Verkehrsvertrag

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur lässt Überkompensation im Großen Verkehrsvertrag prüfen

Im Jahr 2003 hat das Land den sog. Großen Verkehrsvertrag mit der Deutschen Bahn geschlossen. Hierüber werden bisher rund zwei Drittel des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) im Land bestellt. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) hat bereits in der Vergangenheit kritisiert, dass das Land für die Leistungen rund 1 Mrd. Euro zu viel zahle. Aus diesem Grund hat der VCD eine Überkompensationsprüfung durch die EU angestrengt, zu welcher das Land Stellung nehmen muss. 

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat zwischenzeitlich zwei Dienstleistungsunternehmen, KCW/Berlin und Märkische Revision/Essen, beauftragt, die Überkompensation im Großen Verkehrsvertrag aus dem Jahr 2003 zu klären. 

Obwohl die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, gelangten wesentliche Informationen bereits an die Öffentlichkeit. Aus diesem Grund und aus Gründen der Transparenz stehen die Zusammenfassungen der Untersuchungen hier zur Einsicht zur Verfügung. 

Wie die Presse zutreffend berichtet, kommen die beiden Untersuchungen unabhängig voneinander und nach unterschiedlicher Methodik zu einem ähnlichen Ergebnis. Sie bestätigen den Verdacht einer Überkompensation und belegen diesen aus Sicht des MVI nachvollziehbar. Allerdings steht nun noch eine rechtliche Prüfung aus, inwieweit diese Überkompensation gegenüber der Deutschen Bahn geltend gemacht werden kann. Nach Vorliegen des Ergebnisses wird die Landesregierung das weitere Vorgehen beschließen. 

Weitere Informationen

Ökonomische Analyse Verkehrsvertrages

Ökonomische Analyse Verkehrsvertrages-  englisch

Betriebliche Analyse Verkehrsvertrag

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Das MVI weist darauf hin, dass die Arbeitsergebnisse der Märkische Revision GmbH ausschließlich zur Information des Auftraggebers und des MVI dienen und jegliche  Verantwortlichkeit der Märkische Revision GmbH gegenüber Dritten ausgeschlossen ist.

Das MVI weist daraufhin, dass das vorliegende Gutachten von der KCW GmbH auf Basis von Unterlagen und Angaben des MVI sowie im Übrigen auf Grundlage der angegebenen Quellen erstellt wurde. Die Arbeitsergebnisse dieses Gutachtens der KCW GmbH dienen ausschließlich der Information des MVI. Jegliche Verantwortung oder Haftung der KCW GmbH gegenüber Dritten ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei einer Weitergabe an Dritte seitens des MVI.

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