Luftreinhaltung

Luftschadstoffgrenzwerte in Stuttgart ohne weitere Maßnahmen nicht bis 2020 einhaltbar

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Studie zeigt: Warten auf Erneuerung der Fahrzeugflotte allein genügt nicht

Am Stuttgarter Neckartor wurden auch im Jahr 2015 bereits die EU-Vorgaben für Feinstaub überschritten. Aktuelle Prognoserechnungen zeigen zudem, dass ohne weitere Maßnahmen auch bis 2020 der Grenzwert nicht eingehalten wird. „Um die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten zu können, müssen wir daher zu weiteren wirksameren Maßnahmen nicht nur beim Verkehr greifen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI), das Regierungspräsidium Stuttgart und die Landeshauptstadt Stuttgart arbeiten daher derzeit gemeinsam ein Maßnahmenkonzept aus, das in ein Bürgerbeteiligungsverfahren eingebracht wird“, sagte die Staatssekretärin im MVI, Gisela Splett, MdL am Montag (20. April 2015) in Stuttgart.

An der Messstation Stuttgart „Am Neckartor“ wurde das Jahreslimit für Grenzwertüberschreitungen für Feinstaub PM10 am 23. März 2015 überschritten. Zulässig sind 35 Tage mit Messwerten über 50 Mikrogramm pro Kubikmeter pro Kalenderjahr. Bis Ende März wurden jedoch schon 38 Überschreitungstage registriert. Das sind mehr als erlaubt, aber weniger als in den Vorjahren. 

„Die EU-Fahrzeugvorgaben entlasten die Stuttgarter Luft in dem Maße, in dem neuere, schadstoffärmere Fahrzeuge eingesetzt werden. Das Abwarten der laufenden Erneuerung der Fahrzeugflotte und die damit verbundenen niedrigeren Emissionen an Stickstoffoxiden und Feinstaubpartikeln reichen aber nicht. So kann im Ballungsraum Stuttgart nicht überall eine Einhaltung der Grenzwerte bis zum Jahr 2020 erreicht werden“, führt Staatssekretärin Splett aus. 

Der Grenzwert für Stickstoffdioxid (40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel) würde nach einer aktuellen Wirkungsabschätzung 2020 immer noch auf rund 100 Kilometern der insgesamt 710 Kilometer relevanten Straßenabschnitte im Ballungsraum Stuttgart überschritten. Auch bei Feinstaub PM10 würde die Zahl der Tage mit Grenzwertüberschreitung 2020 immer noch auf ca. 10 Kilometern der relevanten Straßenabschnitte überschritten. Dazu gehört das Neckartor. 

Die Berechnungen sind Ergebnis von Untersuchungen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) für den Ballungsraum Stuttgart. Um die Wirkung verschiedener diskutierter Maßnahmen bewerten zu können, wurde in einem ersten Schritt ausgehend vom Basisjahr 2013 die Verkehrs- und Belastungssituation bis zum Jahr 2020 hochgerechnet. Die Trendanalysen für das Jahr 2020 zeigen, dass die prognostizierte Erneuerung der Fahrzeugflotte trotz Zunahme der Fahrleistung zwar zu einer deutlichen Verminderung der Emissionen von Stickstoffdioxid und Feinstaub PM10 und auch einer Verbesserung der Luftschadstoffbelastung führt. Das Screening der Belastungssituation ergibt aber, dass bei Feinstaub PM10 und insbesondere bei Stickstoffdioxid an einigen Streckenabschnitten der vielbefahrenen Straßen die Grenzwerte voraussichtlich auch noch 2020 überschritten werden. Im zweiten Schritt der Studie wurden die Wirkungen verschiedener Maßnahmenszenarien auf der Grundlage der nun vorliegenden Erkenntnisse abgeschätzt. 

Die Arbeiten dauern noch an. Die Abschlussberichte der Studie werden nach Fertigstellung auf den Internetseiten der LUBW eingestellt.

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