Verkehrspolitik

Minister Hermann: Grün-Rot hat viele wichtige Projekte für eine neue Mobilität auf den Weg gebracht

Rekordmittel bei Straßensanierung, stärkere ÖPNV-Förderung, Ausbau des regionalen Schienenverkehrs, gezielter Einsatz für Verkehrssicherheit, umfangreiches Konzept zur Luftreinhaltung, organisatorische Verbesserung der Straßenbauverwaltung 

„Schaut man ins Lexikon ist das Blaue Wunder ein Wahrzeichen seiner Stadt und Wahrzeichen deutscher Ingenieurbaukunst. Was will uns das sagen“, mit dieser Antwort begann Verkehrsminister Winfried Hermann am 9. Dezember 2015 seine Rede in der aktuellen Debatte im Landtag. 

„Erlebt die Straßenverkehrspolitik Baden-Württemberg unter Grün-Rot ihr blaues Wunder?“, fragte die Opposition. Die Verkehrspolitik der Landesregierung kann nach den Worten des dafür zuständigen Ressortchefs Winfried Hermann nach gut vier Jahren Regierungszeit viele vorzeigbare Erfolge auf dem Weg Baden-Württembergs zu einer Modellregion für Nachhaltige Mobilität vorweisen. „Wir sind noch lange nicht am Ziel und wir haben noch einiges vor. Aber wir haben in den vergangenen vier Jahren mit einer hohen Schlagzahl viele wichtige Projekte auf den Weg gebracht“, sagte der Minister für Verkehr und Infrastruktur in einer Aktuellen Debatte des Landtags in Stuttgart. 

ÖPNV deutlich gestärkt, Rekordsumme in Straßenbau investiert

Als Beispiele nannte er den äußerst erfolgreichen Wettbewerb bei der Vergabe des Schienenpersonennahverkehrs, der zum Beispiel in den wichtigen Stuttgarter Netzen trotz besseren Taktangebotes, moderner, barrierefreier Neufahrzeuge mit kostenlosem WLAN und Fahrradabstellflächen zu einer Halbierung des Preises gegenüber dem des bisherigen Großen Verkehrsvertrages geführt hat. 

Insgesamt habe Grün-Rot den Öffentlichen Personennahverkehr erheblich gestärkt. Dazu zählen mehr Mittel für mehr kommunale ÖPNV-Vorhaben, der ÖPNV-Pakt für die Region Stuttgart mit einem Ausbau umweltfreundlicher Verkehrsangebote zur Entlastung der Straßen und nicht zuletzt der erfolgreiche Einsatz für einen menschen- und umweltgerechten viergleisigen Ausbau der Rheintalbahn mit erheblicher finanzieller Beteiligung des Landes.

Im Straßenbau wurde eine Rekordsumme vor allem für die lange vernachlässigte Sanierung umgesetzt. Daneben wies Hermann auf die fundierte Priorisierung bei Landes- und Bundesstraßen hin. „Diese ermöglicht der Straßenbauverwaltung ein strukturiertes und damit effizientes Vorgehen“, so Hermann. Zudem setze sich die Landesregierung auf verschiedenen Ebenen für mehr Verkehrssicherheit ein, um das auch von der EU und vom Bund vorgegebene Ziel zu erreichen, bis 2020 die Zahl der Verkehrstoten gegenüber 2010 um 40 Prozent zu verringern.

Neben vielen anderen Aktivitäten gehöre dazu auch der auf drei Jahre angelegte Pilotversuch mit Tempo 120 auf zwei Autobahnabschnitten im Land, der keineswegs als Einstieg in ein generelles Tempolimit angelegt sei. Minister Hermann sagte: „Wesentliche Ursache für Unfälle mit Toten und Schwerverletzen auf Bundesautobahnen ist nicht angepasste und überhöhte Geschwindigkeit. Bei dem Pilotversuch geht es darum, auf den beiden Abschnitten der A 81 und A 96 aktuelle Erkenntnisse darüber zu erhalten, ob das Ziel, die Zahl der Verkehrsopfer zu reduzieren, durch gezielte Begrenzung des Tempos auf einzelnen Abschnitten erreicht werden kann, nicht mehr und nicht weniger. Ein positiver und durchaus gewollter Nebeneffekt ist, dass die Menschen in den lärmgeplagten Gemeinden entlang der Strecken auch noch von geringerer Lärmbelastung profitieren.“ 

