter voran. Ein zentraler Baustein auf dem Weg zu einer nachhaltigen Mobilität sind die Ausschreibungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für die kommenden 10 bis 15 Jahre. Nach der bereits im Juli gestarteten Ausschreibung der sogenannten Stuttgarter Netze hat das Land nun die Leistungen für weitere vier Netze ausgeschrieben. Dabei handelt es sich um die Netze Stuttgart-Ulm-Bodensee (2), Gäu-Murr (3), Donau-Ostalb (5) und Breisgau-Ost-West (9a). Die Netze 2, 3, 5 und 9a umfassen eine Leistung von 15,9 Mio. Zugkilometer pro Jahr. 

Netz 2 ist die Strecke von der Landeshauptstadt nach Ulm und von dort auf der Südbahn über Biberach nach Friedrichshafen und Lindau. Im Netz 3 geht es um den Verkehr einerseits von Stuttgart über Schwäbisch Hall und Crailsheim nach Nürnberg und andererseits über Eutingen im Gäu nach Freudenstadt und Konstanz. Im Netz 5 sind mehrere Strecken zusammengefasst: Ulm – Aalen, Neustadt – Donaueschingen – Sigmaringen – Ulm, Neustadt – Villingen-Schwenningen – Rottweil, Stuttgart – Tübingen – Aulendorf, Tübingen – Horb und Basel (Bad Bhf.) – Singen – Friedrichshafen – Ulm – Lindau. Das Netz 9a (Breisgau-Ost-West) erstreckt sich von Breisach / Endingen über Gottenheim, Freiburg, Titisee, Neustadt, Donaueschingen nach Villingen und von Titisee nach Seebrugg.

Verkehrsminister Winfried Hermann erklärte am Dienstag, 30. Dezember 2014 in Stuttgart: „Ziel des Wettbewerbs im Schienenpersonennahverkehr ist es, das Angebot für die Fahrgäste deutlich zu verbessern. Dazu ist es notwendig, den 2016 auslaufenden und für die Kunden sowie für das Land ungünstigen großen Verkehrsvertrag mit der Deutschen Bahn durch ein zeitlich gestaffeltes Vergabeverfahren abzulösen, um den Markt und die relevanten Bieter nicht zu überfordern.“ 2002 hatte die damalige Landesregierung den Vertrag ohne Ausschreibungswettbewerb an die DB Regio vergeben. Baden-Württemberg zahlt seitdem im Bundesvergleich Höchstpreise pro Zugkilometer für veraltete Fahrzeuge. Demgegenüber fördere das Land nun den Wettbewerb auch durch das Angebot zur Fahrzeugfinanzierung in den Netzen, in denen neue Fahrzeuge ausgeschrieben werden. „Dadurch haben auch kleinere Anbieter eine Chance, zum Zug zu kommen, da sie gleiche Kreditkonditionen bekommen wie der Marktführer DB.“ 

Die Inbetriebnahme durch die Anbieter, die den Zuschlag erhalten, ist in den jetzt ausgeschriebenen Netzen zwischen 2016 und 2018 vorgesehen. Die Vertragslaufzeiten liegen zwischen 7 und 13 Jahren. In ganz Baden-Württemberg werden in den Jahren 2014 bis 2016 nahezu die gesamten vom Land bestellten SPNV-Leistungen von rund 65 Mio. Zugkilometern neu ausgeschrieben. Erste Ausschreibungen sind bereits abgeschlossen, einige laufen, andere stehen noch bevor.

Übergangsverträge für Stuttgarter Netze ebenfalls ausgeschrieben

Zugleich gab der Minister bekannt, dass auch die Übergangsverträge unter anderem für die Stuttgarter Netze inzwischen ausgeschrieben wurden: „Die Vergabeunterlagen wurden an die Bieter versandt, die sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb für das Verhandlungsverfahren qualifiziert haben. Zwar sind für die Übergangszeit von zwei bis vier Jahren Gebrauchtfahrzeuge vorgesehen. Wir werden dennoch versuchen, im Interesse der Fahrgäste in den Verhandlungen Verbesserungen der Standards zu erreichen.“

Fahrzeugfinanzierung

In den Verfahren zu den Netzen 3 und 9 werden für die Beschaffung neuer Fahrzeuge zwei Modelle zur Gewährung von Fahrzeugfinanzierungshilfen zur Anwendung kommen: das „BW-Modell“ und das Kapitaldienstgarantie-Modell (KDG). In beiden Modellen übernimmt das Land gegenüber der finanzierenden Bank eine Garantie für die Erfüllung des Schuldendienstes aus dem Fahrzeugkauf (Kapitaldienstgarantie) für den gesamten Abschreibungszeitraum. Dadurch können die günstigeren Kreditkonditionen des Landes weitergegeben werden und das Land spart dadurch Kosten. In beiden Modellen kauft zunächst der Betreiber die Fahrzeuge bei einem Fahrzeughersteller, veräußert sie weiter und mietet sie zur Erbringung der Verkehrsleistung zurück. Beide Modelle sind optional: Die Bieter können, müssen sie aber nicht in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen

SPNV-Ausschreibung des Landes

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