Stuttgart 21

Land sieht von DB angekündigte Verfahrenstrennung kritisch und weist auf Risiken hin

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Verkehrsministerium strebt weiterhin gemeinsame Inbetriebnahme aller Teile des Projektes Stuttgart 21 an

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) bedauert, dass die Bahn das Zulassungsverfahren für den Filderbereich mit Flughafenanbindung trennen und in zwei Planfeststellungsabschnitte aufteilen möchte. Das MVI sieht es durchaus kritisch, wenn die Anbindung der Gäubahn an den Flughafen über die Rohrer Kurve aus dem aktuellen Planfeststellungsverfahren herausgelöst wird. Diese Vorgehensweise ist aus Sicht des MVI mit einigen verfahrenstechnischen und rechtlichen Risiken behaftet. Zudem ist das MVI nicht überzeugt, dass die Verfahrenstrennung tatsächlich zeitliche Vorteile für die Inbetriebnahme von Stuttgart 21 mit sich bringt. Daher hat das MVI der Bahn seine Bedenken auch nochmals schriftlich dargelegt. Allerdings ist die Bahn als Bauherrin verantwortlich für die terminliche Planung zur Projektumsetzung und damit auch für das sachgerechte Verfahren zur Erlangung der notwendigen Baugenehmigungen. Das Land strebt nach wie vor eine gemeinsame Inbetriebnahme aller Teile des Projekts Stuttgart 21 an.

Weitere Informationen

Pressemitteilung vom 8. März 2015: Land, Region und Landeshauptstadt vereinbaren mit der DB ein Paket zur Verbesserung von Stuttgart 21 im Filderbereich

Pressemitteilung vom 6. März 2015: S-21-Projektpartner einigen sich auf die Variante „Drittes Gleis“

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