Verkehrspolitik

Minister Hermann: Bund muss BVWP für die Öffentlichkeit erläutern

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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat angekündigt, am 16.03.2016 den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2015 (BVWP 2015) den Bundesländern zur Öffentlichkeitsbeteiligung vorzulegen. Parallel dazu sind die Fachministerien der Länder sowie die Bundesverbände zur Stellungnahme aufgefordert. Die Auslage des BVWP-Entwurfs beginnt am Montag, 21. März 2016 und endet am Montag, 2. Mai 2016. Die Veröffentlichung des BVWP-Entwurfs war ursprünglich für Sommer letzten Jahres vorgesehen, wurde aber immer wieder verschoben - zuletzt auf einen Zeitpunkt nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg am 13. März 2016.

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg begrüßt, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung des Bundes jetzt bald losgeht. „Uns ist es wichtig, dass nun auch eine gute Beteiligung stattfindet, daher werden wir den Entwurf und die Sicht des Landes in Veranstaltungen näher erläutern“, so Winfried Hermann, baden-württembergischer Minister für Verkehr und Infrastruktur. Trotz Nachfragen des Landes war das BMVI nicht bereit, sich an den Veranstaltungen zu beteiligen. „Für uns ist das nicht nachvollziehbar. Es kann doch nicht sein, dass wir als Land die Pläne des Bundes erklären müssen. Hier ist Staatssekretär Barthle gefragt“, so Hermann. „Der BVWP ist ein hochkomplexes Planverfahren, das erläutert werden muss. Nur so können die Bürgerinnen und Bürger den vorgelegten Plan bewerten. Aus unserer Sicht ist Öffentlichkeitsbeteiligung mehr als nur ein paar Ordner in einen Raum zu stellen und einen dann damit allein zu lassen. Wer echte Beteiligung will, muss sich auch der Diskussion stellen. Staatssekretär Barthle reist vor der Veröffentlichung durch das Land und macht Versprechungen – aber wenn es darum geht Fakten zu erläutern, ist er nicht zu sehen. Unsere Einladung zu den Veranstaltungen steht nach wie vor!“

In Baden-Württemberg werden die Unterlagen an zwei Standorten zur Einsichtnahme ausliegen: 

  • Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Hauptstätterstraße 67, 70178 Stuttgart
  • Regierungspräsidium Freiburg, Bissierstr. 7, 79114 Freiburg im Breisgau

An beiden Orten kann der Entwurf von Montag bis Donnerstag jeweils von 8:00 – 17:00 Uhr und Freitag bis 15 Uhr eingesehen werden. Parallel wird er auch im Internet abrufbar sein.

Zusätzlich wird das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur an beiden Standorten Informationsveranstaltungen durchführen, bei denen eine Bewertung aus Landessicht vorgenommen wird und die Möglichkeit zur Diskussion besteht:

  • Zu den BVWP Straßenbauprojekten wird es in Stuttgart und Freiburg je eine Veranstaltung mit Staatssekretärin Gisela Splett MdL geben.
  • Zu den BVWP Schienenprojekten und Wasserstraßen wird es in Stuttgart eine Veranstaltung mit Minister Winfried Hermann geben.

Die genauen Veranstaltungstermine sind ab dem 16. März 2016 auf der Homepage des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur abrufbar. Dort ist dann auch eine Anmeldung zu den Terminen möglich.

Weitere Informationen:

Der BVWP ist ein Planungsinstrument, mit dem der Rahmen der anstehenden Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes abgesteckt wird. Er stellt den ersten Schritt einer Verkehrswegeplanung dar, bevor es zur konkreten Projektvorplanung und danach zur Planfeststellungsplanung geht. Er hat keinen Gesetzescharakter. Auf Grundlage des BVWP (Teil Aus- und Neubau) werden die Entwürfe der Bedarfspläne für die Bundesfernstraßen und die Bundesschienenwege erstellt, die als Anlage der jeweiligen Ausbaugesetze vom Deutschen Bundestag verbindlich beschlossen werden. Die Bedarfspläne legen fest, welche Verkehrsinfrastrukturprojekte in welcher Dringlichkeit (bisher: Vordringlicher Bedarf oder Weiterer Bedarf) geplant und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen. Vorhaben, die als vordringlich eingestuft werden, können in den weiteren Planungsprozess eingebracht werden. Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung wird sich der Bundestag mit dem Referentenentwurf befassen.

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