Tempolimit-Pilotversuch war einstimmiger Beschluss des Landtags

So habe sogar der CDU-Fraktionsvorsitzende Guido Wolf in mehreren Schreiben an das Verkehrsministerium ein Tempolimit von 120 km/h bei Geisingen aus Lärmschutzgründen gefordert. Seine Kritik am Versuch sei deshalb höchst unglaubwürdig. Minister Hermann erinnerte die Parlamentarier zudem daran, dass sie selbst in einem einstimmigen Landtagsbeschluss von der Regierung einen Vorstoß beim Bund für einen derartigen Pilotversuch mit Tempo 120 auf der A 96 und auf ähnlichen Abschnitten anderer Autobahnen gefordert hatten. 

Zum umfassenden Konzept für eine neue Mobilitätspolitik gehört nach den Worten von Minister Hermann auch der Einsatz für eine bessere Luftreinhaltung vor allem in den größeren Städten des Landes. Zwar sei es in den vergangenen Jahren gelungen, die Schadstoffwerte zu verringern, aber eben nicht weit genug. Noch immer sei die Belastung mit Feinstaub und vor allem mit Stickoxiden zu hoch. Deshalb hätten sich Land, Regierungspräsidium und Landeshauptstadt Stuttgart auf ein zweistufiges Konzept verständigt. Es sieht in der ersten Stufe vom Beginn des kommenden Jahres bei Inversionswetterlagen öffentliche Appelle an die Autofahrer zur Bildung von Fahrgemeinschaften oder zum Umstieg auf den ÖPNV vor sowie den Verzicht der Wohnungsbesitzer auf den Betrieb von Komfortöfen mit Festbrennstoffen. Sollten die freiwilligen Verhaltensänderungen nicht ausreichen, um die Schadstoffwerte zu senken, müssten ein Jahr später verpflichtende Maßnahmen mit gezielten Einschränkungen folgen. 

Die Kritik am Gutachten zur Organisation der Straßenbauverwaltung des Landes wies Minister Hermann zurück. Organisatorische Mängel in Folge der Verwaltungsstrukturreform von 2005 habe auch schon die Vorgängerregierung gesehen, ohne jedoch etwas dagegen zu tun. Nun liege eine qualifizierte Analyse vor, auf deren Grundlage die Verbesserungen gezielt in Angriff genommen würden. Der Minister lobte zugleich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Straßenbauverwaltung, ohne deren Einsatz es in den vergangen Jahren nicht gelungen wäre, Rekordsummen für Aus- und Neubau, vor allem aber für den Erhalt der Bundesfernstraßen und der Landesstraßen zu investieren. 

Weitere Informationen

Häufige Fragen und Antworten zum Pilotversuch „Tempo 120“ an der A 81 und der A 96

Verkehrsinfrastrukturgesellschaft

Der Bund überlegt derzeit die Einrichtung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft (VIG). Eine solche VIG würde operative Aufgaben im Bereich der Bundesfernstraßen übernehmen, die derzeit im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung von den Ländern wahrgenommen werden. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die BSL Managementberatung aus Köln im Rahmen der Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Straßenbauverwaltung damit beauftragt, die Auswirkungen einer VIG auf die Straßenbauverwaltung des Landes abzuschätzen und in einem Ergänzungsbericht darzustellen. Im Ergebnis zeigt sich, dass eine Abkehr von der Bundesauftragsverwaltung erhebliche Nachteile sowohl für den Bund als auch für die Länder hätte. Zugleich werden im System der Bundesauftragsverwaltung weitgehende Optimierungsmöglichkeiten beschrieben, die in der bestehenden Struktur kooperativ von Bund und Ländern vorangetrieben werden können. Den Ergänzungsbericht finden Sie hier.

Ergänzungsbericht zur Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg

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