ÖPNV

Landeswettbewerb „Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen Raum“

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Landkreise und Verkehrsunternehmen sind aufgerufen, sich mit zukunftsfähigen Konzepten für Mobilität im ländlichen Raum zu bewerben 

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) schreibt den Landeswettbewerb „Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen Raum“ aus. Bis zum 15. Oktober 2015 können sich Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen mit Ideen für zukunftsfähige Mobilitätskonzepte im ländlichen Raum bewerben. 

„Auch und gerade im ländlichen Raum ist eine gute und zuverlässige Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel wichtig“, sagte Landesverkehrsminister Winfried Hermann. Das Land stellt insgesamt 1,7 Millionen Euro für die Erprobung bzw. Umsetzung der überzeugendsten Konzepte bereit. Damit erweise sich Baden-Württemberg ein weiteres Mal als Pionier für nachhaltige Mobilität. 

Innovative ÖPNV-Modellvorhaben sollen exemplarisch demonstrieren, wie das Ziel eines flächendeckenden Stundentaktes mit bedarfsgesteuerten ÖPNV-Systemen auch im ländlichen Raum umsetzbar ist. Vor dem Hintergrund rückläufiger Bevölkerungszahlen, einer zunehmenden Überalterung und begrenzter Finanzmittel sollen die Modellvorhaben Lösungen dafür finden, wie das ÖPNV-Angebot im ländlichen Raum dennoch dauerhaft gesichert werden kann.

Minister Hermann ergänzt: „Ich wünsche mir eine Vernetzung und ein gemeinsames Tüfteln an kreativen Mobilitätslösungen für die Zukunft. Insbesondere bin ich gespannt auf die Entwicklung neuer Ideen und die Erprobung innovativer Konzepte, die die regionale Verkehrsinfrastruktur verbessern und somit die Attraktivität des ländlichen Raumes fördern.“ 

Am Wettbewerb teilnehmen können Land- und Stadtkreise des ländlichen Raums bzw. im Verdichtungsbereich des ländlichen Raums in Baden-Württemberg, sowie regionale Verkehrsunternehmen. Die Kooperation mit anderen Mobilitätsdienstleistern (zum Beispiel Car-Sharing, Mietwagen, Taxi) ist ausdrücklich erwünscht. Gewinner werden bis Ende des Jahres 2015 ermittelt.

In der Umsetzung ist dabei ein flächendeckendes, stündliches ÖPNV-Angebot (5 bis 24 Uhr) in enger Verzahnung mit dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und unter Einsatz bedarfsgesteuerter Systeme für mindestens zwei Jahre ab 2016 anzubieten. Die Umsetzung der Modellvorhaben soll ab 2016 erfolgen.

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