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LGVFG-Novelle stärkt ÖPNV im ländlichen Raum

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Mit der Novellierung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes wird die Förderung kommunaler Verkehrsprojekten ökologisch, nachhaltig und kommunalfreundlich ausgestaltet, so Verkehrsminister Hermann. 

Die Novelle des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) stärkt nach den Worten von Verkehrsminister Winfried Hermann den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im ländlichen Raum. „Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist das zentrale Instrument zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im Land. Dieses Gesetz wird nun modernisiert und ökologisch, nachhaltig und kommunalfreundlich ausgestaltet. Zukünftig können auch mehr ÖPNV-Projekte gefördert werden“, sagte Minister Hermann am Mittwoch, 30. September, anlässlich der 1. Beratung der Novelle im Landtag. „Mit der Novellierung des LGVFG tragen wir dazu bei, dass die Kommunen die umweltverträglichen Verkehrsarten ÖPNV, Rad- und Fußverkehr besser entwickeln können. Und im kommunalen Straßenbau werden aus dem LGVFG künftig unter anderem auch mehr Lärmschutzmaßnahmen gefördert.“

Bei der Anhörung zum Gesetzentwurf haben die betroffenen Verbände und Institutionen die geplanten Änderungen mehrheitlich begrüßt und weitere Anregungen gegeben. Kritisiert wurde im Wesentlichen die finanzielle Ausstattung des LGVFG. Der Verkehrsminister äußerte Verständnis dafür, dass sich insbesondere die kommunalen Landesverbände gegen die Absenkung des Fördersatzes und die künftige Festbetragsförderung zu Wort melden. Gerade durch die niedrigeren Fördersätze könnten deutlich mehr Projekte vom Land unterstützt werden. Es sei zudem festzustellen, dass die Kommunen weiterhin zahlreiche kommunale Vorhaben zur Förderung anmelden, obwohl die niedrigeren Fördersätze bereits in der Verwal-tungspraxis verwendet werden. 

Im Übrigen sei durch Selbstbehaltsregelungen bereits vor der Novelle bei der Förde-rung meist nicht die volle Höhe von 70 bzw. 75 Prozent erreicht worden. Außerdem werde es auch nach Änderung des Gesetzes Ausnahmen für bestimmte Schienenpro-jekte geben, die dann weiterhin bis zu 75 Prozent Landeszuschuss bekommen könnten. 

Minister Hermann betonte: „Die Einführung von Festbeträgen ist ein wesentlicher Fort-schritt. Sie sorgt für mehr Sorgfalt und Wirtschaftlichkeit in der Planung sowie für mehr Sicherheit in der Haushaltsplanung des Landes. Außerdem kommen wir damit einer wiederholten Forderung des Landesrechnungshofes nach.“
Überdies werde die Förderung des barrierefreien Zugangs zum öffentlichen Personennahverkehr bei bestehenden Anlagen stärker gewichtet. „Die Belange der Menschen mit Behinderung sind für uns von zentraler Bedeutung. Daher soll ins LGVFG ein Fördertatbestand zur Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr eingeführt werden. Denn wir wissen um die enormen finanziellen Herausforderungen für Landkreise und Gemeinden, bis 2022 Barrierefreiheit im ÖPNV herzustellen. Dabei wollen wir unsere kommunalen Partner mit dem geänderten Gesetz unterstützen“, sagte Hermann. 

Der Minister unterstrich, bei der Radwegeförderung seien ebenfalls zahlreiche Verbes-serungen vorgesehen. Die Förderung von Radwegen werde beispielsweise auch auf Abstellanlagen für Fahrräder und auf Fußgängerbrücken ausgedehnt. 

Die Förderung des ÖPNV wird an verschiedenen Stellen modernisiert. Der Einsatz neuer Technologien, wie etwa elektronischer Fahrscheine in Bus und Bahn („E-Ticketing“) oder Echtzeit- und Anschlusssicherungssysteme werden nunmehr in die Regelförderung aufgenommen. Darüber hinaus werden künftig auch Zuschüsse zu integrierten schnellen Bussystemen möglich sein. Damit könne der Bau und Ausbau von Verkehrswegen und der Infrastruktur für Busse unterstützt werden, wenn durch diese Bussysteme ein vergleichbarer verkehrlicher Nutzen wie bei Schienensystemen entstehe. „Wir setzen auf den Bus als nachhaltiges Verkehrsmittel, das den Schienenverkehr in der Fläche des Landes ergänzt“, unterstrich Minister Hermann. 

In der Fahrzeugförderung werde die Beschränkung auf Standard-Omnibusse aufgehoben. Förderfähig werden auch andere Fahrzeuge, die Bedürfnisse nach innovativen und alternativen Bedienformen (z.B. Bürgerbusse, Rufbusse, etc.) erfüllen. Die Fahrzeuge müssten aber für den Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz geeignet und barrierefrei sein. 

Weitere Informationen:

Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) stellt im Bereich der Ver-kehrsinfrastruktur das wichtigste Fördergesetz des Landes dar. Es zielt auf die Förde-rung von Infrastrukturvorhaben mit zuwendungsfähigen Kosten unter 50 Millionen Euro ab. Das Land erhält zu diesem Zweck vom Bund nach dem sogenannten Entflechtungsgesetz bis zum Jahr 2019 Kompensationszahlungen im Umfang von jährlich rund 165,5 Millionen Euro, wovon unter der früheren Landesregierung 60 Prozent (rund 100 Millionen Euro) in den kommunalen Straßenbau gingen. Dieses Verhältnis wurde in Schritten verändert, so dass vom Jahr 2014 an dem Umweltverbund (d.h. öffentlicher Verkehr, Fuß- und Radverkehr) nunmehr 60 Prozent der Mittel und damit 100 Millionen Euro zur Verfügung stehen. 

Die bundesgesetzliche Vorgabe, die Mittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Ver-kehrsinfrastruktur einzusetzen, entfiel Ende 2013. Das LGVFG schreibt schon in seiner bisherigen Fassung diese verkehrliche Zweckbindung für die Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz nun durch Landesgesetz fort, die nach gegenwärtigem Stand am 31. Dezember 2019 auslaufen werden. Die Landesregierung setzt sich seit Jahren für eine Nachfolgeregelung ein. Bei den Bund-Länder Finanzgesprächen stehen noch in diesem Jahr hierzu Entscheidungen an. Während die Länder auf eine neue Finanzierungsgrundlage drängen, lehnt der Bundesfinanzminister diese ab.

Die Fördersätze im LGVFG wurden zum 1. Januar 2014 abgesenkt von 75 auf 50 Pro-zent der zuwendungsfähigen Kosten als Festbetragsförderung, um mehr Projekte för-dern zu können. Durch die Festbetragsförderung sollen die Planbarkeit für alle Beteiligten verbessert und Kostensteigerungen eingedämmt werden.

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