GVFG

Minister Hermann: Bund soll Mittel für Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz auf eine halbe Milliarde Euro aufstocken

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Verkehrsminister Winfried Hermann hat den Bund aufgefordert, bei der Novellierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) die Programmmittel von derzeit 333 auf 500 Millionen Euro im Jahr aufzustocken. „In Baden-Württemberg wurde in den vergangenen Jahren kontinuierlich mehr Geld in entsprechende Vorhaben investiert“, sagte Minister Hermann am 17. Februar 2016 in Stuttgart. „Dies zeigt, die Notwendigkeit, dass der Bund den entsprechenden Fördertopf vergrößert. Denn dieser wurde seit 1996 nicht mehr inflationsbereinigt und auch Kostensteigerungen bei Infrastrukturvorhaben wurden seither nicht berücksichtigt.“ Zudem müssten künftig nicht nur Aus- und Neubau, sondern auch Sanierung und Modernisierung finanziert werden.

Der Minister fuhr fort: „Die politische Zielsetzung, den öffentlichen Personennahverkehr  in der laufenden Legislaturperiode nachhaltig zu fördern, wurde dank höherer Landesmittel erreicht. Was den ÖPNV-Ausbau angeht stehen wir an der Spitze aller Bundesländer. Noch nie konnte Baden-Württemberg über mehrere Jahre hinweg von einem so hohen Anteil des GVFG-Bundesprogramms profitieren. Der hohe Mittelabfluss verdeutlicht den weiterhin vorhandenen Bedarf an Investitionen in große kommunale Infrastrukturvorhaben im ÖPNV.“

Minister Hermann hatte am Dienstag das Kabinett über die Förderung großer ÖPNV-Projekte im Zeitraum 2011 bis 2015 informiert. Er sagte: „Es war richtig, dass die Landesregierung schon zu einem frühen Zeitpunkt die Ko-Finanzierung der Vorhaben sichergestellt hat.“ Im November 2012 hatte der Ministerrat einer Vorlage des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zugestimmt, wonach das Land eigene Mittel in Höhe von 450 Mio. Euro bereitstellt, um den 20-Prozent-Anteil des Landes an zehn großen GVFG-Projekten zu finanzieren. Für weitere zwei GFVG-Vorhaben wurde im Mai 2014 ebenfalls die Ko-Finanzierung des Landes von rund 40 Mio. Euro sichergestellt. 

Hintergrundinformationen

Für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden stellt der Bund den Ländern Bundesfinanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Höhe von jährlich insgesamt rund 333 Mio. Euro zur Verfügung. Feste Länderquoten sind nicht vorgesehen. Aus dem Bundesprogramm können ÖPNV-Schienenverkehrswege in Verdichtungsräumen und den zugehörigen Randgebieten gefördert werden, bei denen die zuwendungsfähigen Kosten mehr als 50 Mio. Euro betragen. Der Fördersatz des Bundes beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Bislang hat der Bund keine gesetzgeberischen Aktivitäten zur Verlängerung des nach derzeitiger Rechtslage Ende 2019 auslaufenden GVFG-Bundesprogramms entfaltet. Allerdings wurde bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 24. September 2015 mit dem Bund vereinbart, das Programm über 2019 hinaus fortzuführen. 
Die Investition in derartige Großvorhaben wird zudem vom Land in Höhe von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten kofinanziert. Die restlichen 20 Prozent der Kosten sowie die nicht zuwendungsfähigen Kosten (z.B. Planungskosten) tragen die Vorhabensträger.

Bei den Förderverfahren muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen Vorhaben, die von kommunalen Vorhabensträgern umgesetzt werden („Kommunale Vorhaben“) und Vorhaben der Deutschen Bahn („DB-Vorhaben“).

DB-Vorhaben werden direkt mit dem Bund abgewickelt. Das Land trägt hierzu nur seinen Förderanteil (20 Prozent) bei, hat aber ansonsten keinen Einfluss auf das Förderverfahren. Kommunale Vorhabensträger erhalten hingegen Zuwendungsbescheide des Landes. Das Land reicht damit neben seinem eigenen Förderanteil auch den Förderanteil des Bundes weiter. 

In den Jahren 2011 bis 2015 wurden in Baden-Württemberg insgesamt elf ÖPNV-Projekte in Betrieb genommen. Davon waren sieben kommunale Vorhaben, wie der Ausbau der Stadtbahnen in Stuttgart, Freiburg oder Heilbronn und vier DB-Vorhaben wie die S-Bahn Rhein-Neckar. Für 19 Projekte wurden in den Jahren 2011 bis 2015 Zuwendungen bewilligt oder öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen. Davon waren zehn kommunale Vorhaben und neun DB-Vorhaben. Für weitere fünf Projekte hat das Land in den vergangenen Jahren die Kofinanzierung bereits sichergestellt, so dass diese Vorhaben beim Bund eingereicht werden können, sobald die konkreten Anträge der Vorhabensträger vorliegen.

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