Das Ministerium für Verkehr hat einem Anbieter für hoheitliche Fahrzeuguntersuchungen mit Bescheid vom 28. Januar 2020 die Anerkennung entzogen. Ab sofort darf die GTS Gesellschaft für technische Sicherheitsprüfungen mbH & Co. KG nicht mehr als Überwachungsorganisation zur Durchführung von Untersuchungen nach Anlage VIIIb zur StVZO für das Gebiet des Landes Baden-Württemberg tätig sein.
Die GTS Gesellschaft für technische Sicherheitsprüfungen mbH & Co. KG darf somit ab sofort in Baden-Württemberg keine Hauptuntersuchungen, Abgasuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen und Abnahmen nach § 29 Abs. 1 StVZO mehr durchführen und keine entsprechenden Prüfbescheinigungen ausstellen oder Prüfplaketten erteilen. Vorausgegangen war ein Anhörungsverfahren.
Die GTS hat nunmehr die Möglichkeit, gegen den Widerruf ihrer Anerkennung zu klagen. Der Entzug der Erlaubnis wurde jedoch mit Sofortvollzug angeordnet. Bis eine Entscheidung des Gerichts hierzu ergeht, hat die GTS diese hoheitliche Tätigkeit für das Land Baden-Württemberg einzustellen.